…bekannt, die die Vernehmung von Hrn. S. am 3.3.2011 und am 6.5.2011 wiedergeben. TZ 2 Nichtabzugsfähige Aufwendungen 1) Die geprüfte Gesellschaft S. Bau GmbH (S.) hat in den Jahren 2008 und 2009 Eingangsrechnungen erhalten, auf denen als Rechnungsaussteller die Fa. E…
…Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts ist bemerkenswert, dass der Zuschlag zur Körperschaftsteuer iSd § 22 Abs 3 nach seinem Wortlaut hinsichtlich jener „Beträge“ (im Sinne von Aufwendungen und zwar ohne Spezifizierung, ob diese abzugsfähig sind oder nicht) zu entrichten ist, bei denen der Abgabepflichtige auf Verlangen der…
…die dem Grunde nach entstanden Aufwendungen, ohne dabei einen direkten Zahlungsfluss ins Treffen zu führen. 3.4 Die Zielsetzung des § 22 Abs. 3 KStG: Durch einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer soll ab der Veranlagung 2011 verhindert werden, dass durch Unterlassung der Empfängernennung und Verschweigen des Zuflusses…
…die dem Grunde nach entstandenen Aufwendungen, ohne dabei einen direkten Zahlungsfluss ins Treffen zu führen. 3.4 Die Zielsetzung des § 22 Abs. 3 KStG: Durch einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer soll ab der Veranlagung 2011 verhindert werden, dass durch Unterlassung der Empfängernennung und Verschweigen des Zuflusses…
…Kosten für Flüge oder Radzubehör als nichtabzugsfähige Ausgaben gemäß § 20 EStG qualifiziert. Die Aufwendungen seien eine verdeckte Ausschüttung darstellen und wurden daher einer Kapitalertragsteuer von 27,5% unterworfen. Im Jahr 2018 wurde betreffend die Umsatzsteuer aufgrund der Geringfügigkeit der zu korrigierenden Vorsteuerbeträge aus verfahrensökonomischen Gründen…
…Beschwerde argumentiert, wird es liegen keine Werbeaufwendungen vor, sondern Prämien für erzielte Verkaufserfolge, so ist damit nichts gewonnen. Die Beschwerdeführerin wurde zur Empfängerbenennung aufgefordert, dem nicht nachgekommen wurde. Wenn die Abgabepflichtige beantragt, dass Aufwendungen abgesetzt werden, so kann gem. § 162 BAO die Abgabenbehörde verlangen, dass…
…Die Abgabenbehörde könne nach § 162 BAO die Nennung der Empfänger abgesetzter Beträge verlangen. Das Namhaftmachen einer nicht existenten GmbH beziehungsweise deren nicht ausforschbare Kontaktperson sei nach der Judikatur keine (ausreichende) Empfängerbenennung. Die vom Beschwerdeführer genannte Person habe nicht ausgeforscht werden können. Es wäre bei einem…
…Ergebnis führen würde. Daher war für das Gericht von einer Aufforderung zur Empfängerbenennung Abstand zu nehmen. Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte und aufgrund der letztendlich äußerst geringen Bedeutung dieser Feststellung für das Gesamtergebnis erscheint es dem Gericht sachgerecht, die von dieser Feststellung betroffenen Aufwendungen gemäß § 184 BAO…
…der Niederschrift der Ap. wird hinsichtlich der Wiederaufnahmegründe auf die Tz. 1 bzw. 2 der Niederschrift verwiesen. In Punkt 1 der Niederschrift ‚Nicht abzugsfähige Aufwendungen‘ wird der Sachverhalt, der zur Versagung der beantragten Betriebsausgaben geführt hat, näher dargelegt. Demnach hat die Bf. Zahlungen an eine…
…Bericht über die Außenprüfung gemäß § 150 BAO nach Darstellung des Verfahrensganges in Tz 1 in Tz 2 folgende Feststellungen getroffen: "Tz 2: Die Aufwendungen folgender Subfirmen werden gemäß § 162 BAO nicht anerkannt, da der Empfängerbenennung nicht entsprochen wurde: ***1*** GmbH: 2016: 311.562,75; 2017: -…
…87 Abs 5 BAO zur Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 3. Juli 2024 ist auszugsweise Folgendes zu entnehmen: "Pkt 9 Nicht abzugsfähige Aufwendungen (Events) […] Dem Vorwurf der AP das geprüfte Unternehmen hätte relevante Unterlagen nicht beigebracht ist entschieden entgegenzutreten. Wiederholt und ausführlich wurde erläutert…
…ausländische Geschäftspartner handele. Alle diese Umstände können zu keiner Wiederaufnahme auf Seiten des Bf. führen, sondern gegebenenfalls bei der Firma XXX - NameXXX GmbH zu Lohnsteuerkonsequenzen bzw. gegebenenfalls zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen führen. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bf. sei daher weder notwendig, noch durch § 303 Abs…
…vorliegen. Andernfalls könnten wegen des zwischen nahen Angehörigen in der Regel fehlenden Interessengegensatzes zu Lasten einer gleichmäßigen Besteuerung Wirkungen willkürlich herbeigeführt werden. Bei einer familienhaften Mitarbeit ohne besondere vertragliche Verpflichtung sind die dadurch veranlassten Aufwendungen jedenfalls gem § 20 Abs 1 EStG nicht abzugsfähig (VwGH 4…
…Zuwendungen sind Ausgaben, denen keine wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie gehören daher - von gesetzlich bestimmten Ausnahmen wie § 4a EStG 1988 abgesehen - zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung und dürfen selbst dann nicht abgezogen werden, wenn sie…
…Juli 2024 ist unter Punkt 9 die nunmehr strittige Feststellung zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen von Veranstaltungen zu entnehmen. Die als Eventmarketing zu 100% geltend gemachten Aufwendungen seien zur Gänze nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen bzw Bewirtungskosten (vgl dementsprechend Tz 10 des Berichts über die Außenprüfung vom…
…Aufwendungen, die dazu dienen, geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen, bei Geschäftsfreunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werden, nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen (VwGH 13.10.1999,94/13/0035). Dies allein führt zur Nichtabzugsfähigkeit der gegenständlichen Aufwendungen. Die fehlende Empfängerbenennung…
… nicht einmal im Strafverfahren wurden dazu Unterlagen übermittelt. Erst im Zuge der gerichtlichen Aufforderung zur Empfängerbenennung (samt Nachweisführung des tatsächlichen Zugangs/Zuflusses) vom 03.10.2024 legte die steuerlich vertretene Bf. für alle Streitjahre - sohin auch für 2016 und 2018 - Empfängerlisten vor (in der Folge…
…potentielle Kunden und Geschäftspartner für Zwecke der Anbahnung bzw. für gute Zusammenarbeit überreicht), fallen unter den Begriff der steuerlich nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen. Dass derartige Aufwendungen tatsächlich den erwünschten bzw. angestrebten Effekt haben und solcherart zum betrieblichen Erfolg beitragen können, nimmt ihnen nicht das Merkmal eines Repräsentationsaufwandes …
…behauptet, dass es sich bei den gegenständlichen Belegen um Scheinrechnungen handelt, denen überhaupt kein Rechtsgeschäft zugrunde liegt, wären alle Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen (§ 23 BAO). Die diesbezügliche Beweislast trifft die belangte Behörde. Es wird kein Nachweis über die Scheinfirmen erbracht. Weiters wurde der Unterschlagungstatbestand…
…dass nicht näher bezeichnete Subunternehmer für ihn tätig waren, ist in Anlehnung an § 162 BAO (Empfängerbenennung) die Anerkennung dieser Aufwendungen zu versagen. Die Bf. kann daher nur Herrn V B als Leistenden namhaft machen. Zur Umsatzsteuer führte das Finanzamt neben den Feststellungen zu den formalen…