… 2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dies gilt vor allem deshalb, weil der idR zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen ist und durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten…
…der Kunden und Lieferanten persönlich bekannt, womit seine Arbeit nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen ist. Auch der klare und jeden Zweifel ausschließende Inhalt der Arbeitstätigkeit des Sohnes ist im täglichen Arbeitsablauf wie z.B. der Transport von Getreide gegeben, da für diese Arbeiten Wiegescheine…
…Es liegen keine Nachweise dafür vor, dass die genannte mündliche Vereinbarung nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen ist. Auch ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt, kann nicht festgestellt werden, da nicht dargetan wurde, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit fixiert worden wären…
…jedoch ein klarer, jeden Zweifel ausschließender Inhalt der behaupteten Vereinbarung vom Juli 2007 nicht vor. Die behauptete Schenkung vom Juli 2007 hält somit den für Vereinbarungen unter nahen Angehörigen erforderlichen Kriterien nicht stand. Insgesamt überwiegen daher die für eine Schenkung am 29. April 2008 sprechenden…
…waren, ist das Dienstverhältnis ausreichend klar nach außen hin zum Ausdruck gekommen (siehe dazu BFG 10.1.2017, RV/7100051/2012). Eindeutiger klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt Das für auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhende Arbeitsverhältnisse geltende Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) sieht in § 2 Abs. 4…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diese in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der - vom Verwaltungsgerichtshof nur auf…
…auf wirtschaftlichem Gehalt beruhender Beziehung von familienhafter Beziehung zu erreichen (klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt) und dass die Vereinbarung einen Fremdvergleich standhalte, wobei von der im allgemeinen Wirtschaftsleben geübten Praxis auszugehen sei. Diese Voraussetzungen müssten kumulativ vorliegen und seien im Rahmen der Beweiswürdigung von…
…soll. Somit kommt, wie bereits ausgeführt, auch mangels klarer Regelung der täglichen Arbeitszeit der gegenständlichen Vereinbarung kein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. Die für die Anerkennung der beabsichtigten steuerlichen Folgen erforderlichen, schuldrechtlich exakt nachvollziehbaren Leistungsbeziehungen liegen nicht vor. Die Fremdüblichkeit der Vereinbarung…
…wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dies gilt vor allem deshalb, weil der in der Regel zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen…
…Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese drei Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Zu den einzelnen Kriterien ist festzuhalten: Publizität: Ausreichende Publizität ist an sich keine Besonderheit für Familienverträge, sondern allgemein…
…wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kämen, einen klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hätten und auch zwischen Fremden zu gleichen Bedingungen abgeschlossen würden. Im vorliegenden Fall seien Dienstverhältnisse auf Geringfügigkeitsbasis mit den in D studierenden und dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Töchtern abgeschlossen worden…
…Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kamen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dem erstgenannten Erfordernis wird regelmäßig nicht entsprochen, wenn die Vereinbarung dem Finanzamt erst nach Ablauf eines Besteuerungszeitraumes…
…9, Seite 17 u. 18) von EURO 15.000,- auf EURO 24.000,- wird im Wesentlichen mit der Verbesserung der Ertragsfähigkeit der verpachteten Flächen begründet. Ein jeden Zweifel ausschließender Inhalt der Vereinbarung würde erfordern, dass die Umstände, die eine Verbesserung der Ertragsfähigkeit nach sich ziehen…
…9.000, erhöht. Die Pachtzinserhöhung im Aktenvermerk vom 6.1.2014 von € 15.000,- auf € 24.000,- wird im Wesentlichen mit der Verbesserung der Ertragsfähigkeit der verpachteten Flächen begründet. Ein jeden Zweifel ausschließender Inhalt der Vereinbarung würde erfordern, dass die Umstände, die eine…
…werden können. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Diese Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl. VwGH 16.12.2010, 2007…
…Angehörigen daher erforderlich, dass solche Vereinbarungen nach außen hinreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl VwGH 22.11.2012, 2008/15/0265; 11.11.2008, 2006/13/0046…
…diesen Steuererklärungen zu entnehmenden Grundlagen seien für die Ermittlung der Abgabenansprüche für die geprüften Jahre geeignet und heranzuziehen gewesen. Würdigung: Für Geschäfte mit nahestehenden Personen würden vom VwGH entwickelte erhöhte formale Anforderungen gelten - genaue Nachprüfungsmöglichkeit ihres Inhaltes, klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt und Überprüfbarkeit…
…Oktober 2020 verwiesen. Daraus geht hervor, dass die einzelnen Voraussetzungen der Angehörigenjudikatur (Publizitätswirkung, eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt und Fremdüblichkeit) nicht erfüllt sind. Diesbezüglich wurde im Beschwerdeverfahren seitens des Abgabepflichtigen nichts substanziell Neues vorgebracht. Das FAÖ bestreitet nicht, dass Frau ***Gattin*** gewisse Tätigkeiten…
…verkehrs-)üblich ist, so gilt dies auch für Angehörigenvereinbarungen. b) Klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt Einer Vereinbarung fehlt die erforderliche Eindeutigkeit jedenfalls dann, wenn ihr nicht die Art der zu erbringenden Leistung zu entnehmen ist (vgl VwGH 24.9.2008, 2006/15/0119…
…nicht besteht, indem Vertragsverhältnisse steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie (kumulativ) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich; VwGH 27.4.2000, 96/15/0185;…