…Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart eine Geldstrafe von etwa € 72.000,00. Das in seinem…
…Sinne des Art. 120 Abs 2 UZK, der auf individuelle persönliche und wirtschaftliche Umstände des jeweiligen Antragstellers abstellt. Daher findet § 199 BAO keine Anwendung, und die Behörde hätte für jeden Antragsteller eine eigenständige Entscheidung zu treffen gehabt. Der Bescheid wird sohin insofern aufgehoben, als er…
…Sinne des Art. 120 Abs 2 UZK, der auf individuelle persönliche und wirtschaftliche Umstände des jeweiligen Antragstellers abstellt. Daher findet § 199 BAO keine Anwendung, und die Behörde hätte für jeden Antragsteller eine eigenständige Entscheidung zu treffen gehabt. Der Bescheid wird sohin insofern aufgehoben, als er…
…Sinne des Art. 120 Abs 2 UZK, der auf individuelle persönliche und wirtschaftliche Umstände des jeweiligen Antragstellers abstellt. Daher findet § 199 BAO keine Anwendung, und die Behörde hätte für jeden Antragsteller eine eigenständige Entscheidung zu treffen gehabt. Der Bescheid wird sohin insofern aufgehoben, als er…
…a FinStrG ein Abschlag von einem Drittel vorgenommen wird. Bestünde durchschnittliches Verschulden, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 45.000,00. Dem Erschwerungsgrund der Vielzahl der…
…Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, wäre von einem durchschnittlichen Verschulden des Finanzstraftäters auszugehen und lägen bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor, ergäbe sich solcherart eine Geldstrafe von etwa € 65.000,00. Wenngleich obenstehend die Umstände der beruflichen Veränderung des Beschuldigten und die…
…gerade in einem solchen Fall dann die erfolgte Schadensgutmachung. In Abwägung dieser Umstände kann die obgenannte Geldstrafe auf € 15.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der dargestellten wirtschaftlichen Situation und der persönlichen Lage (die genannten Sorgepflichten) noch ein Abschlag auf € 10.000…
…und Erschwerungsgründe die Waage, wäre von einem durchschnittlichen Verschulden des Finanzstraftäters auszugehen und lägen bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor, ergäbe sich solcherart eine Geldstrafe von etwa € 54.000,00. Den Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Täters, der erfolgten Schadensgutmachung, des Umstandes…
…Aktenlage ebenfalls nicht zu entnehmen und wurden auch nicht behauptet. Eine Schadensgutmachung hat nicht stattgefunden ist auch nicht zu erwarten (Kontoabfrage). Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor bei einander die Waage haltenden Erschwerungs- und Milderungsgründen und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände…
…Vorliegen besonderer Gründe zulässig; solche sind der Aktenlage ebenfalls nicht zu entnehmen und wurden auch nicht behauptet. Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor bei einander die Waage haltenden Erschwerungs- und Milderungsgründen und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein…
… 23 Abs. 4 FinStrG nur vor Vorliegen besonderer Gründe zulässig. Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor bei einander die Waage haltenden Erschwerungs- und Milderungsgründen und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 25.000,00…
…Erschwerungs- und Milderungsgründen und bestünden beim Täter durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet lediglich € 8.000,00. Den Milderungsgründen der finanziellen Notlage und der depressiven Verstimmung, wodurch der Beschuldigte zu seinem Verhalten verleitet worden ist, und des zwischenzeitlich…
…und Milderungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 30.000,00. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen seine Mitwirkung an der Aufklärung der strafrelevanten Sachverhalte, der Zeitablauf bzw. die Veränderung in den persönlichen…
…die Geldstrafe auszumessen ist. 18.3. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden ebenso durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart - unter Vornahme eines Abschlages von einem Drittel der Strafdrohung bei den Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…Vorliegen besonderer Gründe zulässig; solche sind der Aktenlage ebenfalls nicht zu entnehmen und wurden auch nicht behauptet. Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor bei einander die Waage haltenden Erschwerungs- und Milderungsgründen und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein…
…44 = € 12.738,83, davon die Hälfte ergibt € 6.369,42. Hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, wäre von einem durchschnittlichen Verschulden des Finanzstraftäters auszugehen und lägen bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor, ergäbe sich solcherart eine Geldstrafe…
…persönliche und wirtschaftliche Umstände beim Finanzstraftäter vorgelegen gewesen, wäre solcherart eine Geldstrafe von gerundet € 18.000,00 zu verhängen gewesen. In Anbetracht der Vermögenslage des Erstbeschuldigten erhöht sich dieser Ausgangswert auf € 24.000,00. Zusätzlich ist aber in Bezug auf seine persönlichen Umstände…
…persönliche und wirtschaftliche Umstände beim Finanzstraftäter vorgelegen gewesen, wäre solcherart eine Geldstrafe von gerundet € 18.000,00 zu verhängen gewesen. In Anbetracht der Vermögenslage des Erstbeschuldigten erhöht sich dieser Ausgangswert auf € 24.000,00. Zusätzlich ist aber in Bezug auf seine persönlichen Umstände…
…persönliche und wirtschaftliche Umstände beim Finanzstraftäter vorgelegen gewesen, wäre solcherart eine Geldstrafe von gerundet € 18.000,00 zu verhängen gewesen. In Anbetracht der Vermögenslage des Erstbeschuldigten erhöht sich dieser Ausgangswert auf € 24.000,00. Zusätzlich ist aber in Bezug auf seine persönlichen Umstände…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich sohin aus Ausgangswert von rund € 32.000,00. Dem Milderungsgrund der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit in Österreich steht jedoch die vom Beschuldigten an den Tag gelegte hohe deliktische Energie und…