…10.08.2005, 2005/13/0049 mwN). Vor diesem Hintergrund scheidet im Beschwerdefall eine Berücksichtigung der vom Bf getragenen Aufwendungen für Geld- und (zB für Tombolapreise verwendete) Sachspenden in Zusammenhang mit Bällen und anderen geselligen Veranstaltungen aus (so auch BFG 12.08.2019, RV/3100278…
…Sommerfest (Dauer insgesamt 48 Stunden, Ausschankzeit: 25 Stunden nach der aufliegenden amtlichen Genehmigung) stattfinde, welches nach Ansicht der Bfin ein kleines Vereinsfest darstelle. Es handle sich um eine gesellige Veranstaltung, bei der die Organisation durch Vereinsmitgleider bzw. deren Angehörigen erfolgt sei, die Verpflegung ein normales…
…ist, der einerseits an den Steuerpflichtigen geleistet und andererseits die Gegenleistung empfangen hat. Die Finanzbehörde verkennt in ihrer rechtlichen Würdigung uE dabei die Sachlage. Bei Einladungen zu geselligen Veranstaltungen liegt per se kein Leistungsaustausch zwischen Einladendem und den Eingeladenen vor. Der einzige Leistungsaustausch der stattfindet…
…ist, der einerseits an den Steuerpflichtigen geleistet und andererseits die Gegenleistung empfangen hat. Die Finanzbehörde verkennt in ihrer rechtlichen Würdigung uE dabei die Sachlage. Bei Einladungen zu geselligen Veranstaltungen liegt per se kein Leistungsaustausch zwischen Einladendem und den Eingeladenen vor. Der einzige Leistungsaustausch der stattfindet…
…11.Jahr2 Konzert 40 km………………………………..9.12.Jahr2 Konzert 492 km…………………………….18 Besuche: Summen der Fahrten zu geselligen und kulturellen Veranstaltungen lt…
…Der Bf nutzt sein Wissen über Typographie, das durch die gegenständlichen Kurse gefestigt wurde, mit dem Wissen und dem Willen seines Vorgesetzten auch zur Gestaltung von Einladungskarten für gesellige Veranstaltungen, zu denen sein Dienstgeber regelmäßig hauptsächlich (potentielle) Kunden einlädt (MV S. 4). Ferner nutzt der…
…Charakter des Besuches der Veranstaltungen sein. Für die Anerkennung von Werbungskosten ist daher entscheidungswesentlich, dass der Besuch der Veranstaltungen ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich betrieblichen Zwecken dient. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass es sich bei den besuchten Veranstaltungen um gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen handelt…
…Adventfahrt sowie für den Jahresabschluss handelt es sich zweifelsfrei um solche für gesellige Zusammenkünfte aller Art. Derartige Aufwendungen sind als Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig (Jakom/Baldauf EStG 2014, § 20 Rz 63). Einen Nachweis dafür, dass die vom Bf. bei diesen Veranstaltungen entfalteten Aktivitäten der Wahlwerbung bzw…
…gesellige, gesellschaftliche oder vergleichbare Veranstaltungen geltend. Hiezu wird bemerkt: Bei einer kulturellen, geselligen, gesellschaftlichen, kulinarischen, sportlichen, kirchlichen, unterhaltenden, oder der Freizeitgestaltung dienenden Veranstaltung - alle in Pkt 2 erwähnten Veranstaltungen fallen in diese Kategorie- stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung…
…hinsichtlich mehrerer Gesellschaften der ***90*** "***63***" ergangen wären, die jeweils die gleiche Rechtsfrage betroffen hätten. [...] Zu Tz 1 und 2 des BP-Berichts vom 11.6.2019 "Nicht abzugsfähige Aufwendungen"/"Geschenke": Bei diesen Beanstandungen würde es sich einerseits um Veranstaltungen/Events, andererseits um Kundengeschenke handeln…
…Eine überwiegend berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn (1) die Bewirtung im Rahmen politischer Veranstaltungen oder zur Informationsbeschaffung erfolgt oder (2) es sich um sonstige beruflich veranlasste Einladungen und Bewirtungen außerhalb des Haushaltes des Politikers handelt (Essen in Restaurants oder Gasthäusern, Bewirtung aus Anlass von Weihnachtsfeiern…
…gesellige Zusammenkünfte, Zusammenarbeit mit Organisationen gleicher und ähnlicher Art auf nationaler und internationaler Basis statt. … 2. Materielle Mittel: Die erforderlichen Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sollen aufgebracht werden durch Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge, Platzeinnahmen, Subventionen, Spenden sowie Erträge aus Veranstaltungen des Vereins. … Aus den…
…wenn eine gesellige Veranstaltung von einer oder von mehreren Körperschaften getragen wird, die die Voraussetzungen einer Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet im Übrigen erfüllen. Dies ist dann der Fall, wenn die Organisation und Durchführung der geselligen Veranstaltung im Wesentlichen durch die Mitglieder der Körperschaft (Körperschaften) oder…
…km, somit 223,2 km). Der Bf. verzeichnete andererseits auch Fahrten zu Veranstaltungen, in deren Zusammenhang er den Nachweis der ausschließlichen oder doch weitaus überwiegenden beruflichen Veranlassung - wie oben dargestellt - jedoch schuldig geblieben ist, schließlich handelt es sich dabei vielfach um kulturelle, gesellige, gesellschaftliche, kulinarische…
…Veranstaltungen fliegerischer Art, wissenschaftliche Arbeiten, Konvente, Vorträge, Seminare") gefördert. Das Finanzamt hat dazu keine gegenteiligen Feststellungen getroffen, sondern in der BVE nur ausgesprochen, dass es "unklar" sei, durch welche konkreten Handlungen und Maßnahmen der begünstigte Zweck erreicht werde bzw. ob politische sowie gesellige Inhalte in…
…2.2023 wurde gegenüber dem Bf festgehalten, wie oft der Bf im Streitjahr kulturelle, gesellige, gesellschaftliche, unterhaltende, kirchliche und sportliche Veranstaltungen besucht habe. Der Bf wurde in diesem Vorhalt auch auf doppelt angesetzte Fahrten hingewiesen. Damit sind Fahrten gemeint, für welche er bereits von seiner…
…keinen Grund einen pauschalen Privatanteil abzuziehen. Die gemeinsame Jahresfeier der OP stelle weder eine gesellige Veranstaltung noch einen Repräsentationsaufwand dar. II.) Sachverhalt: 1.) Der Bf ist LM an den Kliniken HN-B (OP C) und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Am 3…
…erlösorientierten Veranstaltung des A-Vereins für den Bf. aber nichts zu gewinnen. Da nach der „sehr strengen“ Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Ausgaben für gesellige Zusammenkünfte aller Art sowie Ausgaben für Theaterbesuche zu den bei Einkünften nicht abzugsfähigen Aufwendungen gehören, waren die Kartenkosten betreffend die Veranstaltung des…
…von 80,00 € und Messe- und Ausstellungen in Höhe von 10,78 €) in Höhe von 868,38 € erstattet. In seiner Begründung hielt das Finanzamt am Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen fest und erblickte in der Veranstaltung (Golfturnier) keinen unmittelbaren Werbecharakter oder eine besondere Marketingstrategie…
…als Werbungskosten. Das Finanzamt anerkannte die beantragten Aufwendungen nicht als Werbungskosten, da nach Ansicht der belangten Behörde es sich um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden müssen. 5. Gutscheine Vom Bf. werden…