…GmbH. Die Bf bringt damit erkennbar zum Ausdruck: Der Kreis der im Namen der OG tätigen Gesellschafter der OG sei nicht ident mit dem Kreis der Geschäftsführer der Bf. Es gebe keine Einbindung in den wirtschaftlichen Organismus der Bf (S. 3). Die Struktur der OG …
…GmbH. Die Bf bringt damit erkennbar zum Ausdruck: Der Kreis der im Namen der OG tätigen Gesellschafter der OG sei nicht ident mit dem Kreis der Geschäftsführer der Bf. Es gebe keine Einbindung in den wirtschaftlichen Organismus der Bf (S. 3). Die Struktur der OG …
…GmbH. Die Bf bringt damit erkennbar zum Ausdruck: Der Kreis der im Namen der OG tätigen Gesellschafter der OG sei nicht ident mit dem Kreis der Geschäftsführer der Bf. Es gebe keine Einbindung in den wirtschaftlichen Organismus der Bf (S. 3). Die Struktur der OG …
…Geschäftsführung, Besprechungen in Deutschland, organisatorische Arbeiten im technischen Bereich, Mitarbeitersuche, Besprechungen mit dem Außendienstmitarbeiter auch über dessen Reisekosten bis hin zur Organisation der Fahrzeuge oder der Weihnachtsfeier, Buchhaltungsschulungen und Besprechungen mit der AUVA. Dies widerspricht zunächst den ausführungen des C, wonach er im Prüfungszeitraum keine…
…und nur für Sondereinsätze, strategische Ausrichtungen und wesentliche zukünftige Gestaltungen vorbehalten seien. Ad 4. Durch die OG seien keine Geschäftsführungsaufgaben, sondern Managementfunktionen ausgeübt worden. In den jeweiligen Gesellschaften mbH sei zumindest ein weiterer operativer Geschäftsführer tätig gewesen, der die operative weisungsgebundene Arbeit zu erledigen gehabt…
…Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in das Unternehmen eingegliedert ist (bspw. VwGH 18.7.2001, 2001/13/0076, VwGH 17.12. 2001, 2001/14/0194), dass er eine laufende, wenn auch nicht monatliche Entlohnung bezieht, dass er kein deutlich ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko…
…seiner Geschäftsführungstätigkeit keinen Werkvertrag gegeben habe, war - wenn zutreffend - dem Einschreiter während des abgeführten Verfahrens natürlich bekannt, wurde von ihm aber nicht vorgebracht. Statt dessen wurden Dokumente vorgelegt, aus denen sich wiederum gerade das Gegenteil ergibt (siehe beispielsweise Pkt. 5.5.1, wo in den…
…b) F.M. über keine Branchenerfahrung verfügt hatte und c) die Unzuverlässigkeit der Angaben des M.S. mit dem im Firmenbuch registrierten Geschäftsführungswechsel belegt ist. Anstatt dessen nimmt Gf. die Verhältnisse hin, akzeptiert den Wechsel in der Position des Geschäftsführers/Gesellschafters, welcher bereits nach weniger…
…Ein- und Verkaufspreis, wirtschaftlich gesehen handle es sich jedoch um einen entsprechenden Anteil aus den Vorsteuern. Pkt. 7.24 PB Keine Ahnungslosigkeit der Gf. bei Einbindung in das Karussell: Unter diesem Punkt legte die Groß-Bp dar, den Umstand, dass Gf. die Hintermänner des Umsatzsteuerbetruges…
…nicht angebracht. weil es sich um keine künstliche Konstruktion zur Einkünfteverlagerung von einer natürlichen auf eine juristische Person handelt. Ebenso wurde an diesem Abend des 01.09.2009 festgehalten, dass eine professionelle Sanierungsgesellschaft die auf Zeit ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in die Geschäftsführung entsendet, um dort…
…Überlegungen hinsichtlich UID-Bestätigungsverfahren, Beweisvorsorge für Auslandssachverhalte etc. relevant. (Naturgemäß steht ein Wissen oder Hätte-Wissen-Müssen von der Einbindung in einen Mehrwertsteuerbetrug der ausreichenden Sorgfalt entgegen und wird dies auch häufig iZm dem Vertrauensschutz erwähnt. Dies ändert aber nichts daran, dass das objektive Vorliegen…
…GmbH -keine Eingliederung oder Einbindung in die Organisation der GmbH -die GmbH vermittelte ausschließlich Aufträge an die Mitarbeiter -keine Weisungsgebundenheit -keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit -die Mitarbeiter haben ihre Leistungen auf ihre eigene Rechnung und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko erbracht, sie standen in keinem Abhängigkeitsverhältnis…
…wiederspiegeln. Aufgrund der klaren Klientenzuordnung wäre keine organisatorische Einbindung gegeben, da jeder Anwalt bei einem Ausscheiden aus der GmbH seine Klienten mitnehmen könne und diese Klienten für die anderen Anwälte keinen Wert darstellen würden, weil das Vertrauensverhältnis, das in der anwaltlichen Beratung besonders wichtig wäre…
…bzw. notwendigerweise in organisatorischer Einbindung in die Betriebsstruktur ***EF*** erbracht worden sind (zB. Maskenbildner/Früh- und Spätdienste). Aufgrund der durchgeführten Erhebungen bei ***EF*** und diversen Überprüfungen wurde festgestellt, dass die oben angeführten, gegenständlichen Vertragsverältnisse keine Deckung mit dem wahren wirtschaftlichen Gehalt der vereinbarten Tätigkeiten iSd …
…Tätigkeiten keinesfalls um Tätigkeiten im Sinne des § 4 Abs. 4 gemäß ASVG handelt. Tatsächlich wurden diese Tätigkeiten immer persönlich unter Einbindung in die betriebliche Struktur des Senders, sowie unter Vorgabe der Arbeitszeit (Dispo- bzw. Dienstplan) und des Arbeitsortes durchgeführt. Wie der 100% Gesellschafter niederschriftlich auch…
…Die Stiftung betreibt in keiner Weise ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe. Im Reglement der P Familienstiftung vom 30.6.1998 wird festgehalten: Art. 1: Der Beirat überwacht die Stiftungsverwaltung im Interesse der Begünstigten und überprüft die ordnungsmäßige Geschäftsführung im Hinblick auf den Stiftungszweck. Befugnisse…
…sowie Kilometergeld in Rechnung gestellt. Die Unternehmensberatungs-GmbH stand zu 100% im Eigentum des GF. Sein Geschäftsführerbezug bei der Unternehmensberatungs-GmbH betrug jährlich 84.000 Euro. Da die Unentgeltlichkeit der Geschäftsführungstätigkeit bei der Bf. nicht schriftlich vereinbart gewesen sei, die Beratungs GmbH über keine Angestellten…
…2 EStG 1988 schon aus diesem Grund zu bejahen. Auf weitere Abgrenzungskriterien ist diesfalls nicht Bedacht zu nehmen. Aber selbst eine Prüfung anhand weiterer Abgrenzungskriterien führt zu keinem anderen Ergebnis. Wenn in der Beschwerde vorgebracht wird, die Entlohnung von Frau B ausschließlich nach der Anzahl…
…Herr Mag. A für die von ihm kontinuierlich wahrgenommenen Geschäftsführungsaufgaben keine gesonderte Vergütung bezogen hat, wird auch von der belangten Behörde nicht bestritten. Dass Herr Mag. A der XY-Steuerberatung-GmbH laufend Steuerberatungsleistungen erbrachte, ergibt sich aus den insoweit übereinstimmenden Ausführungen in der Beschwerde, dem…
…Dass Herr Mag. ***3*** für die von ihm kontinuierlich wahrgenommenen Geschäftsführungsaufgaben keine gesonderte Vergütung bezogen hat, wird auch von der belangten Behörde nicht bestritten. Dass Herr Mag. ***3*** der ***1*** laufend Steuerberatungsleistungen erbrachte, ergibt sich aus den insoweit übereinstimmenden Ausführungen in der Beschwerde, dem Prüfungsbericht…