IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Ri, die Richterin Mag.a ***1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***2*** und Mag. ***3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. April 2008 gegen den Bescheid des FA***X*** (nunmehr FA…
…Ra 2020/15/0004, Rz.42 ist im Fall des Vorliegens eines besonders repräsentativen, auf die Wohnbedürfnisse der nahestehenden Person abgestelltes Gebäude eine steuerliche Anerkennung der Vermietung nur dann möglich, wenn ein nicht relevantes Abweichen von einem als angemessen anzusehenden Mietentgelt vorliegt. Als angemessenes Mietentgelt…
…als Unterkunftgeber scheine der Beschwerdeführer auf, ihr Familienname laute E****. A**** R**** sei eine dem Beschwerdeführer offensichtlich nahestehende Person. Dies ergebe sich auch aus dem Bauakt, sowie aus verschiedenen Rechnungen und diversen Mails von A**** R**** an den Steuerberater des Beschwerdeführers und Banküberweisungen des Beschwerdeführers…
Wird einer Bescheidbeschwerde gegen einen die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid (§ 307 Abs 1) entsprochen, so ist gemäß § 261 Abs 2 BAO eine gegen die Sachentscheidung (§ 307 Abs 1) gerichtete Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären. Soweit…
…ihr angeschaffte Wohnung an einen nahen Angehörigen der Gesellschafterin im Zusammenhang mit dessen Verpflichtungen aufgrund seiner Scheidung vermietet. Nach der neueren Judikatur des VwGH sind im Bereich der Umsatzsteuer bei Vermietungen an den Gesellschafter bzw. nahestehenden Personen drei Konstellationen denkbar (va. VwGH 07.12.2020…
…Nichtvorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit iSd § 2 Abs. 1 UStG 1994 aus. Dl NN sei eine dem Gesellschafter nahestehende Person (er ist Begünstigter der PS, die über die G-Verwaltunggesellschaft GmbH mittelbar 100 % der Anteile an der Bw. im Prüfungszeitraum hält). Die Anschaffung/Herstellung des Wohnhausgrundstücks…
…einer Liegenschaft nichts über deren Eignung als Anlageobjekt aussagt. Als unrichtig erweist sich die Aussage des FA in der Stellungnahme, dass sich "ausgerechnet einer der Bf. nahestehende Person bereitfand, jenes "Luxusvillengrundstück" vor Baubeginn in Bestand zu nehmen.......". Aus dem Ablauf des Geschehens ist eindeutig ersichtlich…
…Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen nicht erfüllt würden, konkretisiert aber nicht, welche der geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung von Verträgen zwischen einander Nahestehenden (siehe Punkt IV.1. bis 4.) für die steuerliche Anerkennung nicht vorliegen. Ohne Zweifel für das Bundesfinanzgericht ist das Kriterium der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Vorsitzende V, den Richter R sowie die fachkundigen Laienrichter E und F in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Helga Reutner, Habsburgstraße 20, 3680 Persenbeug, über die Beschwerde vom 24. April 2017 gegen die Bescheide des…
Von einer steuerlichen oder faktischen Beendigung des französischen Unternehmens kann keine Rede sein. Möglicherweise ist die französische Abgabenbehörde von einem Ruhen der Unternehmenstätigkeit nach französischem Steuerrecht ausgegangen. Es wird beantragt, diesbezüglich von Amts wegen Auskünfte bei der französischen Abgabenbehörde einzuholen. Antrag: Es möge diesbezüglich Auskünfte…
…Eigentum an den Sattelaufliegern der französischen Gesellschaft zuzurechnen wäre, erfüllt der vorliegende Sachverhalt aus nachstehenden Erwägungen nicht die Voraussetzungen der Angehörigenjudikatur. Nach Ansicht des Beschwerdeführers liegt eine anzuerkennende Vermietung vor. Der Beschwerdeführer stützt die Abzugsfähigkeit darauf, er habe die von der französischen Gesellschaft zugelassenen Auflieger…
…00 € (2005) ermittelten Anteil sowie unter Kürzung der anteiligen Vorsteuern auf 10.000,00 € (2004) bzw. 8.000,00 € (2005) - wie nachstehend dargestellt anzuerkennen. Betreffend die Jahre 2006 und 2007 erfolgt der Ansatz der Vorsteuern laut Umsatzsteuererklärung. Ermittlung der 15-telabschreibung 2004:…
Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Anzahlungen) | 5.636,36 € | Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen) | 5.636,36 € | Davon sind zu versteuern mit: 10 % ermäßigter Steuersatz Bemessungsgrundlage (5.636,36…
…dass nach dem Trennungsprinzip die Frage der Zurechnung von Einkünften zu prüfen sei. Nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen sei zu prüfen, ob die Einkünfte der Körperschaft oder einer ihr nahestehenden Person, wie einem Gesellschafter, zuzurechnen sei. Die Zuführung von Geldmitteln liege im Interesse des Gesellschafters ***X…
In den Folgejahren habe die Bf die Verrechnungskonten Gesellschafter und Geschäftsführer weitergeführt. Im Zuge der Vor-Betriebsprüfung sei erklärt worden, dass diese Verrechnungskonten des ***X*** mit zukünftigen Gewinnausschüttungen abgedeckt werden. Im Jahr 2013 sei ein Grundstück mit einem Gewinn von 2,1 Mio Euro verkauft…
…die ***W***, an der ***X*** im Jahr 2008 eine Beteiligung hielt, erfolgt ist. Würdigung der Sach- und Rechtslage: Kommt es zu einer verdeckten Ausschüttung an eine nahestehende Person, werden die verdeckten Ausschüttungen dem - das Naheverhältnis vermittelnden - Gesellschafter als Beteiligungserträge ertragsteuerlich zugerechnet. Die Weiterleitung der als…
…bedürfen (dies würde im Wesentlichen den oben angeführten Kriterien II. und III. entsprechen). Es müsse das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Körperschaft erfüllt sein (vgl. die oben angeführten Kriterien l. und IV.). Es müsse weites das…
…Vernehmung der Zeugen zum Beweis dafür beantragt worden sei, dass die Einmalzahlung nicht als Mietvorauszahlung, sondern als "Teil des Kaufpreises" (gemeint offenbar im Zusammenhang mit der gleichzeitig erfolgten Veräußerung der Betriebsliegenschaft durch die der Revisionswerberin nahestehende A. P. GmbH) zur Abgeltung eines Teiles ihrer gegenüber…
Diese Vorgangsweise ist durchaus branchenüblich. Soweit ich mich erinnern kann (ich war teilweise in die Vertragsverhandlungen eingebunden) wurde diese Vorgangsweise deshalb gewählt, damit unsere Mandantschaft einerseits über die Räumlichkeiten (Bettenkapazitäten) verfügen kann und andererseits durch den Ankauf des Inventars eine klare Abtrennung in den Verantwortlichkeiten…
…Es wären zusätzliche Feststellungen durch die Behörde zu treffen (VwGH 10.05.1995, 90/14/0050; Renner, Verdeckte Ausschüttungen an einen Anteilseigner bei widerrechtlicher Verschaffung eines Vermögensvorteils durch einen Nahestehenden, ÖStZ 2007, 454 (456), siehe hierzu auch das Schreiben des Landesgerichtes ***16*** vom 28.07…