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229 Treffer181 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…begünstigungsschädliche Betriebe dar, sofern sie nicht Teil eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs sind. Siehe auch Rz 309, 372 und 374 bis 377. 2.3.3.2.2 Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen Rz 381: Entgeltliche gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen des Rechtsträgers (wie Feste aller Art, Bälle, Kränzchen, Feiern…

UFSG RV/0508-G/07Fehlende Unternehmereigenschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts hinsichtlich nicht überschussorientierter Ballveranstaltungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Der Betrieb besteht ausschließlich in der entgeltlichen Durchführung von geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art (insbesondere Feste, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen, Heurigenausschank, Wandertage, Vergnügungs-Sportveranstaltungen) in der Dauer von höchstens vier Tagen im Jahr, und - die Veranstaltungen müssen nach außen hin erkennbar zur materiellen Förderung…

VereinsR 2001 Rz 173–1831.2.3 Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft ausschließlich zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke dienen. Beispiele: Gesellige Veranstaltungen gemäß § 45 Abs. 1a BAO (siehe…

KStR 2013 Rz 64–741.2.1.2.3 Betriebe gewerblicher Art als Steuersubjekte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Ergänzung, zB Herstellungs- und Handelsbetriebe bei einem organisatorischen Zusammenhang gleichartiger Einrichtungen, zB mehrere Kindergärten einer Gemeinde bei Wiederholung gleichartiger Tätigkeiten, zB wiederholte gesellige Veranstaltungen nach Maßgabe des § 5 Z 12 KStG 1988 bei intensiver Verbindung von an sich verschiedenartigen Tätigkeiten (bspw. das Unterhalten einer Zentralküche…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…2012Uhr (Ortsgruppen). Da die Veranstaltung drei Tage gedauert hat, kannRechtlich unselbständige Gliederungen nach inhaltlichen Gesichtspunkten stellen keine territorialen Gliederungen dar und können daher die Körperschaft noch einenSteuerbegünstigungen des § 5 Z 12 KStG 1988 Tag für eine gesellige Veranstaltung (ohne Gastronomie) durchführen, ohne dass ein steuerpflichtiger…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…und nicht die Kultur- und Brauchtumspflege im Vordergrund steht. Sollte kein einheitlicher Betrieb vorliegen, sind die nicht begünstigten Auftritte als begünstigungsschädlicher Betrieb zu beurteilen. Siehe auch Rz 255 "Ansichtskartenverkauf" sowie Rz 302 "Tonträger und Bildträger". Für gesellige Veranstaltungen von Parteien iSd § 5 Z 12 lit…

UFSW RV/0914-W/03Gemeinnützigkeit eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2008

…materiell unrichtig. Kulturelle Veranstaltungen (etwa Konzerte), die der Verein als Veranstalter durchführt, sind gemäß Statuten ein ideelles Mittel zur Verwirklichung des Vereinzweckes, ebenso wie die spontanen Improvisationsabende im Kommunikationszentrum. Da diese Musikveranstaltungen der Kulturpflege dienen und nicht für fremde gesellige Veranstaltungen organisiert werden, sind diese…

BFG RV/7101462/2020Werbungskosten eines Politikers (Bürgermeister und Landtagsabgeordneter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2023Teil 2/3

…10.08.2005, 2005/13/0049 mwN). Vor diesem Hintergrund scheidet im Beschwerdefall eine Berücksichtigung der vom Bf getragenen Aufwendungen für Geld- und (zB für Tombolapreise verwendete) Sachspenden in Zusammenhang mit Bällen und anderen geselligen Veranstaltungen aus (so auch BFG 12.08.2019, RV/3100278…

BFG RV/5101102/2015Großes oder kleines Vereinsfest?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2018

…Sommerfest (Dauer insgesamt 48 Stunden, Ausschankzeit: 25 Stunden nach der aufliegenden amtlichen Genehmigung) stattfinde, welches nach Ansicht der Bfin ein kleines Vereinsfest darstelle. Es handle sich um eine gesellige Veranstaltung, bei der die Organisation durch Vereinsmitgleider bzw. deren Angehörigen erfolgt sei, die Verpflegung ein normales…

BFG RV/5100886/2018Steuerliche Behandlung von Rückstellungen und Zuschläge zur Körperschaftsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026Teil 1/2

…ist, der einerseits an den Steuerpflichtigen geleistet und andererseits die Gegenleistung empfangen hat. Die Finanzbehörde verkennt in ihrer rechtlichen Würdigung uE dabei die Sachlage. Bei Einladungen zu geselligen Veranstaltungen liegt per se kein Leistungsaustausch zwischen Einladendem und den Eingeladenen vor. Der einzige Leistungsaustausch der stattfindet…

BFG RV/5100934/2018Steuerliche Beurteilung von Rückstellungen und Zuschlag zur Körperschaftsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026Teil 1/2

…ist, der einerseits an den Steuerpflichtigen geleistet und andererseits die Gegenleistung empfangen hat. Die Finanzbehörde verkennt in ihrer rechtlichen Würdigung uE dabei die Sachlage. Bei Einladungen zu geselligen Veranstaltungen liegt per se kein Leistungsaustausch zwischen Einladendem und den Eingeladenen vor. Der einzige Leistungsaustausch der stattfindet…

BFG RV/4100334/2020Werbungskosten eines Politikers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.07.2023Teil 3/4

…11.Jahr2 Konzert 40 km………………………………..9.12.Jahr2 Konzert 492 km…………………………….18 Besuche: Summen der Fahrten zu geselligen und kulturellen Veranstaltungen lt…

BFG RV/7102438/2018Kosten für Typographiekurse auf einer Kunsthochschule als Werbungskosten eines Vertriebsmitarbeiters?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.12.2018Teil 2/2

…Der Bf nutzt sein Wissen über Typographie, das durch die gegenständlichen Kurse gefestigt wurde, mit dem Wissen und dem Willen seines Vorgesetzten auch zur Gestaltung von Einladungskarten für gesellige Veranstaltungen, zu denen sein Dienstgeber regelmäßig hauptsächlich (potentielle) Kunden einlädt (MV S. 4). Ferner nutzt der…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…ausgenommen: Gesellige Veranstaltungen iSd § 5 Z 12 KStG 1988 von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Die in § 2 Abs. 3 erster Satz UStG 1994 vorgenommene Ausnahme für nach § 5 Z 12 KStG 1988 befreite Betriebe gewerblicher Art nimmt die betroffene Veranstaltung aus dem…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…gemäß § 5 Z 12 KStG 1988 für diese Veranstaltung für die FFW als KöR deswegen erforderlich, da diese bei Abhaltung von weiteren Veranstaltungen dieser Art im selben KJ mit dieser Betätigung insgesamt steuerpflichtig wird. Für den Sportverein gilt Folgendes: Gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen, die den…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sind gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 abgabenrechtlich wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln. Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen von wahlwerbenden politischen Parteien, deren nicht gemeinnützigen Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sowie nahestehenden Organisationen können allerdings unter den Voraussetzungen des § 5 Z 12 lit…

VereinsR 2001 Rz 870–8779.1.2 Musteranträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Geschäftsbetrieb für die Berechnung heranzuziehen, wenn diese Vereinsfeste als gesellige oder gesellschaftlichen Veranstaltungen den Charakter einer den Interessenkreis des Vereines weit übersteigenden Institution von eigenständiger Bedeutung annehmen und eine entsprechende Planung und Organisation im Sinne eines Gewerbebetriebes erfordern (siehe Rz 307). Da der Verein nachweisen…

BFG RV/5101279/2009Verschiedene Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2015Teil 2/3

…Charakter des Besuches der Veranstaltungen sein. Für die Anerkennung von Werbungskosten ist daher entscheidungswesentlich, dass der Besuch der Veranstaltungen ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich betrieblichen Zwecken dient. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass es sich bei den besuchten Veranstaltungen um gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen handelt…

BFG RV/7104570/2017Werbungskosten eines politischen Funktionärs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2022Teil 2/2

…Adventfahrt sowie für den Jahresabschluss handelt es sich zweifelsfrei um solche für gesellige Zusammenkünfte aller Art. Derartige Aufwendungen sind als Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig (Jakom/Baldauf EStG 2014, § 20 Rz 63). Einen Nachweis dafür, dass die vom Bf. bei diesen Veranstaltungen entfalteten Aktivitäten der Wahlwerbung bzw…

BFG RV/4100334/2020Werbungskosten eines Politikers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.07.2023Teil 4/4

…gesellige, gesellschaftliche oder vergleichbare Veranstaltungen geltend. Hiezu wird bemerkt: Bei einer kulturellen, geselligen, gesellschaftlichen, kulinarischen, sportlichen, kirchlichen, unterhaltenden, oder der Freizeitgestaltung dienenden Veranstaltung - alle in Pkt 2 erwähnten Veranstaltungen fallen in diese Kategorie- stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung…