…ÖStZ 2009/583, teils unter Berufung auf andere Literaturstellen;) Die Branchenkenntnis des - auf Ebene der X-GmbH wirkenden - Geschäftsführers B1 indiziert übrigens auch im besonderen Maße das Vorliegen eines gesellschaftsrechtlich veranlassten Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorganges (vgl. Pröll‚ UFS aktuell 2005/9). Die Berufungswerberin schreibt: „Dies bedeutet…
…Betrachtungsweise gem. § 21 BAO - durch verdeckte Zuwendung dem anteilsinhaberähnlich gestellten B2 zuzurechnen. (Vgl. Pröll‚ ÖStZ 2009/583;) Beachtlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass die iZm dem gesellschaftsrechtlich veranlassten Geschäftsvorgang stehende und nicht als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer zu einem Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten iSd §…
…also Fremdkapital erreicht werden sollte. Darüber hinaus kann bei dem vorliegenden Sachverhalt durchaus von der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Eigenkapitalzufuhr ausgegangen werden. Der auflösend bedingte Forderungsverzicht ist daher gesellschaftsrechtlich veranlasst und ist ungeachtet der Bezeichnung als Darlehen als Einlage zu qualifizieren. Der Zuschuss erhöht die Anschaffungskosten…
…günstigen Bedingungen zugestehen würden, stellen wie Vorteilsgewährungen von Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter causa societas veranlasste Zuwendungen dar. Für einen Rückschluss auf das tatsächlich Bezweckte ist bei der anzustellenden vergleichenden Betrachtung nicht (bloß) auf die die Überlassung des Objektes prägenden Vereinbarungen (Mietverträge) abzustellen, sondern es ist…
…gesetzt habe, um ein relatives Wiederaufleben der Forderung zu bewirken. Der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht eines Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber seiner Gesellschaft stelle hinsichtlich des werthaltigen Teils der Forderung eine verdeckte Einlage dar und hinsichtlich des nicht werthaltigen Teiles der Forderung einen steuerlichen Gewinn iSd §…
…Ausschüttungen (VwGH 28.05.2015, Ro 2014/15/0046). Eine verdeckten Ausschüttung nach § 8 Abs 2 KStG 1988 setzt eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung bei der betreffenden Körperschaft voraus: Bei den Vermögensminderungen geht es um gesellschaftsrechtlich veranlasste überhöhte Betriebsausgaben, gleichgültig, ob als "Ausgabe" mit…
…1989, 88/13/0073, zu Sponsorzahlungen im Sportbereich zum Ausdruck gebracht hat, müssen, um Zuwendungen eines Sponsors als betrieblich veranlasste Aufwendungen ansehen zu können, die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Sponsor und Sportler bzw. Sportverein von vornherein eindeutig fixiert sein. Außerdem müssen die Leistungen des Sportlers bzw…
… 8 Abs. 1 KStG sei Ausfluss des für Körperschaften geltenden Trennungsprinzips. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge wie Einlagen im Sinne des § 8 Abs.1 KStG zählten nicht zu dem steuerrelevanten Einkommen der Körperschaft und würden daher der steuerlich unbeachtlichen Gesellschaftersphäre einer Körperschaft zugeordnet. Auch nachrangige Darlehen der…
…Gewinnausschüttung2,137 (142)). Eine verdeckte Ausschüttung nach § 8 Abs. 2 KStG würde eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung bei der betreffenden Körperschaft voraussetzen: Bei den Vermögensminderungen würde es um gesellschaftsrechtlich veranlasste überhöhte Betriebsausgaben gehen, gleichgültig, ob als "Ausgabe" mit Geldabfluss oder als buchmäßige Aufwendung (z…
…damit vor. Nach dem festgestellten Sachverhalt wurde deren Zufluss bereits vor dem Jahr 2014 bewirkt, der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf die Forderungen und damit der Bereicherungswille seitens der Bf erfolgte im Streitjahr 2014. Damit sind die Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung im Streitjahr 2014 erfüllt, die…
… VwGH 23. 4. 2008, 2004/13/0106): Gesellschaftsrechtlich veranlasste überhöhte Betriebsausgaben, gleichgültig ob als "Ausgabe" mit Geldabfluss oder als buchmäßigeAufwendung (zB Dotierung einer Rückstellung), werden als "direkte verdeckte Ausschüttung" bezeichnet. Dies entspricht dem Tatbestandsmerkmal der Vermögensminderung. Verdeckte Ausschüttungen aufgrund von zu geringen (fehlenden) Betriebseinnahmen gelten…
…dass die Übertragung der Option im Jahr 1990 rein gesellschaftsrechtlich veranlasst gewesen ist. Somit gehen schon deshalb die daran anknüpfenden Überlegungen des Finanzamtes, dass die gesellschaftsrechtlich veranlasste, im Jahr 1990 erfolgte Einräumung des Optionsrechtes im Jahr 2002 zum Zufluss einer der Kapitalertragsteuer unterliegenden Zuwendung führe…
…gelegt. Da diese Rechnung von der Schwestergesellschaft nicht beglichen wurde, erfolgte im Jahr 2009 die erfolgsmindernde Ausbuchung der Forderung. Mit diesem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht - als Indiz sei das Unterbleiben fremdüblicher Betreibungsmaßnahmen zu sehen - liege eine verdeckte Ausschüttung an den gemeinsamen Gesellschafter, die Holding GmbH, vor…
… 8 Tz 134; W/S/S/K § 8 Tz 17). Dieses Ergebnis überzeugt, weil bei einem irrtümlich "inäquivalenten" Leistungsaustausch keine gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögenszuwendung an den Anteilsinhaber vorliegt (so auch BFH 24.3.1998, I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374). Das betreffende Rechtsgeschäft wäre…
…8 Abs. 1 KStG 1988. Im vorliegenden Fall habe die Abgabenbehörde den Forderungsverzicht als Einlage qualifiziert, die gesellschaftsrechtlich veranlasst sei. In der gesamten Zeit von 01.10.2007 bis 31.12.2015 sei von der Pächterin kein einziges Mal der Pachtzins entrichtet worden. Nach der…
…Tz 6; ). Nur der gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögenstransfer zwischen zwei Rechtssubjekten stellt eine körperschaftsteuerrechtliche Einlage dar. Mit anderen Worten, verdeckte Einlagen sind somit alle nicht ohne weiteres als Einlagen erkennbaren Zuwendungen (Vorteilseinräumungen) einer an der Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Person, die von einer dritten, der…
…verwiesen. 3. Bei den Zahlungsflüssen von € 18,111.595,50 und von € 13,450.000,00 handelt es sich um Vorgänge, die gesellschaftsrechtlich veranlasst sind. Die im Nachhinein ausgefertigten schuldrechtlichen Vereinbarungen vermögen an dieser Veranlassung nichts zu ändern. Sie sind zudem nicht fremdüblich…
…verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist (vgl. VwGH 31.1.2018…
…Rückzahlungsmodalitäten) bedingen nach Ansicht des BFG auch bei diesem Personenkreis eine Prüfung, ob steuerlich tatsächlich betrieblich veranlasste Leistungsbeziehungen vorliegen. Gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1988 können Zuwendungen an eine Körperschaft auch dann gesellschaftsrechtlich veranlasst sein, wenn diese nicht durch deren rechtliche oder wirtschaftliche Anteilseigner erfolgen…
…ohne dass diesem eine in fremdüblicher Weise vereinbarte Gegenleistung gegenüberstand, eingetreten. 3. Die getätigten Aufwendungen waren rein gesellschaftsrechtlich veranlasst. Unter nicht nahestehenden Personen wären die Einzelheiten der Überlassung (siehe oben) konkret und eindeutig fixiert worden. Für ein Gerät im Wert von € 4.000,00…