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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7100997/2009

Anwendung der Angehörigenjudikatur nur an nahestehende Personen

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7100997/2009vom 21.12.2023Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Anzahlungen) | 5.636,36 € | Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen) | 5.636,36 € | Davon sind zu versteuern mit: 10 % ermäßigter Steuersatz Bemessungsgrundlage (5.636,36 €) | Umsatzsteuer 563,64 € | Summe Umsatzsteuer | 563,64 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern | 501,61 € | Zahllast | 62,03 € 4. Nichtzulassung einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Der Ausspruch über die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision gründet sich darauf, dass die hier zu lösenden Rechtsfragen puncto Fremdüblichkeit von Angehörigenverträgen bereits hinreichend durch die höchstgerichtliche und in den Entscheidungsgründen auch zitierte Rechtsprechung geklärt sind und im Erkenntnis nicht davon abgewichen worden ist. Insgesamt war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 21. Dezember 2023

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7100997/2009
ECLI
ECLI:AT:BFG:2023:RV.7100997.2009
Stammnummer
142962
Gültig
21.12.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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