…abzusehen, wobei bei den diesbezüglich vom Berufungssenat, unter Beachtung der im § 23 FinStrG normierten Strafzumessungsgründe angestellten Erwägungen einerseits präventive Überlegungen, andererseits aber vor allem die (nachstehend, und zwar insbesondere auch im Hinblick auf die verhängte Geldstrafe, näher erläuterten) persönlichen Verhältnisse und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters…
…Zehntelgrenze kommt aus general- wie aus spezialpräventiven Gründen nicht in Betracht. Auch dem Finanzstrafverfahren sind, wie jedem Strafverfahren, präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention) oder durch andere (Generalprävention), nicht fremd (vgl. VwGH 19.5.1988…
…persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen (§ 23 Abs. 3 FinStrG). Daneben sind wie jedem Strafverfahren auch dem Finanzstrafverfahren präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention) oder durch andere (Generalprävention), nicht fremd (vgl…
…Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gesetz obliegt (§ 23 Abs. 4 FinStrG). Daneben sind freilich auch dem Finanzstrafverfahren wie jedem Strafverfahren präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention - der Bw. betreibt nach wie vor ein umsatzsteuerpflichtiges Einzelunternehmen)…
…der Bw. durch sein Verhalten eine Vielzahl strafbarer Einzelhandlungen derselben Art begangen und die ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen auch über einen längeren Zeitraum fortgesetzt hat. Daneben sind freilich auch dem Finanzstrafverfahren wie jedem Strafverfahren präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei…
…auch ihre Tätigkeit bzw. die von ihr geführte Einzelfirma steuerlich nachzuprüfen und entsprechend abzuschließen. Weiters entspräche die Strafhöhe keinesfalls ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und sei auch aus präventiven Überlegungen nicht zu begründen, da das Gewerbe mittlerweile wegen mangelnden Gewinnes eingestellt worden sei und daher jedenfalls keine…
…des § 23 FinStrG zugefügten, durchaus auch präventive Überlegungen miteinbeziehenden, spürbaren Übel, das ihn selbst (Spezialprävention) bzw. Dritte (Generalprävention) von der Begehung künftiger Finanzvergehen abhalten soll. Eine von derartigen Überlegungen losgelöste "bequeme" ratenweise Abstattung der Strafbeträge, gleichsam nach der Anschaffung eines Bedarfsgegenstandes gegen Teilzahlungen, liefe den…
…Grundsätzen des § 23 FinStrG zugefügten, durchaus auch präventive Überlegungen miteinbeziehenden, spürbaren Übel, das ihn (Spezialprävention) bzw. auch Dritte (Generalprävention) von der Begehung künftiger Finanzvergehen abhalten soll. Eine von derartigen Überlegungen losgelöste "bequeme" ratenweise Abstattung der Strafbeträge, gleichsam nach der Art eines Ratenkaufes, liefe den angestrebten…
…Zahlungserleichterung im Abgabenverfahren allein die sachgerechte Verwirklichung und Aufrechterhaltung des gewollten Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften nach den Grundsätzen des § 23 FinStrG zugefügten, auch präventive Überlegungen miteinbeziehenden, spürbaren Übel, das ihn (Spezialprävention) bzw. auch Dritte (Generalprävention) von der Begehung künftiger Finanzvergehen abhalten soll…
…bei den diesbezüglich vom Berufungssenat, unter Beachtung der im § 23 FinStrG normierten Strafzumessungsgründe angestellten Erwägungen einerseits präventive Überlegungen, andererseits aber vor allem die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters eine Rolle gespielt haben (siehe dazu auch VwGH 10.1.1985, 83/16/0179…
…eingebrachten Beschwerde wandte sich der Bf. gegen die Beurteilung seiner Tätigkeit als Liebhaberei. Dazu brachte er vor, dass der Bereich der gesundheitlichen Vorsorge sowie Prävention außerhalb der Schulmedizin, genau wie das Paradigma einer gesunden sowie ausgewogenen Ernährung, im jüngeren, österreichischen Wirtschaftsleben neue und innovative Konzepte…
…auch präventive Wirkung entfalten sollen. Grundsätzlich scheint im Allgemeinen eine sukzessive Erhöhung der Mutwillensstrafe angezeigt, wenn ein Abgabepflichtiger ungeachtet einer bereits erfolgten Mutwillensstrafenfestsetzung das offenbar mutwillige Verhalten beibehält, doch kommt dieser Überlegung im vorliegenden Fall auf Grund der zeitgleichen Verhängung keine maßgebliche Bedeutung zu. Das…
…dass Zweck des Zusatzbetrages generalpräventive Erwägungen sind. Eine Einschränkung der Strafe nur auf präventive Gesichtspunkte ließe aber für die eigentliche Strafe keinen Raum mehr. Auch die möglichen Anpassungen des Grundbetrages nach mildernden und erschwerenden Umständen (Rz 27 ff der Leitlinien) zeigt den Strafcharakter des Grundbetrages…
…Diese Zwecke der Vertragsstrafe seien von den Benützern des Privatparkplatzes akzeptiert worden. Mit der Erhebung der Vertragsstrafe verfolge die Bf präventive und schadenersatzrechtliche Zwecke. Die Bf legte als Beilage ihres Antwortschreibens vom 30.9.2014 auch ein Schreiben ihres Rechtsanwaltes vom 30.9.2014 an…
…im Rahmen der Tätigkeit eines/einer BMA (über gesundheitsfördernde, präventive Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit) - Einholung und Weitergabe fachlicher und betriebsbezogener Informationen an die leitende BMA und an die Mitarbeiterinnen - Einführung und Anleitung neuer Mitarbeiterinnen und Stud. der MTA-Akademie sowie SchülerInnen der MTF-Schule …
…Innenstiege (den Keller mit dem Erdgeschoß oder das Erdgeschoß mit dem Obergeschoß oder beides)? 7. Welche Überlegungen waren dafür ausschlaggebend, im Juni 2010 eine Begutachtung durch das Bundessozialamt zu beantragen, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder eine Operation noch eine Therapie erfolgte und Ihre Beschwerden schon…
…die Sanktionsfindung nach dem FinStrG freilich auch die generell strafrechtsimmanenten Aspekte der Spezial- und Generalprävention (vgl. VwGH 25.6.1998, 96/15/0041) in die bei der diesbezüglichen Ermessenübung anzustellenden Überlegungen miteinzubeziehen, wobei jene der Generalprävention, sich im Wesentlichen aus der Öffentlichkeitswirkung des Urteils ergebende…
…geregelt worden sei als bisher und in Österreich ein möglichst rasches Gleichziehen mit der deutschen Regelung gefordert sei. Die Überlegungen zur Regelung des Erwerbs eigener Aktien hätten davon auszugehen, dass das Haftungsprivileg bei Kapitalgesellschaften die gesicherte Aufbringung eines Eigenkapitals in der Form des Grund- bzw…
…als auch täterbezogen, insgesamt ein zumindest durchschnittlicher Verschuldensgrad vorliegt. Davon ausgehend ergäbe sich, losgelöst von jedweden präventiven Überlegungen, unter gleichzeitiger Annahme einander annähernd die Waage haltender heranzuziehender Erschwerungs- und Milderungsgründe und bei der Konstatierung von (ebenfalls) als durchschnittlich zu qualifizierenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, ein …
…geltend zu machen, sondern lediglich einen missbräuchlichen Einsatz dieser Mittel ahnden bzw. präventiv verhindern. Mutwillig nimmt die Tätigkeit der Abgabenbehörde insbesondere in Anspruch, wer sich der Grund- und Aussichtslosigkeit oder der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens bewusst ist. Offenbar ist die Mutwilligkeit dann, wenn die…