…gegen mich wurde vom Spruchsenat nicht als außerordentlichen mildernden Umstand berücksichtigt. Das ist ein wesentlicher und grober Verstoß. Der Spruchsenat hat die Gründe für meinen Aufenthalt in der Republik Österreich nicht untersucht und ordnungsgemäß bewertet. Und die von mir erklärte Bereitschaft die Verwaltungsordung dieses Staates…
…Tätigkeit endete am 31.01.2012. Seit dem befinden Sie sich illegal in Österreich. Daran ändert auch die Geburt Ihres Sohnes nicht. Ihnen kommt kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zu. Die Interpretation in Ihrer Stellungnahme seitens Ihrer rechtlichen Vertretung ist bedenklich. Würde nämlich wie behauptet Ihnen ein…
…2 hätten Personen, die seit 60 Monaten ihren Aufenthalt im Bundesgebiet haben, ebenfalls Anspruch auf Familienbeihilfe. Bereits vor dem Rückzahlungszeitraum sei der Beschwerdeführer mehr als 60 Monate in Österreich aufhältig gewesen, er hätte somit (auch im beschwerdegegenständlichen Zeitraum) Anspruch auf Familienbeihilfe. Am 23.5.2014…
…auf Grund ihrer regelmäßig erforderlichen Tätigkeiten für den Betrieb der beiden Bordelle in den Streitjahren im Raum Wien einen - den Behörden verschwiegenen - Wohnsitz, jedenfalls aber einen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und daher in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war. Mit dem rechtskräftigen Finanzstraferkenntnis vom 24.6.2019 wurde…
…Bf. sind die Vorsteuern in Höhe von 17.677,49 € wegen formeller Rechnungsmängel (Firmenadresse = Briefkastenanschrift) und materieller Mängel (kein Materialbesitz der Fa. D-GmbH für den Verkauf) nicht anerkannt worden. Der am 26.02.2014 nach Österreich zugezogene Geschäftsführer V.D.V. ist…
…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, SozVNr.: ***20***, über die Beschwerde vom 13. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 01. Februar 2024 betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum ab August 2018…
…Die Beschwerdeführerin reiste illegal in das Bundesgebiet ein, sie hält sich aber seit ihrer Antragstellung am 19.10.2009 aufgrund einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG rechtmäßig im österreichischen Bundesgebiet auf. Zwar musste ihr klar sein, dass ihr weiterer Aufenthalt in Österreich möglicherweise lediglich ein…
… Einwahlknoten, verwendete IP-Adresse) kommt es nicht an. Ebenso ist nicht entscheidend, ob der Spielteilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und welche Staatsangehörigkeit er besitzt (vgl. zur Glücksspielabgabe: UFS 26.8.2013, RV/1509-W/013; UFS 20.11.2013 RV/2388…
…vgl auch Allram in Bergmann/Pinetz [HrsG], GebG2 §§ 57-59 GSpG Rz 301). Auf technischen Gegebenheiten (wie zB Standort des Servers; Einwahlknoten, verwendete IP-Adresse) kommt es nicht an. Ebenso ist nicht entscheidend, ob der Spielteilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und…
…anzusehen, die Spieler von den illegalen Spielmöglichkeiten zu den legalen hinzuleiten. Denn das zentrale Problem im österreichischen Glücksspielbereich bestand darin, dass von Anbietern, die über keine Konzession oder Bewilligung verfügten, Glücksspiele auch über neue Technologien in stark zunehmenden Ausmaß bereitgestellt wurden (VwGH 16.3.2016…
…FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für in dieser Bestimmung festgelegte Voraussetzungen erfüllende Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe.§ 3 FLAG idF des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 646/1977 lautete: "§ 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann…
…darf hinzugefügt werden, dass an diesem Ergebnis auch die Existenz eines Konsulentenvertrags nichts ändert: Der Beschuldigte wusste, dass sein Aufenthalt in der Union und seine berufliche Tätigkeit als Konsulent nicht nur vorübergehend war; sondern dass diese Tätigkeit eben "unbefristet" und "dauerhaft" angelegt war, es fehlt…
…die Rechnung hierüber zu übermitteln. 4) Zum Beweis Ihres Aufenthaltes in Österreich haben Sie die Vorlage der Kreditkartenabrechnungen angeboten; diese liegen bislang allerdings noch nicht vor. Sie werden gebeten, dies nachzuholen. 5) In Ihrem Vorlageantrag vom 8.4.2015 führen Sie im vorletzten Absatz aus…
…darf hinzugefügt werden, dass an diesem Ergebnis auch die Existenz eines Konsulentenvertrags nichts ändert: Der Beschuldigte wusste, dass sein Aufenthalt in der Union und seine berufliche Tätigkeit als Konsulent nicht nur vorübergehend war; sondern dass diese Tätigkeit eben "unbefristet" und "dauerhaft" angelegt war, es fehlt…
…Kartenspiel wurden im Inland gesetzt (unabhängig davon, wo die Spieler ansässig sind, wurden alle für die Teilnahme am Pokerspiel erforderlichen faktischen Handlungen der Spieler nur bei einem physischen Aufenthalt in der im Inland befindlichen Betriebsstätte der Bf. vorgenommen), als auch alle mit dem Veranstalten und…
…gerade tatsächlich physisch in Österreich anwesend sei. Weder die Registrierungsadresse (Wohnsitz) noch die Internetprotokolladresse (Adresse des Internetzuganges) seien verlässliche Hinweise, an welchem Ort sich der Spielteilnehmer gerade befinde. Die Bf. finde es auch problematisch, den Aufenthalt des Spielteilnehmers zu eruieren, in dem ihm unmittelbar vor…
…ob konkrete Angaben gemacht würden. Spielteilnehmern würde nämlich, sobald sie feststellen, dass ihnen bessere Wettquoten oder höhere Gewinne in Aussicht gestellt würden, wenn sie von einem Standort außerhalb Österreichs teilnehmen, ein starker Anreiz gemacht werden, falsche Angaben zu machen. Eine solche Abfrage sei auch im…
… 51 Abs. 1 Z 1 (Selbständiger) ausgestellt. Die Anmeldebescheinigung dokumentierte die Rechtmäßigkeit eines mehr als dreimonatigen Aufenthaltes des Kindesvaters in Österreich . Basis für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit war die Stellung als Kommanditist der FIRMA, aufgrund welcher eine Versicherung als selbständig Erwerbstätiger bei der Kammer…
…anzusehen, die Spieler von den illegalen Spielmöglichkeiten zu den legalen hinzuleiten. Denn das zentrale Problem im österreichischen Glücksspielbereich bestand darin, dass von Anbietern, die über keine Konzession oder Bewilligung verfügten, Glücksspiele auch über neue Technologien in stark zunehmenden Ausmaß bereitgestellt wurden (VwGH 16.3.2016…
…anzusehen, die Spieler von den illegalen Spielmöglichkeiten zu den legalen hinzuleiten. Denn das zentrale Problem im österreichischen Glücksspielbereich bestand darin, dass von Anbietern, die über keine Konzession oder Bewilligung verfügten, Glücksspiele auch über neue Technologien in stark zunehmenden Ausmaß bereitgestellt wurden (VwGH 16.3.2016…