…Allgemein fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt und ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Für "grobe…
…die einzelnen, vom Spruchsenat herangezogenen Tatbestandsmerkmale auf der subjektiven Seite nicht den Vorwurf der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben begründet. Die gesamten Ausführungen gelten auch für den erstbeschuldigten Verband "***Bf1*** AG". Die Beschuldigten stellen daher den Antrag, eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht, Außenstelle Feldkirch…
…3300005/2013). Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand ein Erfolg, wie dies bei einer grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2…
…was das Zollamt mitgeteilt hat, nämlich dass der Zollwert falsch berechnet wurde, einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen und ihre Vorgangsweise nicht angepasst. Genau diese Vorgangsweise erfüllt das vom Gesetzgeber als grob fahrlässig bezeichnete Verhaltensweise, da aufgrund des Wissens, dass das Zollamt den zu niedrig…
…Spruchsenat W 1 statt. Durch den Spruchsenat wurde das Finanzstrafverfahren gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Im Rahmen der Verhandlung wurde entschieden, dass das schuldhafte Verhalten fahrlässig beziehungsweise maximal als grob fahrlässig angesehen werden kann. Dies führte dazu, da für das Delikt gemäß § 49 Abs. 1 lit…
Organisatorisch bleibt abschließend festzuhalten, dass der Beschuldigte zu Beginn der Verhandlung erklärte, sich selbst zu verteidigen und der Steuerberater nur als Vertrauensperson an der Verhandlung teilnimmt. Damit wird auch konkludent mitgeteilt, dass für dieses Verfahren keine Zustellvollmacht des Steuerberaters besteht. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten in Höhe…
…Zollbehörde nicht überlassen worden sind, zur Zollschuldentstehung führt, ergibt sich aus Art.203 ZK., und dass ein darauf bezogenes grob fahrlässiges Verhalten des Zollschuldners wiederum zum Ausschluss der Erstattung oder des Erlasses der, gegenüber dem Zollschuldner, festgesetzten Einfuhrabgaben in den, in Art.900 ZK-DVO…
…Übernahme und Verwendung des drittländischen Kraftfahrzeugs im Zollgebiet der Union grob fahrlässig. Dabei ließ er die Sorgfalt, zu der er als im Inland ansässige und unternehmerisch tätige Person im Bereich der Fahrzeugvermietung verpflichtet, nach seinen geistigen und persönlichen Verhältnissen befähigt und die ihm zumutbar war…
…vom 12.05.2015, RV/7300027/2014). Somit war der Beschwerde stattzugeben, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufzuheben und das beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde zur Geschäftszahl *FV-1* geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben iSd § 36 Abs. 2 iVm …
…oder fremden Namen tätig wird, ist sein Auftreten nach außen. Die im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellten Nachforderungen sind unter Abzug von Sicherheitszuschlägen als strafbestimmende Wertbeträge unstrittig. Subjektive Tatseite: Im vorliegenden Beschwerdefall war zu prüfen, ob dem Beschuldigten ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.
…dass der Beschuldigte seine Steuerberater über wesentliche Informationen seines Unternehmens nicht vollständig informiert hätte - weder ein vorsätzliches noch ein grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten festgestellt werden konnte. Die Beschwerde des Amtsbeauftragten war daher als unbegründet abzuweisen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Beschuldigten vom 24. August 2018 wird das Erkenntnis seinem gesamten Inhalte nach angefochten. Der Spruchsenat I des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als erstinstanzliche Finanzstrafbehörde habe dem Beschwerdeführer zu Unrecht ein grob fahrlässiges Verhalten und damit verbunden das Finanzvergehen der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs 1 iVm § 35…
…Vorhersehbarkeit einer damit einhergehenden Schmuggelhandlung beim Beschuldigten nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren geforderten Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Da somit zusammengefasst ein für eine Bestrafung gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG erforderliches grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten im Sinne des § 8 Abs. 3 FinStrG nicht vorliegt…
Aufgrund der Umstände sehen wir ein grob fahrlässiges Verhalten und wird sich Herr ***24*** diesbezüglich geständig nach § 34 FinStrG verantworten. Vorauszahlungen selbst zu berechnender Abgaben (L, DB und DZ) Herr ***24*** stellt in Abrede, dass er in den angeführten Punkten vorsätzlich gehandelt hat und werden…
…Angehörigen bestehen. Gerade diese auffallende Sorgfaltswidrigkeit, sich bei der Verwendung eines unverzollten drittländischen Fahrzeuges nicht über die im Zollgebiet vorliegenden Voraussetzungen zu informieren bzw Auskünfte über die richtige Vorgangsweise einzuholen, ist als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 36 Abs. 2 FinStrG einzustufen. Schuldausschließungsgrund …
…Wein und Bonbonnieren). Andere Aufwendungen wurden im Schätzungswege gekürzt. Insgesamt ergibt sich daraus, dass bei allen Verurteilten (Geschäftsführer und Verbände) kein grob fahrlässiges Verhalten erblickt werden kann. 2. Zur Strafhöhe: Es wurden die angeführten Milderungsgründe (sofortige vollständige Entrichtung der nachgeforderten Abgabenbeträge, fast 25jährige Unbescholtenheit) nicht…
…grob fahrlässiges Verhalten unserer Mandantschaft gibt. Reihengeschäft Betreffend Umsatzsteuer hat es im Jahr 2021 weiters den Punkt "Reihengeschäft- Abholfall gemäß BP-Bericht Tz 5 gegeben. Hierbei wurde ein Geschäftsfall nachträglich von Seiten des Betriebsprüfers anders beurteilt und der Leistungsort vom Drittland nach Österreich verlagert. Diesbezüglich…
…daraus entstandene Folge, nämlich die Nichtzustellung von Informationen, als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war und ihm auch diesbezüglich grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, wobei auch diesbezüglich die privaten und verbandsinternen Probleme keine Rechtfertigung für die angeführten Pflichtverletzungen darstellen. Somit ist auch die subjektive Tatseite des § 15…
…müssen. Dass sie dies getan hätte, behauptet die Beschuldigte aber nicht einmal selbst. Dies muss als grob fahrlässiges Verhalten angesehen werden, weshalb mit einer Verurteilung nach § 34 Abs. 1 FinStrG vorzugehen war. Bei der Strafzumessung waren als mildernd die Unbescholtenheit der Beschuldigten und die volle…
…Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Fahrlässig handelt aber auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. Grob fahrlässig…