Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7102438/2018
Kosten für Typographiekurse auf einer Kunsthochschule als Werbungskosten eines Vertriebsmitarbeiters?
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7102438/2018vom 28.12.2018Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Sie stellten den Teilnehmern eine Aufgabe, z.B., ein Plakat für eine Architektenausstellung zu entwerfen. Sie forderten die Teilnehmer auf, zu überlegen, welches Erscheinungsbild die geforderte Darstellung haben sollte. Die Teilnehmer wurden aufgefordert, dieses gewünschte Erscheinungsbild mit Filzstift zu skizzieren. Sodann wurden die Teilnehmer dazu angeleitet, mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Software dieses gewünschte Erscheinungsbild zu verwirklichen (MV S. 6 und 7).
Die technische Umsetzung war für den Bf eine Vertiefung seiner schon vorhandenen Routine auf dem Gebiet der Typographie (MV S. 4).
aa.) Architektenausstellung (MV S. 5-6)
Z.B. wurde den Lehrgangsteilnehmern
die Aufgabe gestellt, Entwürfe für ein Plakat und eine Einladungskarte für eine Architektenausstellung zu entwerfen. Das Plakat musste nicht nur eine Information über die Zeit und den Ort der Ausstellung liefern, sondern auch Anspielungen auf das Werk des Künstlers (Linien, Leerräume, Rechtecke, Dreiecke, vgl. Anhang I zu Anhang 3 zum Schreiben vom 10.11.2018) enthalten. Diagonale Schriftzüge sollten z.B. Fensterschlitze darstellen (Schreiben des Bf vom 10.11.2018, Blatt 2).
Wie sich der Bf dieser Aufgabe gestellt hat, ist im Anhang 3 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018 , insbesondere in den Punkten 1 bis 24; 26.4, 27.3= S. 50 verbal und bildlich dargestellt worden. In den meisten Entwürfen (siehe Plakatentwürfe und verbale Erläuterungen in Punkten 1-24) hat der Bf versucht, Anspielungen auf Linien, geometrische Figuren und Leerräume , die das Werk dieses Architekten prägen (Anhang I zum Anhang 3), unterzubringen.
Einen seiner Entwürfe (Nr. 16 im Anhang 3 zum Schreiben vom November 2018) erklärt der Bf z.B so: „
In Anlehnung an den Dekonstruktivismus wurden die einzelnen Buchstaben möglichst „inhomogen“ (groß vs. klein) dargestellt und sollen am Plakat wie Fragmente wirken „L“ und „K“ wurden dabei sehr groß dargestellt, da sie sehr gut die Formen und Linien in EKD44 Architektur bzw im Dekonstruktivismus widerspiegeln. Durch die Verteilung der Informationseinheiten quer über das Papierformat ergeben sich immer wieder Leerräume zwischen den Informationseinheiten.“
Die Endprodukte (Plakate) des Bf, die er während dieses Kurses hergestellt hat, sind auf ein Publikum ausgerichtet, das optische Reize schätzt und sich für moderne Kunst interessiert (vgl. Anhang 3 zum Schreiben vom 10.11.2018, Punkte 26.4 und 27.3= S. 50).
Das äußere Erscheinungsbild dieser Plakate für eine Architektenausstellung, die der Bf während der Kurse an dieser Hochschule entworfen hat (Beilage 3 zum Schreiben des Bf vom November 2018), ist den Einladungskarten, die der Bf entwirft und die im Namen des Dienstgebers an (potentielle) Kunden des Dienstgebers und zum Teil auch an Angestellte des Dienstgebers verteilt werden (Anhänge 11-17 zum Schreiben vom Oktober 2018), vergleichbar.
bb.) Beethoven-Konzert (Anhang 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018; MV S. 5-6).
Es wurde den Lehrgangsteilnehmern durch den Lehrbeauftragten
die Aufgabe gestellt, Entwürfe für ein Plakat für ein Beethoven-Konzert ( 5. Symphonie) zu entwerfen. Das Plakat musste nicht nur eine Information über die Zeit und den Ort des Konzerts liefern, sondern auch Anspielungen auf den Inhalt der 5. Symphonie enthalten. Es wurde von den Teilnehmern verlangt, diese Symphonie als komplexes System zu erkennen, darin Strukturen festzustellen und diese Strukturen in einer Serie von Plakaten darzustellen (Schreiben des Bf vom 10.11.2018, 2., 3. Seite; Anhang 4 zu diesem Schreiben „Entwurfskriterien und Ziele“).
Wie sich der Bf dieser Aufgabe gestellt hat, ist im Anhang 4 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018 verbal und in mehreren Entwürfen dargestellt worden.
Der Bf legte nicht nur zahlreiche Entwürfe für ein derartiges Plakat vor, sondern auch umfangreiche verbale Anmerkungen zu seinen Entwürfen. Daraus ist erkennbar, dass je nach dem Thema des Satzes des Musikstückes, der gerade dargestellt werden sollte, die Schrift variiert wurde (Schreiben vom 10.11.2018, 3. Seite).
Ein größerer Zeilenabstand auf dem Plakat sollte das Crescendo zum Ausdruck bringen, ein geringerer Zeilenabstand das Pianissimo. Eine horizontale Ausrichtung des Textes sollte nach der Absicht des Bf die Dominanz der Bläser andeuten. Die Dominanz der Streicher stellte der Bf durch eine 45 Grad-Neigung des Textes dar (Anhang 4 zum Schreiben vom 10.11.18, „Entwurfsprozess“).
Der Bf erwähnt in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit einer starken Vereinfachung (Anhang 4, „Entwurfskriterien und Ziele“)
Schließlich fand der Bf zum folgenden Resumee: „…Leider ist es mir nicht ganz gelungen, noch mehr die chaotische/kreative Seite in den Entwurfsprozess einzubringen- auf der anderen Seite bin ich mir nicht sicher, ob bei diesem Stück ein „kreativerer“ Ansatz ein akzeptables Ergebnis erbracht hätte…“
Das äußere Erscheinungsbild dieser Plakate für ein Beethoven-Konzert, die der Bf während der Kurse an dieser Hochschule entworfen hat (Anhang 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018), ist den Einladungskarten, die der Bf entwirft und die im Namen des Dienstgebers an (potentielle) Kunden des Dienstgebers und zum Teil auch an Angestellte des Dienstgebers verteilt werden (Anhänge 11-17 zum Schreiben vom Oktober 2018), vergleichbar.
Auch dieser Umstand zeigt, dass der Bf während der Kurse an dieser Hochschule Tätigkeiten verrichtet hat
(Entwurf von Plakaten für künstlerisch geprägte Veranstaltungen, vgl. Anhänge 3 und 4 zum Schreiben vom November 2018), die einem Teil jener Tätigkeiten, die er normalerweise während seiner Dienstzeit ausübt (Gestaltung von schriftlichen Einladungen für gesellige Veranstaltungen , vgl. Anhänge 11-17 zum Schreiben vom Oktober 2018 ) vergleichbar sind.
Allerdings lässt sich der Bf bei der Gestaltung der Einladungskarten , die im Namen des Dienstgebers verteilt werden
(Anhänge 11-17 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018), ganz zum Unterschied von den Entwürfen , die er während des Kurses hergestellt hat (Anhänge 3 und 4 zum Schreiben vom November 2018) üblicherweise auf keine oder wesentlich geringere Experimente mit dem Schriftbild ein , dh, der Bf zeigt üblicherweise bei der Gestaltung der schriftlichen Einladungen des Dienstgebers nicht alles, was er kann, weil er Rücksicht auf den unterschiedlichen Adressatenkreis nimmt. Nüchtern denkende Ökonomen, an die sich der Bf im Namen des Dienstgebers bei den von ihm gestalteten Einladungskarten wendet, bevorzugen offenbar ein konservatives Schriftbild (vgl. Anhänge 11-14 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018), während kunstbegeisterte Personen, die ein Plakat für eine künstlerisch geprägte Veranstaltung lesen, durchaus gerne auch ein ungewöhnliches Schriftbild (Anhang 3, Nr. 13,16, 22.7,24.1,24.9,26.4 und Anhang 4 zum Schreiben vom November 2018) mit zum Teil sich im Kreise drehenden Buchstaben lesen.
cc.) Gestaltung eines Buchs (Anhang 5 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018).
Bei den Kursen wurde auch die Gestaltung eines Buches konzipiert. Den Lehrgangsteilnehmern wurden in ungeordneter Weise Texte und Bilder zur Verfügung gestellt. Es wurde ihnen die Aufgabe gestellt, daraus ein Buch zu gestalten. Der Bf konzipierte daraufhin in einer gemeinschaftlichen Arbeit mit anderen Lehrgangsteilnehmern ein Buch über eine indische Stadt, die in den Fünfziger
Jahren durch ein Team von Architekten geplant worden ist (MV S. 5, 6).
dd.)
Bei den Kursen wurde den Lehrgangsteilnehmern auch der Text eines Liedes gezeigt. Es wurde den Kursteilnehmern die Aufgabe gestellt, diesen Text zu interpretieren und mit Bildern zu illustrieren. Alle Beiträge der Lehrgangsteilnehmer sind am Ende in das Konzept einer Illustrierten/ eines Magazins eingeflossen.
Der Bf hat den als rätselhaft geltenden Text eines Liedes der britischen Pop-Band Procol Harum („A Whiter Shade Of Pale“, veröffentlicht 1967, geschrieben von Keith Reid) interpretiert und mit Fotos illustriert. Es ging in diesem Lied der Interpretation des Bf zufolge um eine Beziehung zu einer Frau, deren Ende der Tod gewesen ist. Der Bf hat zum Teil selbst Fotos angefertigt, und zum Teil passende Fotos aus dem Internet heruntergeladen, um dieses Lied zu illustrieren (MV S. 6).
Der Text des Liedes lautet:
„A Whiter Shade Of Pale“
Erste Strophe
„We skipped the light fandango,
turned cartwheels `cross the floor.
I was feeling kind of seasick,
But the crowd called out for more.
The room was humming harder,
as the ceiling flew away.
When we called out for another drink,
the waiter brought a tray.
Refrain
And so it was that later,
as the miller told his tale,
that her face, at first just ghostly,
turned a whiter shade of pale.
Zweite Strophe
She said, `there is no reason,
and the truth is plain to see‘.
But I wandered through my playing cards
And would not let her be
one of sixteen vestal virgins,
who were leaving for the coast.
And although my eyes were open,
they might just as well been closed (sic!).
Refrain
And so it was that later,
as the miller told his tale,
that her face, at first just ghostly,
turned a whiter shade of pale.
Dritte Strophe
She said, ‚I´m home on shore leave‘,
though in truth we were at sea.
So I took her by the looking glass
And forced her to agree.
Saying ‚you must be the mermaid,
who took Neptune for a ride‘.
But she smiled at me so sadly
That my anger straightway died.
Vierte Strophe
If music be (sic!) the food of love,
then laughter is its queen.
And likewise, if behind ´s in front,
then dirt in truth is clean.
My mouth by then like cardboard,
seemed to slip straight through my head.
So we crash-dived straightway quickly
and attacked the ocean bed.“
Übersetzung:
„Weißer als Bleich“
Erste Strophe .)
„Wir ließen den leichten Fandango (Anm.: ein spanischer Tanz) aus,
und schlugen auf dem Boden (Anm: wahrscheinlich ist „Tanzboden“ gemeint) Rad.
Ich fühlte mich wie seekrank,
aber die Menge rief nach mehr.
Der Raum brummte stärker (Anm: wahrscheinlich ist das Brummen der Bässe gemeint),
als die Decke (der Plafond) davonflog .
Als wir noch ein Getränk bestellten,
brachte der Kellner ein Tablett (Servierbrett).
Refrain
Und so kam es, dass später,
als der Müller seine Geschichte erzählte,
ihr Gesicht, das zuerst nur geisterhaft gewesen war,
weißer als bleich wurde.
Zweite Strophe
Sie sagte, ´Es gibt keinen Grund,
und die Wahrheit ist offensichtlich.´
Aber ich ging meine Spielkarten durch,
und wollte sie nicht
eine von 16 Vestalinnen sein lassen,
die zur Küste hin aufbrachen.
Und obwohl meine Augen offen waren,
hätten sie ebenso geschlossen sein können.
Refrain
Und so kam es, dass später,
als der Müller seine Geschichte erzählte,
ihr Gesicht, das zuerst nur geisterhaft gewesen war,
weißer als bleich wurde.
Dritte Strophe
Sie sagte, `Ich bin auf Landurlaub´(Anm: kurzer Urlaub der Matrosen, während das Schiff im Hafen liegt),
obwohl wir in Wirklichkeit auf See waren
So nahm ich sie beim Spiegel,
und zwang sie, einzuwilligen.
Ich sagte, `Du must die Meerjungfrau sein,
die sich Neptun für einen Ritt ausgesucht hat´.
Doch sie lächelte mich so traurig an ,
dass sich mein Ärger sofort in Luft auflöste.
vierte Strophe
Wenn Musik die Nahrung der Liebe ist,
Ist das Lachen ihre Königin.
Und ebenso, wenn hinten vorne ist,
dann ist Dreck in Wahrheit sauber.
Mein Mund war mittlerweile wie Pappe,
er schien geradewegs durch meinen Kopf zu schlüpfen.
So tauchten wir rasend schnell ab
und stießen in vollem Angriff gegen das Bett des Meeres“.
Dem Bf erschien damals während des Kurses der Text wie die Beschreibung eines Totentanzes.
Ein Bild, das der Bf zur Illustration des Textes während des Kurses u.a. beigefügt hat, war das verschwommene Foto eines Mannes, der sich das Hemd auszieht. Dies sollte nach der Intention des Bfs einen Mann im Drogenrausch darstellen.
ee.)
Zielgruppe der Kurse: Grafiker, visuelle Gestalter, Typogestalter, Medienschaffende (vom Bf vorgelegte Broschüre „Typography and Print“)
Da der Bf das optische Erscheinungsbild der schriftlichen Unterlagen , die er zur Unterstützung seiner Produktpräsentationen verwendet, in maßgeblichem Umfang selbst gestaltet (100% des Layouts stammt idR vom Bf, 10-20% der Texte ebenso; vgl. MV S. 1-4) , ist er auch zur Zielgruppe der visuellen Gestalter zu zählen, die die Organisatorin der strittigen Kurse erreichen wollte. Zum selben Ergebnis kommt man, wenn man an die schriftlichen Einladungen denkt, die der Bf im Auftrag des Dienstgebers vom Layout und vom Text her selbst gestaltet (MV S. 1; Beilagen 11-17 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018).
ff.)
Einsetzbarkeit des Wissens über Typographie im Allgemeinen – Einsatz dieses Wissens im Besonderen während dieser Kurse:
Die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes von Informationen mit den Mitteln der Typographie zählt heute zu den beruflichen/betrieblichen Aufgaben der Grafiker, Medienschaffenden, Verleger, (Web-) Designer, Werbeagenturen, Druckereien, (Fach-)Hochschulen, Lehranstalten, (Broschüre Typography and Print).
Darüber hinaus sind für Jeden, der sein Wissen und seine Erfahrungen an andere Personen weitergibt , und der diese Tätigkeit durch schriftliche Unterlagen unterstützt, die er selbst herstellt, Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit Typographie von Nutzen, wenn er erreichen will, dass die von ihm hergestellten schriftlichen Unterlagen gut verständlich , optisch ansprechend und professionell aussehen.
Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Typographie per se kein typischerweise der Freizeitgestaltung zuzuordnendes Fachgebiet ist, welches in wesentlichem Umfang typischerweise der Selbstverwirklichung , der Stärkung des Charaktergefüges , der Erhöhung der Lebensfreude, der Erleichterung sozialer Kontakte, etc dient .
Typographie ist vielmehr typischerweise ein modernes Handwerk, dessen Beherrschung in jenen Berufen nützlich sein kann, in welchem nicht nur verbal, sondern auch mit Hilfe von selbst gestalteten schriftlichen Unterlagen kommuniziert wird.
Allerdings wurde in den gegenständlichen Kursen das Wissen betreffend Typographie ausschließlich im Zusammenhang mit Aufgabenstellungen angewandt, welche in einem künstlerischen Zusammenhang
(Architektur, Musik, vgl. Beilagen 3-5 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018 und MV S. 6 in Bezug auf die Interpretation des Liedtextes „A Whiter Shade Of Pale“) standen.
Die strittigen Kurse auf der Kunsthochschule weisen eine typische Nähe zur persönlichen Lebensführung der Kursteilnehmer und auch des Bf auf.
gg.) Die Hobbies des Bf:
Zudem hat der Bf besondere private Interessen:
Der Bf nutzt sein Wissen um Typographie und Design , das er während dieser Kurse gefestigt hat, nicht bloß beruflich, sondern auch privat. Bereits bei der Anmeldung für diese Kurse und auch danach bis heute gehörten und gehören Typographie und Design auch zu den Hobbies des Bf (MV S. 7). Die strittigen Kurse auf der Kunsthochschule stehen jedenfalls auch im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung des Bf.
hh.)
Nach der Absolvierung dieses Universitätslehrganges wurde dem Bf ein „Certificate of Advanced Studies“ verliehen (vom Bf vorgelegte Broschüre „Typography and Print“).
c.) Auswirkungen dieser Kurse auf die berufliche Tätigkeit des Bf.:
Durch diesen Kurs konnte der Bf auch seine Routine im Bereich der Nutzung seines Wissens über Typographie festigen. Die Absolvierung dieses Kurses war auch im Hinblick auf die beruflichen Anforderungen des Bf nützlich (MV S. 4,7). Der Bf nutzt sein durch die gegenständlichen Kurse gefestigtes Wissen über Typographie fast täglich beruflich, indem er insbesondere schriftliche, zum Teil mit Bildern unterstützte Produktpräsentationen zum Teil textlich und fast immer vom Layout her zur Gänze gestaltet (MV S. 1-4). Diese schriftlich dargestellten Präsentationen, die seine verbalen Ausführungen gegenüber (potentiellen) Kunden unterstützen, dienen (potentiellen) Kunden seines Dienstgebers als Entscheidungshilfe im Hinblick auf die Frage, ob sie in die Software des Dienstgebers des Bf investieren wollen.
Der Bf nutzt sein Wissen über Typographie, das durch die gegenständlichen Kurse gefestigt wurde, mit dem Wissen und dem Willen seines Vorgesetzten auch zur Gestaltung von Einladungskarten für gesellige Veranstaltungen, zu denen sein Dienstgeber regelmäßig hauptsächlich (potentielle) Kunden einlädt (MV S. 4).
Ferner nutzt der Bf dieses Wissen auch bei der Unterstützung von Kunden, die Schwierigkeiten haben, sich in der vom Dienstgeber des Bf erworbenen Software zurecht zu finden (MV S. 4).
d.) Notwendigkeit dieser Kurse an der Hochschule?
Der Dienstgeber des Bf stellt gegen Entgelt Nutzungsrechte für Software zur Verfügung, die ökonomische Daten enthält.
Der Bf ist Vertriebsmitarbeiter seines Dienstgebers und er war es auch zu jener Zeit, als er sich für diese Kurse angemeldet und die Kurse absolviert hat. Es gehört insbesondere auch zu seinen beruflichen Aufgaben, die Software, die sein Dienstgeber Kunden gegen Entgelt zur Nutzung überlässt, gegenüber (potentiellen) Kunden verbal und unterstützt durch schriftliche Unterlagen, zu präsentieren. Die schriftlichen Unterlagen gestaltet der Bf üblicherweise zu wesentlichen Teilen selbst .
Es gehört ferner u.a. auch zu seinen beruflichen Aufgaben, Einladungskarten zu gestalten, die der Dienstgeber insbesondere an (potentielle) Kunden verschickt. Es gehört auch zu seinen Aufgaben, gewissen Kunden, die Schwierigkeiten bei der Anwendung der Software des Dienstgebers haben, dabei zu helfen, diese Schwierigkeiten zu überwinden. In diesem Zusammenhang stellt der Bf schriftliche Unterlagen her, in welchen das optische Erscheinungsbild der Software möglichst anschaulich vor Augen geführt wird.
Für den Bf als Vertriebsmitarbeiter seines Dienstgebers waren diese Kurse, bei welchen das Wissen über Typographie für künstlerisch anspruchsvolle Aufgabenstellungen (Anhänge 3-5 zum Schreiben des Bf vom November 2018) angewandt wurde,
nicht notwendig (vgl. MV S. 6 und 7).
4.) keine Umschulungsmaßnahme
Der Bf hat mit diesen Kursen an der Kunsthochschule keine Umschulung für einen anderen Beruf bezweckt.
B.) Beweiswürdigung:
1.)Zu den ausschließlich künstlerischen Themen, mit welchen sich die Lehrgangsteilnehmer während und auf Grund der Kurse auf der Kunsthochschule (es gab auch Hausaufgaben) beschäftigten und zu deren Nähe zur privaten Lebensführung:
Es wurde in den gegenständlichen Kursen das Wissen betreffend Typographie ausschließlich im Zusammenhang mit Aufgabenstellungen angewandt, welche in einem künstlerischen Zusammenhang (Architektur, Musik, vgl. Beilagen 3-5 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018 und MV S. 6 in Bezug auf die Interpretation des Liedtextes „A Whiter Shade Of Pale“) standen. Dies ist daraus erkennbar, dass der Bf mehrfach aufgefordert worden ist, Unterlagen darüber vorzulegen, was bei diesen Kursen gelehrt worden ist (Ergänzungsauftrag vom 21.9.2018, Punkte1,3, 4; Ergänzungsauftrag vom 30.10.2018, Punkte 1b, 2 und 4) und daraus, dass der Bf nur Unterlagen vorgelegt hat, die zeigen, dass in den Kursen Aufgabenstellungen bearbeitet worden sind, die etwas mit Kunst zu tun hatten (Beilagen 3-5 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018). Wann auch immer der Bf ein konkretes Beispiel dafür nannte, was bei diesen Kursen geschehen ist, nannte er die Beschäftigung mit einem künstlerischen Thema (MV S 6 betreffend die Interpretation des Liedes „A Whiter Shade Of Pale“).
Gerade die Beschäftigung mit Kunst im weitesten Sinn (z.B., wie im gegenständlichen Fall Architektur und Musik) wird von vielen Menschen als angenehme Freizeitgestaltung erachtet. Daher weisen diese strittigen Kurse auf der Kunsthochschule jedenfalls eine typische Nähe zur persönlichen Lebensführung der Kursteilnehmer und daher auch des Bf auf.
2.) weitere Ausführungen zur Frage, ob diese Kurse auch der privaten Lebensführung des Bf gedient haben - Zur Feststellung, dass Typographie und Design bereits vor der Anmeldung des Bf für diese Kurse zu den Hobbies des Bf zählten:
Mit Typographie ist gemeint: siehe oben Feststellungen Punkt 2. Mit Design ist gemeint: Siehe oben Feststellungen Punkt 2.
Der Bf hat eingeräumt, dass das Interesse für Typographie schon immer da gewesen sei, und dass Design zu seinen Hobbies zähle. Dies sei auch der Grund für diese Art der Weiterbildung an der Kunsthochschule gewesen, sein persönliches Interesse an diesen Dingen und das Bestreben, dieses persönliche Interesse auch beruflich zu nutzen (MV S. 7). Dies deutet darauf hin, dass diese Kurse auch der privaten Lebensführung gedient haben. Dies zeigt aber auch neben mehreren anderen Indizien, dass der Bf die Begriffe „Typographie“ und „Design“ wie Synonyme verwendet.
Zur Verwendung der Begriffe „Typographie“ und „Design“ als Synonyme durch den Bf gibt es noch folgende, weitere Hinweise:
Der Bf brachte vor,
-
Für eine erfolgreiche …..Verkaufspräsentation…..sei es notwendig, professionelles Verkaufsmaterial bzw. Präsentationsunterlagen mit professionellen Tools zu erstellen. Es sei daher wichtig, diese
typographisch und gestaltungsmäßig (Anm: Letzteres hat etwas mit Design zu tun) so aufzubereiten, dass diese den Nutzen der zu verkaufenden Produkte optimal darstellten und somit den Verkaufserfolg erhöhten (Vorlageantrag);
- er sei früher in der Druckereibranche tätig gewesen; Themen wie Design und Typographie seien dabei täglich präsent gewesen. ….…Im Verkauf werde meist mit harten Fakten und Zahlen argumentiert, hier sei für weiche Themen, wie Form, Farben oder generell Design üblicherweise wenig Platz. …..Er sei immer der Meinung gewesen, dass die Form und das Design von Verkaufsmaterialien und Präsentationen (bzw alles Visuelle, dass an einen Kunden gehe), immer großen Einfluss auf den Adressaten und sein Kaufverhalten hätten . Es sei für ihn entscheidend, Text und andre Objekte (Bilder, Tabellen Grafiken) so einzusetzen, dass diese den Kern der Botschaft in optimaler Art und Weise wiedergeben (Schreiben des Bf vom 9.10.2018 , 1. und 4. Seite);
- es seien oft komplexe Zusammenhänge, die mittels gutem Design bzw guter Typographie wesentlich anschaulicher und einfacher dargestellt werden könnten ..Gute Typographie könne die Lesbarkeit und das Erinnerungsvermögen entscheidend unterstützen (Schreiben des Bf vom 9.10.2018, 4. Seite);
-er verantworte die Gestaltung / das Design von Eventaussendungen und Einladungen: ….Für die traditionellen „Punsch-Events“ habe er seine Kolleginnen bei der Gestaltung der Einladungen design-technisch unterstützen können (Schreiben des Bf vom 9.10.2018, 4. Blatt);
-…ein oft mit Typographie & Design wenig in Zusammenhang gebrachtes Thema sei die Gestaltung von User Workflows im IT Bereich (Scheiben des Bf vom 9.10.2018, 5. Blatt).
Soweit zur Verwendung der Begriffe „Typographie“ und „Design“ als Synonyme durch den Bf.
Da der Bf erklärt hat, dass Design zu seinen Hobbies zähle und dass dies auch der Grund für diese Art der Weiterbildung an der Kunsthochschule gewesen sei, und da Typographie und Design zwei Begriffe sind, die der Bf wie Synonyme verwendet, ist einer der Gründe für den Besuch dieser Kurse jener, dass Typographie und Design zu den Hobbies des Bf zählen (vgl. MV S. 7). Typographie und Design sind daher ein Interessensgebiet, das zur Sphäre der persönlichen Lebensführung des Bf zu zählen ist.
Zudem hat der Bf auch eingeräumt, er habe diese Kurse besucht, weil er etwas Kreatives machen habe wollen (MV S. 4): Bei diesen Kursen ist es tatsächlich um die Nutzung des Wissens über Typographie für künstlerisch geprägte Aufgabenstellungen (Anhänge 3-5 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018; MV S. 6) gegangen. Dies deutet auf eine erhebliche private Mit-Veranlassung der Teilnahme an diesen Kursen hin.
Ferner hat der Bf in seiner Beschwerde vom 3.7.2017 noch sinngemäß erklärt, dass die strittigen Bildungsmaßnahmen in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Bf stünden. Dies indiziert auch die Nähe der strittigen Bildungsmaßnahmen zur persönlichen Lebensführung.
In dieses Bild fügen sich die künstlerischen Themen, die nichts mit dem Beruf des Bf zu tun hatten, um die es während der Kurse abgesehen von der Nutzung des Wissens um Typographie gegangen ist:
-typographische Gestaltung von Plakaten und schriftlichen Einladungen für eine Architektenausstellung, die Anspielungen auf das Werk des Architekten enthielten (Anlage 3 zum Schreiben des Bf vom November 2018).
-typographische Gestaltung von Plakaten für ein Konzert (Beethovens 5. Symphonie), die Anspielungen auf die 5. Symphonie enthielten (Anlage 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018).
-schriftliche Interpretation des psychedelisch anmutenden Textes eines Liedes der britischen Pop-Band Procol Harum („A Whiter Shade Of Pale“,1967) und Illustration dieses Textes mit Fotos (MV S. 6).
-Gestaltung eines Buchs über eine indische Stadt, die zur Gänze durch ein Team von Architekten geplant worden ist (Anlage 5 zum Schreiben des Bf. vom November 2018).
Diese Themen deuten darauf hin, dass die Lehrgangsteilnehmer ein beträchtliches Interesse für Kunst gehabt haben müssen. Andernfalls hätten sie sich für diese Kurse, bei welchen mit den Mitteln der Typographie künstlerische Themen bearbeitet wurden, nicht angemeldet. Das indiziert, dass sich der Bf auch privat für Kunst interessiert und dass auch deshalb diese Kurse auch dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind.
Ein weiterer Aspekt, der auf die beträchtliche Nähe dieser Bildungsmaßnahme zur persönlichen Lebensführung des Bf hindeutet, ist das Vorbringen des Bf im Schreiben vom 10.11.2018, 3. Seite: „Zum Zeitpunkt der Entscheidung betreffend die Kursteilnahme war nicht klar, inwieweit ich die zu erlernenden Fähigkeiten in meiner Arbeit einsetzen kann, deswegen stand es auch nicht zur Diskussion, dass der Arbeitgeber diese Ausbildung in irgendeiner Form mitfinanziert …“
Aus diesen Gründen dienten diese Kurse auch der privaten Lebensführung des Bf.
3.)Zur Frage der Notwendigkeit dieser Kurse für die berufliche Tätigkeit des Bf:
aa.) keine Kostentragung des Dienstgebers
Der Dienstgeber des Bf hat dem Bf für die Zeitdauer dieser Kurse weder Dienstfreistellung gewährt, noch einen Teil der Kosten dieser Kurse getragen. Dies ist ein Indiz für mangelnde berufliche Notwendigkeit dieser Kurse (Schreiben des Bf vom 10. November 2018, 3. Blatt).
bb.) Motiv des Bf für den Besuch dieser Kurse
Der Grund, der den Bf bewogen hat, diese Kurse auf der Kunsthochschule zu belegen, war, dass er etwas Kreatives machen wollte (MV, S. 4). Bei den Kursen an der Kunsthochschule wurde das gelehrte Wissen über Typographie im Zusammenhang mit Aufgabenstellungen , die im Zusammenhang mit einem künstlerischen Thema standen (Anhänge 3-5 zum Schreiben des Bf vom 10. 11.2018; MV S. 6 betreffend das Lied „A Whiter Shade Of Pale“) angewendet. Daraus folgt: Der Bf wollte seine Fähigkeiten , die er im Zusammenhang mit Typographie hat, im Zusammenhang mit künstlerischen Themen in kreativer Weise anwenden. Es gibt keinen Hinweis dafür, dass die Anwendung des Wissens über Typographie auf künstlerische Aufgabenstellungen für einen Vertriebsmitarbeiter in der Softwarebranche beruflich notwendig ist.
Bei dem gegenständlichen Lehrgang handelt es sich nicht um eine spezifisch auf die Bedürfnisse eines Vertriebsmitarbeiters in der Software-Branche
abstellende Fortbildung (vgl. VwGH 14.6.2006, 2002/14/0012). Dies zeigt die Darstellung von Themen, die mit Kunst im Zusammenhang stehen, mit den Mitteln der Typographie während dieser Kurse (Beilagen 3-5 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018; MV S. 6 betreffend die Ausführungen des Bf betreffend die Interpretation des Liedes „A Whiter Shade Of Pale.“)
Dieses oben erwähnte Motiv (Bedürfnis nach Kreativität) des Bf und der mangelnde Zuschnitt dieser Kurse auf den Vertrieb deutet somit auf mangelnde berufliche Notwendigkeit dieser Kurse hin.
In dieses Bild fügen sich die folgenden Angaben des Bf: „Das Interesse für Typographie war eigentlich schon immer da. Design (Anmerkung des Gerichtes: der Bf verwendet die Begriffe Typographie und Design wie Synonyme, vgl. Punkt 1) gehört auch zu meinen Hobbies. Das war auch der Grund für diese Art der Weiterbildung an der Kunsthochschule, mein persönliches Interesse an diesen Dingen und mein Bestreben, dieses persönliche Interesse auch beruflich zu nutzen (MV S. 7)“. Diese Ausführungen lassen keine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse erkennen.
cc.)Auf Vorhalt wurden keine konkreten Gründe für die Notwendigkeit dieser Kurse an der Kunsthochschule bekannt gegeben;
Dem Bf ist auch vorgehalten worden, dass diese Kurse nicht notwendig für die berufliche Tätigkeit gewesen sind (MV S. 7). Dennoch hat der Bf keine konkreten, nachvollziehbaren Gründe nennen können, die für die Notwendigkeit dieser Kurse sprechen hätten können.
dd.) die Routine des Bf i V m Typographie
Der Bf hat angegeben, diese Kurse hätten ihm geholfen, seine Routine in diesem Bereich zu festigen (MV S. 4). Dies ist kein hinreichender Hinweis auf eine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse.
Der Bf hat im Zusammenhang mit Ergänzungsaufträgen vom 21.9.2018 und vom 30.10.2018 Unterlagen vorgelegt, die aus den Kursen von 2016 stammen:
-Unterlagen über Entwürfe von Plakaten für eine Architektenausstellung, die Anspielungen auf das Werk des Architekten enthielten, und die er selbst nach den Vorgaben des Dozenten verfasst hat (Anhang 3 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018);
-Unterlagen über Entwürfe von Plakaten für ein Beethoven- Konzert (5. Symphonie), die ebenso Anspielungen auf diese Symphonie enthalten (Anhang 4 zum Schreiben des Bf vom Nov. 2018)
-Unterlagen über die Gestaltung eines Buches über eine Stadt, die durch ein Team von Architekten geplant worden ist, wobei bei dieser Gestaltung mehrere Lehrgangsteilnehmer mitgewirkt haben (Anhang 5 zum Schreiben des Bf vom Nov. 2018).
Der Bf hat während des Kurses auch die Aufgabe erhalten, den psychedelisch anmutenden Text eines Liedes der Pop-Gruppe „Procol Harum“ zu interpretieren und mit Bildern zu illustrieren: „ A Whiter Shade Of Pale“(GB 1967). Mehrere Lehrgangsteilnehmer zusammen haben aus ihren Beiträgen den Entwurf für eine Illustrierte (ein Magazin) verfasst (MV S. 6).
Diese durch den Bf konkret nachgewiesenen Aktivitäten , die während der Kurse stattgefunden haben, zeigen, dass die Dozenten die Lehrgangsteilnehmer mehrfach aufgefordert haben, ein komplexes künstlerisches Thema (Architektenausstellung usw) gedanklich zu erfassen und sodann mit den Mitteln der Typographie (Bild und/oder Textsprachen) vereinfacht oder auf das Wesentliche konzentriert, darzustellen. Dabei wurden die Lehrgangsteilnehmer zum Teil aufgefordert, gemeinsam an einem Entwurf zu arbeiten (z. B. Entwurf einer Illustrierten , in der u.a. auch die Interpretation des Liedes von Procol Harum zu finden war).
Diese nachgewiesenen
(Anhänge 3-5 zum Schreiben vom 10.11.2018) oder zumindest glaubhaft konkret dargestellten (MV S 6 „A Whiter Shade Of Pale“) Aktivitäten während der Kurse enthalten keinen Nachweis beruflicher Notwendigkeit dieser Kurse. Sie zeigen aber, dass der Bf während der Kurse mehrfach Gelegenheit erhalten hat, sich mit den Mitteln der Typographie und des Designs mit komplexen , künstlerischen Themen zum Teil im Teamwork auseinanderzusetzen. Es wird nicht bezweifelt, dass derlei Aktivitäten geeignet waren, wie der Bf vorgebracht hat, die Routine des Bf auf dem Gebiet der Typographie zu erhöhen (MV S. 4) und dass dies beruflich nützlich gewesen ist (MV S. 7).
Der Bf selbst hat auf Vorhalt keinen konkreten und nachvollziehbaren Grund für die berufliche Notwendigkeit dieser Kurse (MV S. 7) bekannt gegeben. Es kann aber auch aus dem Inhalt dieser durch den Bf konkret bekannt gegebenen (Anhänge 3-5 Schreiben vom November 2018; MV S. 6 betreffend „A Whiter Shade Of Pale“) Aktivitäten , die es während der Kurse gegeben hat, keine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse für den Bf erkannt werden.
ee.) die Kollegen des Bf besuchen solche Kurse nicht
Kein Arbeitskollege, der wie der Bf im Vertrieb tätig ist, und ähnliche oder vergleichbare Aufgaben erfüllt, hat so einen Kurs absolviert. Dies deutet auf mangelnde berufliche Notwendigkeit dieser Kurse an der Kunsthochschule hin.
ff.) die Beschwerde des Bf vom 3.7.2017
In seiner Beschwerde gegen den bekämpften Bescheid hat der Bf sinngemäß dargelegt, dass die gegenständlichen Kurse nichts mit seinen beruflichen Aufgaben gemein hätten. Diese Angaben des Bf sprechen jedenfalls auch gegen eine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse.
gg.) Arbeitsplatzbeschreibung
In der Arbeitsplatzbeschreibung des Dienstgebers über den Arbeitsplatz des Bf sind typografische Fähigkeiten nicht erwähnt. Auch dies indiziert die mangelnde berufliche Notwendigkeit dieser Kurse (Anhang 21 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018).
hh.) künstlerischer Zusammenhang dieser Kurse / Prägung des beruflichen Alltages des Bf mit ökonomischen Herausforderungen:
Künstlerische Themen, wie sie im Rahmen der Kurse mit den Mitteln der Typographie dargestellt worden sind
(Anhänge 3 und 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018: Texte mit phantasievoll dargestellten Buchstaben oder Schriftbildern; MV S. 6 Interpretation eines Liedes: Text mit Fotos, die eine Begegnung im Drogenrausch beschreiben), erfordern in der Regel wesentlich andere typografische Darstellungen als die ökonomisch geprägten Themen, die der Bf bei seinen Produktpräsentationen erörtert (vgl. Anhänge 1-10 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018: nüchterne , idR komplexe Texte in der Schriftart Arial mit Zahlen, Symbolen, Grafiken, Kästchen und Spalten). Auch die Befassung mit künstlerischen Themen kann umfangreiche Texte erfordern, wie der Entwurf eines Buches zeigt, den die Lehrgangsteilnehmer gestaltet haben (Anhang 5 zum Schreiben des Bf vom 10.1.2018). Allerdings ist die Kombination von Texten in der Schriftart Arial mit Zahlen, Grafiken, Kästchen und Spalten typisch für ökonomische Themen, die den beruflichen Alltag des Bf prägen (Anhänge 1-10 zum Schreiben des Bf vom 9.10.2018) und nicht für künstlerische Themen.
Die Produktpräsentationen gehören zu den wichtigsten beruflichen Aufgaben des Bf, weil sie in einem messbaren Zusammenhang zu den Umsatzzahlen stehen, die dem Bf zugeordnet werden. Der Bf wird von seinem Dienstgeber in erster Linie nach der Höhe der von ihm verursachten Umsätze beurteilt (Anhang 20 zum Schreiben des Bf vom 9.10.2018, Arbeitsplatzbeschreibung). Der Umstand, dass künstlerische Themen idR andere typografische Darstellungen erfordern als die Themen, die der Bf bei seinen Produktpräsentationen erörtert, spricht gegen die berufliche Notwendigkeit dieser Kurse.
Zwar ist das äußere Erscheinungsbild der Einladungskarten, die der Bf im Namen des Dienstgebers gestaltet (Anhänge 11-17 zum Schreiben vom Oktober 2018) durchaus mit dem äußeren Erscheinungsbild der Plakate (Anhänge 3 und 4 zum Schreiben des Bf vom November 2018) vergleichbar, die während der Kurse gestaltet worden sind. Allerdings gehört es nicht zu den wichtigsten Aufgaben des Bf, Einladungskarten für gesellige Veranstaltungen zu gestalten. Diese Einladungskarten stehen in keinem messbaren Zusammenhang mit den Umsatzahlen, die dem Bf zuzuordnen sind und sind daher von untergeordneter Bedeutung. In dieses Bild fügt sich, dass die Arbeitsplatzbeschreibung des Bf (Anhang 21 zum Schreiben des Bf vom Oktober 2018) keinerlei Hinweis darauf enthält, dass der Dienstgeber des Bf besonderen Wert auf die Mitwirkung des Bf an der Gestaltung von schriftlichen Einladungen für gesellige Veranstaltungen legt.
Diese Gründe (aa-hh) sprechen gegen eine berufliche Notwendigkeit dieser Kurse .
4.) jedenfalls keine Umschulungsmaßnahme
Dass der Bf mit diesen Kursen keine Umschulung für einen anderen Beruf geplant hat, geht daraus hervor, dass er die damit im Zusammenhang stehende Frage des Finanzamtes im Vorhalt vom 9.6.2017 unbeantwortet ließ.
C.) Rechtsfolgen
:
Die gegenständlichen Kurse, bei deren Kosten strittig ist, ob sie als abzugsfähige Werbungskosten angesehen werden können, dienten der privaten Lebensführung des Bf und sie waren auch für den Beruf des Bf nützlich .
Es kann nicht festgestellt werden, dass diese Kurse an der Hochschule für seine berufliche Tätigkeit notwendig gewesen sind. Daher können diese Kurse nicht als (Fort)bildungsmaßnahmen angesehen werden, deren Kosten als Werbungskosten abzugsfähig sind
( § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988; st.RSp, vgl VwGH 18.10.2009, 2007/15/0103; vgl. VwGH 14.6.2006, 2002/14/0012 ; vgl. VwGH vom 28.9.2004, 2001/14/0020; vgl. VwGH 27.3.2003, 2001/15/0038; vgl. VwGH 27.6.2000, 2000/14/0096; vgl. VwGH 29. Mai 1996, Zl 93/13/0013 ).
Die Kosten dieser Kurse sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
D.) Begründung gemäß
§ 25 a Abs 1 VwGG:
Durch dieses Erkenntnis werden keine Rechtsfragen iS von Art 133 Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt .
Es ist strittig, ob der Bf , ein Mitarbeiter im Vertrieb seines Dienstgebers, die Kosten für den Besuch von Kursen für Typographie an einer Kunsthochschule als Werbungskosten absetzen darf. Der Besuch dieser Kurse war jedenfalls auch durch die private Lebensführung mitveranlasst. Der Besuch dieser Kurse war für die berufliche Tätigkeit des Bf nicht notwendig.
Daher sind die Kosten nicht als Werbungskosten abzugsfähig (
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988; st.RSp, vgl VwGH 18.10.2009, 2007/15/0103; vgl. VwGH 14.6.2006, 2002/14/0012; vgl. VwGH vom 28.9.2004, 2001/14/0020; vgl. VwGH 27.3.2003, 2001/15/0038; vgl. VwGH 27.6.2000, 2000/14/0096; vgl. VwGH 29. Mai 1996, Zl 93/13/0013).
Erhebliche Rechtsfragen i.S. von Art 133 Abs 4 B-VG haben sich nicht ergeben. Daher ist eine ordentliche Revision nicht zulässig.
Klagenfurt am Wörthersee, am 28. Dezember 2018
Normen und Schlagworte
- § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7102438/2018
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2018:RV.7102438.2018
- Stammnummer
- 123188
- Gültig
- 28.12.2018 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF