Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7100997/2009
Anwendung der Angehörigenjudikatur nur an nahestehende Personen
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7100997/2009vom 21.12.2023Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Anzahlungen)
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5.636,36 €
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Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen)
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5.636,36 €
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Davon sind zu versteuern mit:
10 % ermäßigter Steuersatz Bemessungsgrundlage (5.636,36 €)
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Umsatzsteuer
563,64 €
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Summe Umsatzsteuer
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563,64 €
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Gesamtbetrag der Vorsteuern
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501,61 €
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Zahllast
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62,03 €
4. Nichtzulassung einer Revision
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Der Ausspruch über die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision gründet sich darauf, dass die hier zu lösenden Rechtsfragen puncto Fremdüblichkeit von Angehörigenverträgen bereits hinreichend durch die höchstgerichtliche und in den Entscheidungsgründen auch zitierte Rechtsprechung geklärt sind und im Erkenntnis nicht davon abgewichen worden ist.
Insgesamt war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Wien, am 21. Dezember 2023
Normen und Schlagworte
- § 16 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7100997/2009
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2023:RV.7100997.2009
- Stammnummer
- 142962
- Gültig
- 21.12.2023 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF