…mit 25.06.2025. Für die Monate 03/2025 bis 05/2025 bestünde kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Mit Beschluss vom 16.06.2026 wurde vom BF ein Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung des ersten Studienabschnitts von ***K*** im Diplomstudium ***S*** angefordert. II. Das Bundesfinanzgericht hat…
…dass bei dem Kind keine Berufsausbildung vorgelegen habe, dass die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss einer Schulausbildung beziehungsweise der Beendigung des Zivil- oder Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn oder der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung nicht vorgelegen haben und…
…sei, die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt worden seien. Aus diesem Grund bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Dagegen brachte die Bf mit Schriftsatz vom 16.12.2024 Beschwerde ein und führte zur Begründung aus, dass sie lediglich Studienbeihilfe über die Stipendienstelle ***1*** beziehe…
…1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe auch minderjährige Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist…
…Berufsausbildung des Kindes Aus der Auskunft der "***Name Schule***" ist ersichtlich, dass sich das Kind ab dem Sommersemester 2022 zu keinen Modulen mehr angemeldet hat und das Kind in der Folge am 08.03.2022 abgemeldet wurde. Bereits vor der Abmeldung per 08.03.2022…
…dass Personen, die im Ausland (Drittland) lebenden Kindern gegenüber zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind, keine Familienbeihilfe gewährt wird, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Der Gesetzgeber wird der verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten auch dann gerecht, wenn er hiefür nicht den Weg der Gewährung von Transferzahlungen…
…Beschwerde vom 21. April 2024 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 21. März 2024 betreffend die Abweisung von Familienbeihilfe für den Zeitraum November 2018 bis November 2020 sowie die Zurückweisung für den Zeitraum ab Dezember 2020 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…Tochter der Bf. verfügte, besteht mangels Haushaltszugehörigkeit der Tochter gemäß § 5 Abs. 2 FLAG 1967 kein Anspruch der Bf. auf Familienbeihilfe (VwGH 18.10.1989, 88/13/0124). Dies ist in den beschwerdegegenständlichen Monaten Mai 2025, Juni 2025 sowie August 2025 der Fall. Die Rückforderung…
…Wien übernommen. Es wurde kein Kostenbeitrag seitens des Bf. geleistet. Der Unterhalt des Bf. wurde somit zur Gänze aus öffentlichen Mitteln geleistet, weshalb ein Familienbeihilfenanspruch für die Monate April 2023 und August 2023 nicht abgeleitet werden kann. Entscheidung in der Sache des Beschwerdeverfahrens Gemäß § 279…
…dass die Bf. in keinem der von der Rückforderung betroffenen Monate überwiegend, d.h. zu mehr als der Hälfte des Unterhaltsbedarfs, den Unterhalt leistete (vgl. dazu etwa z.B. BFG vom 10.07.2024, RV/7101532/2024). Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat gemäß…
…24 den erforderlichen Studienerfolg im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nicht erreicht, deshalb besteht im Rückforderungszeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Ihre Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen." In der Folge stellte die Bf. den an das Bundesfinanzgericht gerichteten und adressierten Vorlageantrag vom 11.02.2025…
…zurück nach Wien kommen (Beilage Nr. 3). Da ein weiterer Hin- und Rückflug für uns jedoch schwer leistbar war (ich hatte seit 6 Monaten keine Familienbeihilfe mehr erhalten) haben wir ihren Rückflug auf den 15.6.2023 (Beilage Nr. 4) umgebucht und sie hat die…
…tunlichst vermeiden, Namen von Schülern, die zwei Jahre in einem Drittstaat verbracht haben und sehr wohl Familienbeihilfe bekommen haben, zu nennen, schließt sie dadurch die Möglichkeit einer Sachverhaltsüberprüfung aus und kann eine Sachverhaltsidentität oder -abweichung nicht festgestellt werden. Zum Vorbringen - Verrichtung sozialer Dienste im Ausland…
…Ausstellung dieses Aufenthaltstitels war die Voraussetzung dafür, dass der Bf. die Familienbeihilfe für ihren Sohn rückwirkend ab dessen Geburt zuerkannt worden ist. Im vorliegenden Fall liegt in Ansehung des Rückforderungszeitraumes aber kein Anwendungsfall eines "nachgeborenen Kindes" im Sinne des § 3 Abs. 5 FLAG 1967 vor…
…eingezogen, wenn dies wegen der spezifischen Beschaffenheit der Gegenstände notwendig erscheint, um weitere Straftaten mit diesen Gegenständen zu verhindern. In Analogie dieser Rechtsvorschrift besteht nach Ansicht des FAÖ für den Kindesvater kein Anspruch auf Familienbeihilfe, zumal der VwGH in seiner Entscheidung vom 29.04.2013…
…bis inkl. Jänner 2020 gewährt worden. Der Beschwerdeführer beantragte mit formlosem Schreiben vom 16.5.2023 die Gewährung von Familienbeihilfe für den Zeitraum Feburar 2020 bis Oktober 2021. Der Sohn habe in dieser Zeit in Polen studiert. In Polen seien keine Familienleistungen ausbezahlt worden. Diesbezüglich…
…nicht mit 1999 angenommen zu haben. Im gegenständlichen Fall besteht somit keine vor dem 25. Lebensjahr eingetretene voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Daher stehen weder der Grundbetrag noch der Erhöhungsbetrag an Familienbeihilfe zu. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.2…
…BGBl 1993/511 i.V.m. Abschnitt 39 lit b des Amtssitzabkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen für Angestellte dieser Organisation kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung dieser Beschwerde abgelehnt; der Verwaltungsgerichtshof hat die das Beschwerdeverfahren in…
…scheinen keine Lohnzettel oder Meldungen von Einkünften aus selbständigen Tätigkeiten des Bf. auf. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit Anbringen vom 20.05.2022, bei der belangten Behörde eingelangt am 27.05.2022, beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer ab dem 31.05.2021 Familienbeihilfe…
…EG) Nr. 883/2004 auf den beschwerdegegenständlichen Fall für den Zeitraum von Mai 2021 bis Juli 2022 nicht anwendbar. Folglich besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für den genannten Zeitraum Mai 2021 bis Juli 2022. Im Hinblick auf die vom Bf. vorgebrachten Argumente ist festzuhalten, dass…