…auf Dauer nicht bzw. zumindest zum Großteil nicht entrichtet werden würden. Zusätzlich sind gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG bei der Strafbemessung die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat weiters bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie…
…von € 17.000,00 verbleibt. Läge bei Herrn A ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden überdies beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergebe sich sohin eine Geldstrafe von gerundet € 8.500,00. Auffällig ist…
…zu erhöhen. Hinsichtlich der derzeit aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten kann auf seine bisherigen Angaben vor dem Spruchsenat bzw. zeitnah vom dem Landesgericht Linz verwiesen werden, wie dargestellt. Demnach ist A weiterhin unbekannterweise unternehmerisch tätig und vermag daraus wohl seinen Lebensunterhalt zu bestreiten…
…tatsächliche Gesamt-Geldstrafe auszumessen ist. Läge daher beim Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten einander die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei A durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert für diese Gesamt-Geldstrafe von gerundet € 613.000,00…
…Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. Anhaltspunkte für eine lediglich vorübergehende Abgabenvermeidung sind der Aktenlage nicht zu entnehmen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat…
…hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich sohin ein Ausgangswert von gerundet € 18.000,00. Wie oben bereits ausgeführt, ergibt sich trotz der möglichen Stimmungseintrübung des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt und seiner - wie…
…beim Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, bestünden beim Beschuldigten ebenfalls durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und nimmt man in gleichsam typisierender Betrachtungsweise in Bezug auf die bereits auch tatbildmäßig nur vorübergehenden Abgabenvermeidung der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…werden. In gesamthafter Abwägung dieser Aspekte ist der obige Ausgangswert auf € 18.000,00 zu verringern. Zu seinen aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Beschuldigte trotz ausdrücklicher Aufforderung keine ergänzenden Angaben gemacht. Aus einer aktuellen Abfrage der Finanzdaten betreffend den Beschuldigten ergibt sich…
…515,80 X 2 ergibt € 49.031,60. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei A durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich somit ein Ausgangswert von gerundet € 25.000,00. In einer ersten…
…sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, bestünden bei ihm ebenfalls durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich somit ein Ausgangswert von rund € 12.000,00 an Geldstrafe. Das über den Beschuldigten zu verhängende Sanktionsübel soll einerseits ihn selbst und andererseits bei Bekanntwerden der…
…ergibt € 135.144,62. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden weiters beim Finanzstraftäter durchschnittliche persönliche und wirtschaftsliche Verhältnisse, ergibt sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 67.000,00. Auch wenn das Projekt "C-GmbH…
…den im Akt aufliegenden Unterlagen sind folgende persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers ersichtlich: Der Antragsteller bezieht eine monatliche Pension in Höhe von € 1.389,53 (netto). Die monatliche Miete beträgt € 569,44. Für Strom und Gas wurden € 458,40 pro Quartal…
…abgeschlossenen Konkursverfahrens) einen vollstreckbaren Abgabenrückstand von € 1.433,00 auf. Damit ist von schwierigen finanziellen Verhältnissen auszugehen. Anhaltspunkte für einen schlechten Gesundheitszustand des Beschuldigten liegen nicht vor. Ergänzende Feststellungen zu weiteren, allenfalls hier verfahrensrelevanten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (Vorliegen zusätzlicher Zahlungs- bzw…
…Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die Strafbemessungsvorschriften der §…
…108.035,00. 9.3. Läge beim Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, wäre somit eine Geldstrafe von gerundet € 54.000,00 bzw. - bei Abzug eines Drittels der…
…ist anzumerken, dass vom Tatgeschehen her, objektiv gesehen, die Verkürzung der Einkommensteuern wohl endgültig gewesen wäre. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters (siehe dazu die Angaben den Beschuldigten) zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung…
…26 ff). Eine Beschwerde des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen hat die Beschuldigte in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht ergänzend wie folgt angegeben: Sie arbeite nunmehr als Kellnerin in einem Sport- und Wettcafe namens "FF" an der Anschrift FX…
…die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gem. § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gem. § 23 Abs. 4 FinStrG hat bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung…
…ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich solcherart ein erster Ausgangswert von gerundet € 1.380,00. Den Erschwerungsgründen der Mehrzahl der deliktischen Säumnisse über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg (immerhin 29 Ereignisse, bei welchen der zahlungpflichtige A untätig geblieben ist) und des…
…Aktenlage nicht zu entnehmen. Wäre auf Seite des Beschuldigten lediglich ein durchschnittliches Verschulden vorgelegen, hätten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage gehalten, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vor und berücksichtigt man in gleichsam typisierender Betrachtungsweise die bei Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…