…a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 8 Abs. 3 EStG 1988 sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Firmenwertes bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei Gewerbebetrieben…
…Werterhöhung keine Zuschreibung iSd § 6 Z 13 EStG 1988 auslösen könne. 4.1 Die Teilwertermittlung im umgekehrten Fall: Grundsätzlich gelte, dass der Teilwert nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Zeitpunkt des Erwerbes und den darauffolgenden Bilanzstichtagen den Anschaffungskosten entspreche (vgl. BFH 28.4.2004, Zl…
…des VwGH zu Apothekenkonzessionen als selbständig bewertbare, nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter behandelt (EStR 2000 Rz 2292a; BMF 23.01.2001, RdW 2001, 251; ebenso UFS 04.02.2008, RV/2081-W/06 , wonach eine Rauchfangkehrerkonzession ein nicht abnutzbares firmenwertähnliches Wirtschaftsgut darstellt; anders noch VwGH 13.12…
…sich sei nicht abnutzbar. Die Firmenwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 iVm § 8 Abs. 3 EStG 1988) sei nur als Steuerbegünstigung für den Unternehmenserwerb erklärbar. Da der Firmenwert der kapitalisierte Gewinn des Unternehmens oder mit anderen Worten die Gewinnchance sei, schreibe der Käufer mit dem Firmenwert genau…
…und Abschreibung auf den vom Gesetzgeber vorgesehenen fünfzehnjährigen Zeitraum) kann daher nicht als rechtswidrig erkannt werden. Der Senat schließt sich im Übrigen den von der Abgabenbehörde in diesem Zusammenhang vorgenommenen (unbestrittenen) Änderungen (Ansatz der Anschaffungskosten des Firmenwertes mit 420.000,00 €) an. 2) Außerplanmäßige…
…zum Anlagevermögen gehört haben, darf der Bilanzansatz, abgesehen von den Fällen der Z 13, nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen. 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern…
…die sowohl gegen die Qualifikation des Netzbereitstellungsentgeltes als Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut (Recht) als auch die Nichtanerkennung des Anschlusswertes/Nahwärme als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe gerichtet war. Begründend wurde im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Netzbereitstellungsentgelt Strom Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Betriebes am Standort…
…zum Anlagevermögen gehört haben, darf der Bilanzansatz, abgesehen von den Fällen der Z 13, nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen. 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern…
…anderen betrieblichen Zwecken dienen. § 13 EStG 1988 lautet: § 13. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 400 Euro nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 kann dieser Betrag im Jahr…
…zum Anlagevermögen gehört haben, darf der Bilanzansatz, abgesehen von den Fällen der Z 13, nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen. 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern…
…zum Anlagevermögen gehört haben, darf der Bilanzansatz, abgesehen von den Fällen der Z 13, nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen. 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern…
…zum Anlagevermögen gehört haben, darf der Bilanzansatz, abgesehen von den Fällen der Z 13, nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen. 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern…
…12.2017 zurückgezogen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ist die Behandlung eines an das Elektrizitätsversorgungsunternehmen geleisteten Netzbereitstellungsentgeltes als Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut (Recht) strittig. A) Sachverhalt: Diesem Beschwerdeverfahren liegt folgender für die rechtliche Beurteilung maßgebliche Sachverhalt zugrunde: Die Bf…
…EStG 1988 sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig. Nach § 13, 1. Satz EStG 1988 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 400 Euro nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Nach § 13, 3…
…Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß entsprechende Unterschiedsbetrag zwischen dem handelsrechtlichen Eigenkapital der Beteiligungskörperschaft zuzüglich stiller Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen und den steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten, höchstens aber 50% dieser Anschaffungskosten. Der abzugsfähige Firmenwert ist gleichmäßig auf 15…
…Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß entsprechende Unterschiedsbetrag zwischen dem handelsrechtlichen Eigenkapital der Beteiligungskörperschaft zuzüglich stiller Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen und den steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten, höchstens aber 50% dieser Anschaffungskosten. Der abzugsfähige Firmenwert ist gleichmäßig auf 15…
…Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß entsprechende Unterschiedsbetrag zwischen dem handelsrechtlichen Eigenkapital der Beteiligungskörperschaft zuzüglich stiller Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen und den steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten, höchstens aber 50% dieser Anschaffungskosten. Der abzugsfähige Firmenwert ist gleichmäßig auf 15…
…zuzüglich stiller Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen berechnet (im gegenständlichen Fall *** Euro) und dieser Betrag wurde den steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten (*** Euro) gegenübergestellt. Gem. § 9 Abs. 7 TS 1 KStG 1988 idF vor AbgÄg 2014, BGBl. I Nr. 112/2012 ist der abzugsfähige Firmenwert mit 50%…
…Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß entsprechende Unterschieds betrag zwischen dem handelsrechtlichen Eigenkapital der Beteiligungskörperschaft zuzüglich stiller Reserv en im nicht abnutzbaren Anlagevermögen und den steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten, höchstens aber 50% dieser Anschaffungskosten. Der abzugsfähige Firmenwert ist gleichmäßig…
…Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß entsprechende Unterschiedsbetrag zwischen dem handelsrechtlichen Eigenkapital der Beteiligungskörperschaft zuzüglich stiller Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen und den steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten, höchstens aber 50% dieser Anschaffungskosten. Der abzugsfähige Firmenwert ist gleichmäßig auf 15…