…Wem die Einkünfte zuzurechnen seien, sei dabei in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Maßgeblich sei die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge; die rechtliche Gestaltung sei nur so weit von Bedeutung, als sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergebe. Aufgrund dieser…
…von Einkünften derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist in erster Linie die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Dabei ist eine rechtliche Gestaltung nur dann unmaßgebend, wenn sie dem…
…nicht die nach außen tretende Gestaltung der Dinge maßgebend ist, ist einer der tragenden Grundsätze des Abgabenrechts. Die Folgebestimmungen der §§ 22 und 23 BAO über Missbrauch und Scheinhandlungen sind eine logische Fortführung dieses Grundsatzes (vgl. BFG 17.12.2014, RV/5100901/2012). Ausfluss der wirtschaftlichen…
…Wem die Einkünfte zuzurechnen sind, ist dabei in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge; die rechtliche Gestaltung ist nur so weit von Bedeutung, als sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Aufgrund dieser…
…die nach außen tretende Gestaltung der Dinge maßgeblich ist. Im gegenständlichen Fall galt es, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen, ob der Bf jenen entscheidenden Einfluss auf den Einsatz des Leistungspotentials (= Dispositionsmöglichkeit über die Einkunftsquelle – siehe Jakom/Laudacher, EStG, 2019, § 2 Rz 36) der Firma…
…dabei in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge; die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Ein Ermessensspielraum der Behörde besteht bei der Zurechnung von Einkünften nicht…
…98/13/0070). Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012; 20.3…
…oder formaler Neuabschluss zu den gleichen Konditionen), denn für die steuerliche Beurteilung der tatsächlichen Übertragung einer Einkunftsquelle ist nicht die äußere rechtliche Form, sondern allein die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge maßgeblich (VwGH vom 20.10.2021, Ra 2021/15/0008)…
…bis 3). Zurechnungsobjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die Zurechnung muss sich dabei nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum…
…Wem die Einkünfte zuzurechnen sind, ist dabei in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (VwGH 24.5.2007, 2005/15/0052; VwGH 29.1.2015, 2013/15/0166). Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge; die Zurechnung von Einkünften…
…tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge an, weil die Einkommensteuer in erster Linie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen und nicht rechtliche Gestaltungen erfassen will (vgl. VwGH 25. 11. 1991, 91/14/0041, § 2 EStG 1972 E 188). Zu Grundsatzfragen der Einkünftezurechnung vgl…
…fehlt die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Weiters muss der Fruchtgenuss für eine gewisse Dauer (10 Jahre) bestellt sein, um als rechtlich abgesichert anerkannt zu werden. "Beschwerdevorentscheidung" "Beschwerdevorentscheidung mit Abweisung" Unter der Überschrift "Beschwerdevorentscheidung" befindet sich in OZ 8 "Beschwerdevorentscheidung mit Abweisung…
…0012 (mwN): Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an…
…142). Mit den Worten des VwGH ist maßgeblich die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge (VwGH 4.9.2014, 2011/15/0149). Für die Zurechnung der Einkünfte ist es nicht maßgeblich, aus welchem Rechtsgrund sie der Steuerpflichtige bezieht, zB als Eigentümer, Pächter…
…2015 ein Fruchtgenussrecht hinsichtlich der Liegenschaften zugunsten der ***1*** ***2*** GmbH existiert, darüber jedoch kein schriftlicher Vertrag errichtet wurde. Da die vertragliche Vereinbarung erst im Nachhinein notariell beglaubigt wurde, fehlt die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Weiters muss der Fruchtgenuss für eine…
…Wem die Einkünfte zuzurechnen sind, ist dabei in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (VwGH 24.5.2007, 2005/15/0052; VWGH 29.1.2015, 2013/15/0166). Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge; die Zurechnung von Einkünften…
…in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden; es kommt auf die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge an, weil die Einkommensteuer in erster Linie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen und nicht rechtliche Gestaltungen erfassen will. Für die Zurechnung der Einkünfte ist…
…99/15/0008 mwN). Maßgeblich ist in erster Linie die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge; dabei ist eine rechtliche Gestaltung nur dann unmaßgebend, wenn sie dem wirtschaftlichen Gehalt nicht entspricht (VwGH 4.9.2014, 2011/15/0149). Die Zurechnung von Einkünften…
…Einkünfte zuzurechnen sind, ist dabei in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (vgl. VwGH 24.05.2007, 2005/15/0052 u. VwGH 29.01.2015, 2013/15/0166). Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge (vgl. VwGH 25.07…
…Marktgeschehen teilnimmt und in der Lage ist, die Marktchancen zu nutzen (Ruppe in Tipke, Hrsg, Übertragung von Einkunftsquellen im Steuerrecht, 17; Stoll, BAO Handbuch, Orac 1980, 66). Bei dieser Beurteilung kommt es maßgebend auf die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge an…