Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7102438/2018
Kosten für Typographiekurse auf einer Kunsthochschule als Werbungskosten eines Vertriebsmitarbeiters?
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7102438/2018vom 28.12.2018Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. VN RI über die Beschwerde vom 3. Juli 2017
des Herrn Mag. VN Bf, FA, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA 1234 FA vom 26. Juni 2017 betreffend Einkommensteuer 2016 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung
zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG).
Entscheidungsgründe
Ablauf des Verfahrens:
Der Beschwerdeführer (Bf) war 2016 Vertriebsmitarbeiter bei einem Unternehmen, welches Software entgeltlich zur Nutzung überlasst.
In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 begehrte der Bf den Ansatz von Fortbildungskosten von 6.730,92 € als Werbungskosten. Hiebei handle es sich um die Kosten eines Postgraduate- Studiums der Typographie an der CHR51 Hochschule der Künste .
Nach den durch den Bf übermittelten Unterlagen (schriftliche Information der Hochschule mit der Überschrift „Typography and print“ aus dem Jahr 2015) seien folgende Kompetenzen gelehrt worden:
-Systematisches Entwerfen
-organisatorische, handwerkliche und gestalterische Grundlagen
-Makrotypographie und – ästhetik
-Gestaltung von Büchern, Katalogen, Zeitschriften und von Magazinen: in diesem Zusammenhang sei das Konzipieren, Entwerfen, Layouten und Umsetzen von unterschiedlichen und komplexen Inhalten durch Texte, Bilder, Illustrationen und grafische Elemente gelehrt worden . Weitere Lehrinhalte seien das Vermitteln eines Visualisierungsrepertoires, des visual storytellings und Dramaturgie gewesen.
Zielgruppen der Kurse seien u.a. visuelle Gestalter gewesen (schriftliche Information der Hochschule mit der Überschrift „Typography and print“ aus dem Jahr 2015).
Der Bf legte eine Bestätigung seines Dienstgebers vom 9.5.2017 vor, wonach der Bf im Streitjahr als Verkaufsrepräsentant im Geschäftsbereich Kundenbetreuung tätig gewesen sei.
Der Bf wurde mit Ergänzungsauftrag vom 9.6.2017 gefragt
, welche Tätigkeit er im Streitjahr ausgeübt habe, ob die Kurse der Verbesserung der Kenntnisse im ausgeübten Beruf gedient hätten.
Mit Bescheid vom 26.6.2017 betreffend E 2016
wurden die Kosten der typografischen Ausbildung an der Kunsthochschule (6.730,92 €) nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Es wurde aber ein Berufsgruppenpauschale von 2.190 € (V BGBl II 2001/382, § 1 Z 9) anerkannt.
In der Beschwerde vom 3.7.2017 behauptete der Bf
sinngemäß, dass kein Zusammenhang zwischen diesen in Anspruch genommenen Schulungen und seiner beruflichen Tätigkeit als Verkaufsrepräsentant von Softwareprodukten bestünde:
„Allerdings besteht die Möglichkeit, beides - Weiterbildungskosten und Vertreterpauschale-anzusetzen: …..können Weiterbildungskosten und Pauschale gleichzeitig in Anspruch genommen werden, wenn die Weiterbildung in keinem „wirtschaftlichen Zusammenhang“ mit der beruflichen Tätigkeit steht. Bei der gegenständlichen Weiterbildung handelte es sich um ein Programm im Bereich „Typographie“. Meine berufliche Tätigkeit ist der Vertrieb von Softwareprodukten im Finanzdatenbereich. Insofern sehe ich die Möglichkeit, diese Ausnahme in Anspruch zu nehmen.“
BVE vom 4.8.2017:
Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen. Ein Zusammenhang der geltend gemachten Kosten zur ausgeübten Tätigkeit bestünde nicht.
Im Vorlageantrag vom 1.9.2017 behauptet der Bf ,
es bestünde sehr wohl so ein Zusammenhang:
„…ist die Ausbildung im Bereich Typographie ….sehr wohl relevant für meine berufliche Tätigkeit als Sales Specialist bei OM15S UERR12 (Dienstgeber des Bf). Diese Fortbildung steht ….in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.
Für eine erfolgreiche …..Verkaufspräsentation (und darüber hinaus) ist es notwendig, professionelles Verkaufsmaterial bzw. Präsentationsunterlagen mit professionellen Tools zu erstellen
. Es ist daher wichtig, diese typographisch und gestaltungsmäßig so aufzubereiten, dass diese den Nutzen der zu verkaufenden Produkte optimal darstellen und somit den Verkaufserfolg erhöhen. Der Lehrgang Typographie & Print zielt genau auf diese Techniken ab. Im Fokus des Kurses standen ua die Entwicklung von „Bild- und Textsprachen“, die das Erscheinungsbild der zu transportierenden Materie optimal auf den Adressatenkreis abstimmen .
Ich habe mir diese…Weiterbildung selbst finanziert,
um die Erfolgsaussichten in einer sich stark konsolidierenden Finanz- und Bankenbranche zu verbessern- - besonders vor dem Hintergrund laufender aggressiver Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Organisation meines Dienstgebers bzw in der Branche insgesamt.“
Ergänzungsauftrag des BFG vom 21.9.2018: Dem Bf wurden folgende Fragen gestellt:
1.)
Was haben Sie bei diesen Kursen an der Kunsthochschule gelernt?
Antwort des Bf vom 9.10.18:
Typografische Grundlagen , analog und digital;
Typografische Grundlagen bei der Produktion von Büchern; Layout bei Zeitschriften;
Die Vermittlung von Informationen auf Papier;
Nutzung visueller Möglichkeiten
im Zusammenhang mit sprachlichen Botschaften;
Erlernen „frischer“ Erzählweisen mit den Mitteln der Typografie, der Fotografie, Codes, und grafischer Zeichen .
-Fach- und Programmwissen betreffend Design
-systematisches Entwickeln
-
Strukturieren schriftlicher Informationen
-organisatorische, handwerkliche, gestalterische Grundlagen der Typografie
-Makrotypographie
-Gestaltung von Büchern, Katalogen, Zeitschriften, Magazinen
-Konzipieren, Entwerfen, Layouten, Umsetzen von verschiedenartigen und komplexen Inhalten
-Erwerb eines Visualisierungsrepertoires, visual storytelling
Ergänzungsauftrag des BFG vom 21.9.2018, Pkt 1.):
Der Bf wurde aufgefordert:
Bitte legen Sie repräsentative Unterlagen vor, die zeigen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten bei diesen Kursen im Jahr 2016 gelehrt worden sind.
Sie werden aufgefordert, Unterlagen über „Bild- und Textsprachen“
zu übermitteln, die Sie bei diesen Kursen im Jahr 2016 gelernt haben.
In diesem Zusammenhang legte der Bf die Beilagen 3-5 zu seinem Schreiben vom 10.11.2018 vor (Entwürfe von Plakaten, Entwurf der Gestaltung eines Buches). In diesem Zusammenhang berichtete der Bf ferner von der Interpretation und typographischen Gestaltung eines Liedtextes der Pop-Band Procol Harum („A Whiter Shade Of Pale“, GB, 1967).
Ergänzungsauftrag des BFG vom 21.9.2018: Punkt 2.)
Der Bf wurde aufgefordert, seine berufliche Tätigkeit, die er im Jahr 2016 ausgeübt habe, genau zu beschreiben.
Antwort des Bf vom 9.10.18:
Der Bf legte eine offizielle Stellenbeschreibung seiner Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber in englischer Sprache vor (Anlage 21).
Diese Stellenbeschreibung „Sales Specialist, I & A (Investment & Advisory)“ lautet übersetzt und zusammengefasst im Wesentlichen:
Aufgaben:
„Erhöhung des Marktanteiles, Erhöhung der Umsätze durch Entwickeln und Einsetzen von Verkaufsstrategien, Hilfe in Situationen, in welchen die Beibehaltung einer Kundenbeziehung auf dem Spiel steht.“
Qualifikation:
Sehr gute Marktkenntnis, sehr gute Kenntnisse der Geschäftsmodelle der Kunden
„Weltklasse“- Verkaufskompetenzen
Gute Produktkenntnis
Kreativität
Fähigkeit der Präsentation
Hohe Sozialkompetenz, Führungspersönlichkeit
Organisation und Anwendung eines Verkaufsplans
5 Jahre Erfahrung in der Industrie, dem Verkauf oder Markterfahrung
Bewiesene Referenzliste im Verkauf
Der Bf wurde ferner im Ergänzungsauftrag vom 21.9.2018 aufgefordert, den Dienstvertrag mit dem Dienstgeber vorzulegen, der im Jahr 2016 gegolten hat. Als Beilage 22 seines Schreibens vom 9.10.18 legte er diesen Dienstvertrag vor. Diesem Dienstvertrag ist zu entnehmen, dass der Bf seit 1.9.2013 als Sales Specialist mit einem Jahresgehalt von 75.000,10 € brutto durch seinen Dienstgeber beschäftigt wird (§ 1 des Dienstvertrages).
Ergänzungsauftrag vom 21. 9. 2018, Punkt 3: Der Bf wurde aufgefordert, Präsentationsunterlagen aus 20 verschiedenen Präsentationen zu übermitteln, die von ihm auf Grund der Kenntnisse, die er an der Kunsthochschule erworben hat , erstellt worden sind, um für den Dienstgeber Kunden zu gewinnen.
Mit Schreiben vom 9.10.2018 teilte der Bf zunächst mit, er sei früher in der Druckereibranche tätig gewesen. Themen wie Design und Typographie seien dabei täglich präsent gewesen. Das Interesse für diese Themen habe er in sein späteres Berufsleben mitgenommen. Design und Typographie seien immer ein wichtiger Teil seiner Tätigkeiten gewesen.
Im Verkauf werde meist mit Fakten und Zahlen argumentiert. Für Form, Farbe und Design sei üblicherweise wenig Platz. Er sei jedoch immer der Meinung gewesen, dass die Form und das Design von Verkaufsmaterialien und Präsentationen , dh alles Visuelle, das den Kunden erreiche, immer großen Einfluss auf diesen und dessen Kaufverhalten hätten.
In diesem Zusammenhang (Aufforderung zur Vorlage von 20 Präsentationen) legte der Bf als Beilagen zum Antwortschreiben vom 9.10.2018 die Anhänge 1-20 vor.
Im Folgenden wird der wesentliche Inhalt dieser Anhänge dargestellt
(es ist dem Gericht allerdings nicht möglich, das Layout dieser Anhänge nachzuahmen).
Anhang 1 (vom Englischen ins Deutsche übersetzt): „Recherche und Regulierung“:
Das erste rechteckige Bild zeigt zahlreiche Plastikbehälter in unterschiedlichen Farben, wobei die Farbe der Verschlusskappe idR weiß ist. Die Farbe einer einzigen , ins Zentrum gerückten Verschlusskappe ist eine Mischung aus braun und weiß. Unter dem Bild die Aufschrift „RESEARCH & REGULATION“ (Recherche und Regulierung); Darunter der Name und die Funktion des Bf bei seinem Dienstgeber . Rechts unten die Aufschrift „the answer company“ („die Gesellschaft mit den Antworten“) und der Name des Dienstgebers.
Auf dem nächsten Blatt sieht man ein rechteckiges Schaubild in Orange mit weißen Buchstaben mit folgenden Überschriften:
„RESEARCH & MIFID II (Recherche & Finanzmarktrichtlinie)
Questions / What Customers say (Fragen / Was Kunden sagen)
The Research Process with MuILE21 (Der Ablauf der Recherchen beim Dienstgeber des Bf & bei „MuILE21“)
Product Walk-Through (überblicksartige Darstellung der Produkte)
Next Steps (die nächsten Schritte)
Rechts unten die Aufschrift: „the answer company“
(die Gesellschaft mit den Antworten)
mit der Firmenbezeichnung des Dienstgebers
Beide Rechtecke sehen so aus wie Unterlagen, die üblicherweise bei Vorträgen verwendet werden, die durch Beamer unterstützt werden.
Das nächste Blatt des Anhanges 1 trägt die Seitennummer
2 und zeigt zwei weitere Kopien typischer rechteckiger Folien, mit englischen Texten, wie sie bei Beamer -Projektionen üblicherweise verwendet werden.
Im ersten Rechteck finden sich insbesondere folgende Überschriften:
Some Questions
(einige Fragen)….
Wie sehen die Abläufe Ihrer Recherchen aus?
schriftliche Recherche
Welche Hilfsmittel nutzen Sie für die Recherche?
Wie beurteilen Sie derzeit die Qualität der Analysten?
Können Sie die Leserschaft verfolgen
Nicht schriftliche Recherche
Wie planen, verfolgen und evaluieren Sie die Interaktionen in Ihrer Gesellschaft?
Das zweite Rechteck befasst sich mit dem Thema:
„What our Buy Side Customers are saying“ (sic!)
(Was unsere zahlenden Kunden sagen)
Welche der folgenden Dienste würden Sie besonders schätzen, wenn es um die Kategorisierung der Recherchen geht?
Beurteilung der Qualität der externen Berater (38%
)
Erstellung einer Struktur für die Bewertung der Recherche
(32%
(Der hier blau dargestellte Text ist im Original in grauer Farbe gedruckt, und befindet sich im Original innerhalb eines rechteckigen, blau gefärbten Rahmens)
Vergabe von Berechtigungen für externe Recherchen (9%)
Beschleunigung der Suche , ausgedehnt auf alle vorhandenen Möglichkeiten der Recherche (9%)
Diese Prozentsätze sind im Original auf der rechten Seite des Rechteckes in einem Kreis mit fettgedrucktem, verschiedenfarbigem Rand farblich dagestellt, wobei die Farben den bisher verwendeten Farben der Kästchen entsprechen.
Die informationen in diesem Rechteck werden verbal, mit Ziffern, farbig und symbolhaft artikuliert.
Anhang 1, Seite 3 zeigt überblicksartig den Ablauf der Recherchen mit der Software des Dienstgebers des Bf und eine überblicksartige Darstellung der Software - Produkte des Dienstgebers
Soweit die wesentlichen Inhalte des Anhanges 1.
Anhang 2 – Ablauf des Vermögensmanagements (Asset Management Workflow):
Am Beginn (ohne Seitennummerierung) ein Foto, das zahlreiche Vögel zeigt, die auf 3 übereinanderliegenden Drahtseilen (wahrscheinlich Stromleitungen) sitzen. Die meisten Vögel sehen alle in dieselbe Richtung. Ein paar Vögel sehen in andere Richtungen.
Darunter der Text „ Name des Dienstgebers – Arbeitsablauf bei der Bewirtschaftung der Aktiva.“
Links darunter der Name des Bf, rechts die Firmenbezeichnung des Dienstgebers.
Seite 1, Anhang 2: 1. Rechteck:
Man sieht das Bild mit den Vögeln nochmals in kleinerer Ausfertigung
Seite 1, zweites, Rechteck:
Das Rechteck ist grau gefärbt mit dunkelgrauen Buchstaben, zum Teil mit weißen Buchstaben.
Überschrift in weißer Farbe auf grauem Grund: Name des Dienstgebers – AM (AM ist die erkennbare Abkürzung für „asset management“, dh Verwaltung der Aktivposten)
Darunter vier weitere Überschriften:
„Übersicht“
„Der Ablauf der Vermögensverwaltung mit Hilfe des Dienstgebers des Bf und seinen Partnern“
„Das Leitbild des Dienstgebers des Bf – die wichtigsten Vorteile“
„überblicksartige Darstellung der wichtigsten Leistungen des Produktes „IOK22““
Seite 2, erstes Rechteck
:
Der Dienstgeber der Bf biete Fachleuten Informationen aus den Gebieten Risikomanagement, Recht, Steuern , Rechnungswesen und allgemeine Nachrichten
Seite 2 , zweites Rechteck
: Die Einkünfte des Dienstgebers des Bf verteilten sich geographisch zu 62 % auf Nord- und Südamerika, zu 27% auf Europa, Afrika und Mittlerer Osten und zu 11% auf Asien und den Pazifik. Der größte Teil der Einkünfte des Dienstgebers komme aus den Sparten „Risikomanagement“ und „Recht“.
Seite 3, erstes Rechteck:
Überblick über die Verfahren, die der Dienstgeber des Bf betreffend Vermögensverwaltung anbietet (u.a. Datenanalysen, Industrieanalysen, eine genaue Untersuchung globaler Märkte, Sicherheitsanalysen betreffend Gesellschaften, Wertpapiere, Fonds; Berichte über Recherchen; Portfoliomanagement; Beobachtung des Wertpapiermarktes).
Seite 3, zweites Rechteck: Dieses beschreibt eine „Ausrüstung für fortgeschrittene Lösungen“:
„Schnelle, flexible und kosteneffiziente Integration- die Ausrüstung für fortgeschrittene Lösungen (ASK = VUI):
Wieder verwendbare Bauteile – vorgefertigt und maßgeschneidert –keine Programmierung – minimiert die Zeit bis zur Marktreife“
Darunter wird in einem Schaubild sodann graphisch dargestellt, was man unter einer solchen Ausrüstung versteht. Es gebe 3 Typen von Adaptern, die man ohne Programmierungskenntnisse installieren könne, die eine Datenabfrage, Datensammlung, Datenabbildung, Datenfilterung, Datenkalkulation und –Integration ermöglichen sollen.
Seite 4: erstes Rechteck:
Hier werden die wichtigsten Vorteile der Dienstleistungen, die durch den Dienstgeber des Bf angeboten werden, dargestellt:
Leicht zugängliches Programm, leicht integrierbar, es sei in Modulen aufgebaut, man könne sich die am besten passenden Lösungen aussuchen.
Auf den restlichen Bildern auf S. 4 und 5
wird ein virtueller Rundgang durch das Programm angedeutet (Makroanalyse, Sicherheitsanalyse, Portfolio Management und Portfolio-Analyse
Soweit die wesentlichen Inhalte des Anhanges 2.
Anhang 3 – Stimme des Kunden, Workshop:
Man sieht auf dem ersten Bild eine Kuh auf einer sorgfältig getrimmten Rasenfläche stehen. Die Kuh trägt die Aufschrift „Blanka“. Die Rasenfläche ist in weiß umrandete, kleine Rechtecke eingeteilt. Die Kuh steht auf zwei Rechtecken.
Links unterhalb der Kuh findet sich die Aufschrift „Stimme des Kunden, Workshop“ Darunter der Name des Bf , der Ort und die Zeit des Seminars. Rechts unten die Firmenbezeichnung und das Logo des Dienstgebers.
Seite 1, zweites Schaubild:
Dieses enthält unterschiedliche Überschriften:
„Verdrängung durch Mitbewerber“
Wanderung der Datenströme der Käuferseite
Feedback der Klienten
Sodann werden die Firmenbezeichnungen einiger Klienten genannt“.
Seite 2, erstes Rechteck:
Dieses befasst sich mit den Stärken des Dienstgebers des Bf betreffend Daten und nennt einige Angebote des Dienstgebers:
z.B. BBBE (BBBE), eine Datenbank mit Informationen über an den Börsen gehandelte Wertpapiere
z.B. Auswertungen und Daten von RIES14 : Marktanalysen, um dem Kunden Investitionsentscheidungen zu erleichtern
u.s.w.
Seite 2: zweites Rechteck: hier sind elektronische Instrumente aufgelistet, die der Dienstgeber des Bf noch nicht anbieten kann, die aber zum Teil durch einen Mitbewerber angeboten werden können:
-Indikator über liquide Aktiva von hoher Qualität
-Indikator für juristische Personen , ergänzender Identifikationscode
-Liquiditätsindikatoren für Wertpapiere,
u.a.
Seite 3, erstes und zweites Rechteck: hier sind weitere elektronische Instrumente aufgelistet, die der Dienstgeber des Bf noch nicht anbieten kann:
Seite 4 erstes Rechteck: Dieses befasst sich mit der Qualität der Daten.
Manche Daten seien z.B. veraltet oder nicht korrekt; manche Datenfelder seien nicht befüllt
Seite 4 zweites Rechteck: Manche Daten über Wertpapiere würden zu rasch nach deren Verfall entfernt werden. Das Aktualisieren von Daten erfolge verglichen mit dem wichtigsten Mitbewerber zu langsam.
Seite 5 erstes Rechteck: der Registrierungsprozess für Wertpapierkäufer sei zu kompliziert und zu zeitaufwendig. Mangelnde Übereinstimmung zwischen Browserdaten und Echtzeit-Daten.
Anhang 4 Überblick und Demonstration
Das einleitend abgedruckte Bild ist eine farbige, abstrakte Darstellung, die an das optische Erscheinungsbild von Aktienkursen oder Unternehmenskennzahlen in einem bestimmten Zeitraum erinnert .
Das Thema des Anhanges ist die Software, die sein Dienstgeber zur Nutzung gegen Entgelt weltweit anbietet:
Seite 1, zweites Rechteck:
Der Dienstgeber des Bf bediene mehr als 40.000 Kunden und 400.000 User in 155 Ländern; er versorge sie mit Informationen und Hilfsmitteln, um im Wettbewerb gewinnen zu können.
Der Dienstgeber versorge die Interessenten mit Nachrichten, Informationen über aktuelle Marktpreise und andere fundamentale Marktdaten, Warnungen, geschäftliche Transaktionen (z.B. über Fusionen)
Seiten 2 – 7:
Der Dienstgeber des Bf liefere weltweite Informationen für Staaten, Banken und Unternehmen über
Währungen, über die Zins- und Geldmärkte, Zins- und Währungsprognosen, Finanzmärkte, Zentralbankdaten, sonstige makroökonomische Daten und Analysen;
Firmenstrukturen, Eigentümerstrukturen, Schulden, Finanzdaten, Schätzungen über die Ertragskraft, das Kreditrisiko von Unternehmen;
ferner über Zinsstrukturkurven, Vergleiche der Kurse von Credit Default Swaps , Ratings, Marktanalysen und auch allgemeine Nachrichten, die von der eigenen, weltweit tätigen Nachrichtenagentur stammen
Anhang 5 (IOK22 für Rechercheure, Ökonomen und Portfolio-Manager = „PMs“)
Das einleitende Bild ist dieselbe farbige, abstrakte Darstellung, die der Bf bereits beim Anhang 4 verwendet hat.
Das Thema des Anhanges ist wiederum die Software, die sein Dienstgeber zur Nutzung gegen Entgelt weltweit anbietet: Diese Software sei für Rechercheure, Ökonomen und „PMs“.
Seite 1, zweites Rechteck hat folgenden wesentlichen Text:
„Inhalt, der für die Industrie relevant ist, auf einer Plattform. Nutzen Sie den Inhalt und die Recherchen, die Sie benötigen, an einem einzigen Standort . Nutzen Sie primäre und sekundäre Recherchen zur Entwicklung und Unterstützung von Investitionsideen und – Strategien.
Das Programm des Dienstgebers:
IOK22
(der Name dieses Programms wurde rechtsbündig auf den Kopf gestellt, sodass er von oben nach unten gelesen werden kann).
BBBE
: Berichterstattung seit 40 Jahren über Bewertungen: 22.000 aktive Gesellschaften berichten über 99% der auf dem Weltmarkt gehandelten Wertpapiere
RIES14
: der Marktführer bei den Vorhersagen und Fundamentalanalysen: 9 führende Modelle
PPR44
:
globale Datenbank für Fonds mit 220.000 Beteiligungsklassen
AAE11 Advance
: weltgrößte Datenbank für Finanzdaten und Makroökonomische Daten
SS14:
„ESG“- Daten in Bezug auf über 6000 Gesellschaften. „ESG bedeutet „environmental, social and governance criteria“: Gesellschaften, auf die diese Kriterien zutreffen, handeln im Idealfall umweltbewusst, sozial engagiert und werden verantwortungsbewusst geführt
UERR12 :
marktführender, globaler Nachrichtendienst
Sammlung von Recherchen
: über 1 Million Marktforschungsberichte, Statistiken, Vorhersagen, Interviews mit führenden Managern, usw.
Seite 2, erstes Rechteck:
Programm des Dienstgebers
: Produktdemonstration.
Man sieht einen Kreis mit fettem Rand, darin werden in mehreren Farben die Bereiche genannt, über die diese Software Informationen liefert:
Sicherheitsanalyse, Marktbeobachtung, Portfolioanalyse, grafische Darstellungen, Büroanalysen, Mobilität und Zusammenarbeit.
Seite 2, zweites Rechteck:
Ein Vergleich mit dem hier namentlich mit den Initialen genannten Mitbewerber: Einen Schritt voraus mit dem Programm des Dienstgebers in Bezug auf
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Gebiet
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Progr. Dienstgeber
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Mitbewerber
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Unterscheidungs-
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merkmale
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Suche, Navigation
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++
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ausgeklügelte Suche
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Sicherheitsauswahl
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+++
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++
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Marktführer bei Vor-
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und Analyse
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Hersagen und Funda-
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mentaldaten
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Marktdaten und -
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+++
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++
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Weltgrößte Daten-
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-Beobachtung
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Bank betreffend Fi-
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nanzdaten und ma-
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kroökonomische Da-
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ten
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Portfolioanalyse
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++
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+++
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Recherche und inter-
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+++
|
++
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Führende geheime
|
ne Veröffentlichung
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Sammlung von Re-
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cherchen
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anschauliche und
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+++
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++
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Anschauliche grafische
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grafische Darstellung
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Hilfen mit moderner
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von Daten
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Internet-Technologie
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Büroanalytik
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+++
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++
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Optimierung der Ab-
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Läufe mit Online-
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Bibliotheken
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Mobilität
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++
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+++
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Verfügbar auf Desktop
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und smart Mobil
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Anmerkung des Gerichtes:
Mit den Kreuzen ist offenbar gemeint: je mehr Kreuze, desto höher die Leistungsfähigkeit.
Anhang 6 : Die digitalen Lösungen des Dienstgebers des Bf
Seite 1: 2. Rechteck:
der Dienstgeber des Bf biete Informationen und flexible Online Lösungen.
Seite 2:
Der Dienstgeber biete globale, marktrelevante Informationen, z.B. weltweite Informationen über Preise von über 180 Börsen und 50.000 Gesellschaften, makroökonomische Daten, Software für Marktbeobachtung, Hilfen bei der Erstellung einer Website;
Seite 3:
Der Dienstgeber biete weltweit Echtzeit-Informationen über Marktdaten und Preise von mehr als 350 Börsen und nicht börsennotierten Handelsplätzen, sowie über sonstige ökonomische Daten, die die Performance von Finanzmärkten beeinflussen; detaillierte Berichte über Wertpapiere, ferner direkten Zugang zu Recherchen mit Hilfe von mehr als 21.000 Partnerfirmen an (erstes Rechteck).
Der Dienstgeber biete ferner fundierte Nachrichten, Informationen über Marktentwicklungen. Er verspreche den Datenzugang in Millisekunden (zweites Rechteck).
Seite 4
Der Dienstgeber biete ferner Standardlösungen an (gebündelter Zugang zu allen Programmen);
ferner Komponenten, die den bestehenden Internetzugang des Klienten ergänzen , z.B. Applikationen zur Unterstützung des Ablaufes und der Analyse von Investitionen;
ebenso Hilfen bei der Erstellung einer eigenen Online-Plattform (erstes Rechteck)
Schließlich wird eine Referenzliste der Kunden des Dienstgebers gezeigt (zweites Rechteck)
Anhang 7: Kreditrisikomodelle
Das erste rechteckige Schaubild enthält eine Mischung aus Zahlen und zum Teil sehr hellen, zum Teil dunkleren Farben. Das erste Rechteck mit Text auf S. 1 enthält noch einen Teil dieses Bildes des Bf.
S. 1, 2. Rechteck:
Die Kreditkrise habe Firmen veranlasst, ihre Kreditrisken zu verbessern. Dies erfordere exakte, rechtzeitige und unabhängige Daten. Der Dienstgeber biete eine Software an, mit deren Hilfe potentielle Veränderungen des Kreditrisikos erkennbar sei.
Ressourcen der Darstellung des Kreditrisikos (Seite 2, erstes Rechteck):
Beurteilungen, Nachrichten, Länder mit erhöhtem Risiko, Preisgestaltung, Credit Default Swaps, Grundsätzliches, die Leistungen der von „RIES14“ angebotenen Software (erstes Rechteck)
Die Kreditrisikomodelle von „RIES14“ (Seite 2, zweites Rechteck):
Strukturelles Kreditrisiko, dargestellt im Modell von „RIES14“ (Seite 3, erstes Rechteck):
In diesem Modell werde das Risiko aus der Sicht des Aktienmarktes dargestellt, dass eine Gesellschaft innerhalb eines Jahres zahlungsunfähig wird.
Das Modell mit der „Text-Gewinnungs-Komponente“ (Seite 3, zweites Rechteck):
Mit Hilfe dieses Modells würden Formulierungen von Berichten, die es im Zusammenhang mit einem Unternehmen gebe , dazu herangezogen, um ein Kreditrisiko vorherzusagen. Zu diesem Zweck würden Berichte, die das Unternehmen selbst veröffentliche, Berichte von Börsenmaklern, sowie allgemeine Nachrichten ausgewertet.
„RTIS13 Modell“
(Seite 4, erstes Rechteck): Dieses Kreditrisikomodell verwende Analysen der Kennzahlen des Rechnungswesens und berücksichtige dabei auch die veröffentlichten Finanzberichte sowie vorausschauende Analysen
„
RIES14 kombiniertes Kreditrisiko-Modell“ (Seite 4, zweites Rechteck. Dieses Modell kombiniere die drei zuvor genannten Modelle .
Seite 5: Die Daten, die in den Modellen zur Verfügung gestellt werden: u.a. die Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalles betreffend eine Gesellschaft in Prozent.
Ende Anhang 7
Anhang 8:
IOK22- Einführung
Das erste rechteckige Schaubild zeigt einen Mann, der in einer Gletscherspalte hängt, und sich an zwei Pickeln festhält, die er ins Eis geschlagen hat.
S. 1, zweites Rechteck: Applikationen
s. 2, erstes Rechteck: Die Programme“IOK22“ und „AAE11 App“ werden hier beschrieben.
Die restlichen Seiten (2-4) befassen sich mit der Erläuterung von Abkürzungen.
S. 5: hier wird auf Trainingvideos hingewiesen, um die Handhabung des Programmes erlernen zu können; zudem wird auf das Support Centre hingewiesen, welches rund um die Uhr zur Verfügung stehe
Ende Anhang 8.
Anhang 9: AAE11 Workshop:
Das erste rechteckige Schaubild zeigt einen Mann, der auf einer orange gefärbten Fläche geht, die ihrerseits an mehrere große grüne Flächen angrenzt, die durch schmale, geschlängelte orange Wege geteilt werden.
S
. 1, zweites Rechteck enthält folgende Überschriften:
Was ist „AAE11“ (Datenstrom)
Wer nutzt AAE11 und warum?
AAE11 in den Medien
Der AAE11 Desktop
Das erste Rechteck auf S. 2 enthält die folgenden Überschriften, Fragen und Antworten:
„Wer nutzt AAE11 und warum?
Marketing und Klientenservice – Recherche & Analyse – Bildung eines Wertpapierbestandes – Handel – Operationen – Portfolioanalyse
Wer nutzt AAE11
?
Fondsmanager, Vermögensverwalter
Analytiker, die den Aktienmarkt untersuchen
Ökonomen und Stragegen
Investmentbanker
Akademische Institutionen
AAE11 unterstützt in effektiver Weise
Analysen und das Identifizieren von Chancen für Investitionen
Analysen des zukünftigen Marktverhaltens
Beurteilungen der Performance
Makro- und mikroökonomische Recherchen
Analysen und Recherchen von oben nach unten und umgekehrt
Klassifizierung von Aktiven“
S. 2, zweites Rechteck enthält die folgenden Informationen
:
Wer nutzt AAE11 und warum?
Die AAE11 user werden in diesem Rechteck folgenden Wirtschaftsbereichen zugeordnet:
60% Investment Management
20% institutionelle Recherche
10% Investmentbanking
10% Medien oder sonstige akademische Schichten
AAE11 habe weltweit ca 40.000 user
Die Grafiken von AAE11 würden von der Mehrheit der Rechercheberichte der Verkäufer verwendet
AAE11 sei Standard auf dem Medienmarkt
Die Verfügbarkeit von AAE11 nehme zu
S. 3 erstes Rechteck:
Dieses befasst sich mit dem Thema „AAE11 in den Medien“.
Es sind drei Zeitungsausschnitte abgedruckt mit Grafiken und Tabellen , deren Autorenbezeichnung unleserlich ist.
S. 3 zweites Rechteck: Dieses befasst sich mit den Desktop - Komponenten der Software „AAE11“.
Soweit der wesentliche Inhalt des Anhanges 9.
Anhang 10: „FX Options“ (= Foreign Exchange Options= Optionsgeschäfte mit Währungen und Wertpapieren)
Das erste rechteckige Schaubild zeigt vier Straßen, von denen nur eine durch einen LKW mit zwei Anhängern befahren wird.
Es werden in diesem Anhang mehrere Optionen von Wertpapierkäufen und – verkäufen (Long Call, Short Call, Long Put, short Put) erläutert.
Anhänge 11-14 und 15-17:
Diese Zeigen mehrere schriftliche Einladungen im Namen des Dienstgebers des Bf , die zum Teil mit Bildern, zum Teil mit sonstigen Symbolen unterstützt werden.
Anhang 18
: Eine Excel-Tabelle mit Marktdaten
Anhang 19: Excel-Tabellen mit einem Vergleich internationaler Marktdaten zwischen dem 3.2.2013 und dem 1.10.2018
Anhang 20:
Eine Excel-Tabelle mit Marktdaten über österreichische Unternehmen.
Ergänzungsauftrag vom 21.9.2018, Punkt 4.)
Welche konkreten Kenntnisse haben Sie bei diesen Kursen an der Kunsthochschule erworben, die Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit für den Dienstgeber verwenden konnten?
Antwort vom 9.10.2018
:
Konkret habe er in folgenden Bereichen das auf dieser Hochschule erworbene Wissen einsetzen können:
4.1., 4.2.) Erstellen und Überarbeiten von individuellen Präsentationen für Verkauf und Training:
Natürlich gebe es bei seinem Dienstgeber Standardpräsentationen und Vorlagen für die Vertriebsmitarbeiter. Trotzdem werde dem Thema Gestaltung im Unternehmen bzw in der Branche oft nur eine untergeordnete Bedeutung zugemessen. Gute Typographie unterstütze die Lesbarkeit und das Erinnerungsvermögen.
4.3., 4.5.) Erstellung/Design von Eventaussendungen und Einladungen
„Für unsere traditionellen Punschevents (Anhänge 15-17) konnte ich meine Kolleginnen bei der Gestaltung der Einladungen design-technisch unterstützen“.
Dasselbe gilt für unsere Get2Gether Events (Anhänge 11-14) (kleinerer Adressatenkreis), welche sich ebenfalls in regelmäßigen Abständen wiederholen“.
Der Finanzbereich seines Dienstgebers sei durch eine andere Gesellschaft übernommen worden und in ein privates Unternehmen ausgegliedert worden. Er sei gebeten worden, das Rebranding (Anm: Damit ist das Ersetzen einer Marke durch eine andere Marke gemeint) zu unterstützen (Punscheinladungen). Dies betreffe aber nicht das Jahr 2016 .
4.4.)Gestaltung von Workflows in Excel
Er sei von Zeit zu Zeit für die Realisierung von Excel-Lösungen bei bestimmten Kunden verantwortlich. Es gehe hiebei darum, die „sheets“ so zu gestalten, dass sie den „user“ optimal in seinem „workflow“ unterstützten.
Ergänzungsauftrag vom 21.9.2018, Punkt 4:
Der Bf werde aufgefordert, geeignete Nachweise über die konkreten Kenntnisse und Fähigkeiten, die er bei den Kursen an der Kunsthochschule erworben habe, und deren konkrete berufliche Verwendung vorzulegen.
In diesem Zusammenhang legte der Bf die Anhänge 3-5 (Plakate , Entwurf eines Buches) zum Schreiben vom 10.11.2018 vor.
In seinem Schreiben vom 10.11.2018
und den gleichzeitig vorgelegten Unterlagen, eingelangt beim BFG am 13.11.2018, erläuterte der Bf auf Aufforderung des BFG (Schreiben vom 30.10.2018) die Unterstützung der Workflows der Kunden anhand eines Beispiels (Anhang 1a und b dieses Schreibens vom 10.11.2018).
Für die Kurse an der Hochschule habe er immer Urlaub genommen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung betreffend die Kursteilnahme sei nicht klar gewesen, inwieweit er die zu erlernenden Fähigkeiten in seiner Arbeit werde einsetzen können. Daher sei eine Mitfinanzierung durch den Arbeitgeber oder Unterstützung durch Dienstfreistellungen nicht zur Diskussion gestanden (Schreiben Bf 10.11.18).
Um zu dokumentieren, welche Kenntnisse und Fähigkeiten bei den Kursen an der Hochschule vermittelt worden seien, legte der Bf Unterlagen vor
, die er bei den Kursen auf der Hochschule nach Maßgabe der Aufgaben, die ihm während der Kurse gestellt worden seien, entworfen habe. Der Bf bezeichnet diese Unterlagen als abschließende Entwurfsdokumentationen. (Schreiben 10.11.2018, Anhänge 3 – 5).
Anhang 3 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018:
Entwürfe des Bf zu einer Plakatserie zu einer Ausstellung über das Werk eines Architekten in einem Museum für moderne Kunst.
Anhang 4.) zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018
Verbal ausführlich erklärte Entwürfe zu einer durch den Bf während der Kurse an der Hochschule entworfenen Plakatserie im Zusammenhang mit der Aufführung einer Symphonie von Beethoven.
Anhang 5 zum Schreiben des Bf vom 10.11.18:
Dieser Anhang befasst sich mit dem Thema „Gestaltung von Büchern und Broschüren“.
In der mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht:
Der Bf erklärte: Seine Präsentationen seien hauptsächlich Verkaufspräsentationen (S. 4). Der Text der Präsentationen sei durch seinen Dienstgeber vielfach vorgegeben gewesen. Er selbst habe generell bei diesen Präsentationen 10- 20% des Textes selbst verfasst.
Die Einladungen habe er zur Gänze verfasst und gestaltet (S. 1). Die Einladungen mache er im Interesse des Dienstgebers mit Billigung seiner Vorgesetzten. Bei den Einladungen gehe es idR darum, bestehende oder potentielle Kunden zu erreichen. Der Personenkreis, an den sich die Einladungen richteten, variiere zwischen 10 und über 300 Leuten (S. 7).
Die Fotos, die er bei den Präsentationen gezeigt habe, seien von Journalisten , die beim Dienstgeber beschäftigt seien, angefertigt worden. Es gebe einen Pool derartiger Fotos, aus welchem er für seine jeweilige Präsentation eine Auswahl treffe (S. 2). Der Zweck dieser Bilder sei es, die Stimmung aufzulockern (s. 7).
Die Standardpräsentationen des Dienstgebers gefielen ihm vom Layout und vom Inhalt her nicht, weil sie nicht ausreichend gut verständlich seien (S. 3).
Der Bf erklärte sodann im Detail, wie hoch sein Anteil an Text und Layout bei den einzelnen Präsentationen gewesen sei (S. 2-5).
Beim äußerlichen Erscheinungsbild von Anhang 18 = Anhang 1a im Schreiben vom 10.11.2018 habe er das äußerliche Erscheinungsbild verändert. Dass er einem Kunden helfe, die Software zu verstehen, gehöre nicht zu seinen täglichen Aufgaben, gehöre aber auch zu seinem Job (S. 4). Dies stehe auch im Zusammenhang mit dem Umstand dass die Niederlassung seines Dienstgebers in FA in den letzten Jahren stark geschrumpft sei, was das Personal betroffen habe. Er könne aber das Produkt seiner Tätigkeiten später auch bei Präsentationen verwenden. Die Reaktion der Kunden auf derart adaptierte Excel- Tabellen sei positiv.
Die Unterstützung der jeweiligen Kunden erfordere ebenso wie die Gestaltung der Einladungen Improvisation. Der Kurs habe ihm geholfen, seine Routine in diesem Bereich zu festigen (S. 4).
Er selbst habe, seit er bei seinem Dienstgeber beschäftigt sei, genau 98 Schulungen auf den Gebieten Marketing, Vertrieb, Ethik, Finanzwirtschaft erhalten. Um Kreativität sei es dabei nie gegangen. Er habe aber im letzteren Bereich etwas machen wollen, daher habe er diese Kurse belegt (S. 4).
Er mache pro Jahr etwa 100-200 Präsentationen für mehr als 1 Person. Normalerweise habe er zwischen 3 und 10 Zuhörer. Konzernsprache sei Englisch, das gelte auch für die Gespräche, die er mit seinen Kollegen in der Wiener Niederlassung und für Gespräche mit potentiellen Kunden aus Osteuropa.
In die Kategorie Nutzung visueller Möglichkeiten seien die Entwürfe für Plakate für eine Architektenausstellung und ein Beethoven-Konzert , aber auch das Konzept eines Buchprojektes über die indische Stadt Chandigarh gefallen. Der Lehrbeauftragte habe den Lehrgangsteilnehmen ein ungeordnetes Konvolut von Bildern und Texten zum Projekt Chandigarh vorgelegt und habe ihnen die Aufgabe gestellt, daraus ein Buch zu gestalten (S. 5, 6).
Um Bildsprachen sei es während des Kurses auch beim Konzept einer Darstellung eines Liedes für ein Magazin / eine Illustrierte gegangen (S. 6). Alle Beiträge der Lehrgangsteilnehmer seien am Ende zu einer Illustrierten zusammengefasst worden. Er habe ein Lied (in der Niederschrift, S. 6, findet sich insoweit der irreführende Begriff „Bild“) von Procol Harum interpretiert: „A Whiter Shade Of Pale“. In der Darstellung dieses Liedes durch den Bf sei es um eine Beziehung zu einer Frau gegangen, deren Ende der Tod gewesen sei. Er habe zum Teil selbst Fotos angefertigt, zum Teil Fotos aus dem Internet heruntergeladen (50:50), um den Text des Liedes zu illustrieren.
Die handwerklichen Grundlagen der Typographie, die man während des Kurses gelehrt habe, seien die folgenden gewesen: Zuerst seien die Konzepte von den Kursteilnehmern mit Filzstift dargestellt worden. Dadurch sollten sich die Lehrgangsteilnehmer darüber im Klaren werden, was sie eigentlich wollten. Danach habe man den Kursteilnehmern beigebracht, wie man diese Absicht edv-mäßig umsetzen könne. U.a. seien die Lehrgangsteilnehmer auf das Programm „In Design“ von Adobe hingewiesen worden. Man habe im Kurs alle Arten der Darstellung von Texten behandelt, z.B. Abstand der Buchstaben, Neigungsgrad der Buchstaben, Schriftarten, Kontraste. Auch der „Goldene Schnitt“ sei gelehrt worden, ein Grundkonzept für ein Layout (S. 6 und 7).
Der Bf habe früher bei PGI5 gearbeitet , einer Beratungsfirma. Auch dort habe er Präsentationen (Im Text der Niederschrift , S, 7 wird irrtümlich der falsche Begriff „Repräsentationen“ verwendet) durchgeführt. Der Bf habe früher auch in der Druckerei seiner Eltern gearbeitet. Nach diesen Tätigkeiten habe er für seinen Dienstgeber zu arbeiten begonnen.
Das Interesse für Typographie sei immer schon vorhanden gewesen. Design gehöre zu seinen Hobbies. Grund für diese Art der Weiterbildung an dieser Hochschule sei sein persönliches Interesse an diesen Dingen und das Bestreben, dieses persönliche Interesse beruflich zu nutzen. Dieser Kurs sei keine Voraussetzung dafür, seinen Job machen zu können. Dieser Kurs sei eben sein Weg, der ihm helfe, seinen Job möglichst gut zu machen (S. 7).
Die Nutzung typografischer Fertigkeiten diene ihm dazu, seinen Job besser machen zu können. Er habe sich dadurch einen bestimmten Ruf bei Kunden und Vorgesetzten erworben. Man sage über ihn „der tut sich was an“ (damit meint der Bf offenkundig: „Er bemüht sich sehr“).
Der Amtsvertreter brachte vor (S. 7):
Die Nützlichkeit dieses Ausbildung für den Beruf (damit ist der Beruf des Bf gemeint) werde nicht bestritten. Allerdings sei immer schon ein privates Interesse des Bf für Themen , die in diesem Kurs behandelt worden seien, gegeben gewesen.
Eine Notwendigkeit dieser Ausbildung für den Beruf des Bf bestünde nicht .
Der Teilnehmerkreis für diese Kurse habe nicht aus den Angehörigen der Berufsgruppe des Bf bestanden. Der Arbeitgeber habe dem Bf keine Dienstfreistellung für die Teilnahme an diesen Kursen und auch nicht einmal eine teilweise Kostentragung gewährt. Die Zielgruppe dieser Kurse habe aus Typogestaltern, Grafikern, visuellen Gestaltern und Medienschaffenden bestanden (S. 7).
Der Bf räumt ein, dass ein persönliches Interesse gegeben sei, dass er aber auch versucht habe, die Relevanz für seinen Beruf darzustellen (S. 8).
Über die Beschwerde wurde erwogen:
A.)Feststellungen:
1.)Berufliche Aufgaben des Bf
Der Bf ist seit vielen Jahren, jedenfalls auch 2015 und im Streitjahr 2016, Vertriebsmitarbeiter eines weltweit tätigen Konzerns. Dieser Konzern überlässt gegen Entgelt auf Zeit Nutzungsrechte an Software, welche weltweit ökonomische Daten (z.B. Aktienkurse, Währungskurse, Ratings von Unternehmen und Staaten, ökonomische Vorhersagen und Trends, erkennbare ökonomische Risken etc) annähernd in Echtzeit bekannt gibt. Diese Software dient Ökonomen dazu, Chancen und Risken von Investitionen auf globaler Ebene zu erkennen. Zu den österreichischen Kunden dieses Unternehmens zählen u.a. Universitäten und Fachhochschulen (u.a. TF41universität; Universität 1234, FH ANE33) und große Banken (u.a. FIN55, NKZ1), aber auch das TUÖU (TUÖU) [Anhänge 1-20 zum Schreiben des Bf vom 9.10.2018; Niederschrift über die mündliche Verhandlung (MV), insbesondere S. 5; Schreiben des Bf vom 10.11.2018, erste Seite].
In dieser Funktion als Vertriebsmitarbeiter ist es seine wichtigste Aufgabe, die Umsätze des Dienstgebers zu erhöhen und , für den Fall, dass die Gefahr besteht, dass der Dienstgeber einen Kunden verlieren könnte, dazu beizutragen, dass dieser Kunde gehalten werden kann. Der Dienstgeber erwartet vom Bf, dass dieser Strategien zur Umsatzerhöhung entwickelt und auch selbst umsetzt.
Vom Bf werden insbesondere exzellente Marktkenntnisse, eine gute Kenntnis der Produkte des Dienstgebers, exzellente Verkaufskompetenzen, Kreativität, Fähigkeit , die Produkte des Dienstgebers präsentieren zu können, hohe Sozialkompetenz, Kompetenz im organisatorischen Bereich, und Führungspersönlichkeit erwartet (Arbeitsplatzbeschreibung „Sales Specialist“ Anhang 21 zum Schreiben des Bf vom 9.10.2018).
U.a. gehört es zu den beruflichen Aufgaben des Bf, die Softwareprodukte des Dienstgebers idR gegenüber (potentiellen) Kunden zu präsentieren . Solche Präsentationen führt der Bf üblicherweise 100-200 Mal pro Jahr durch. Üblicherweise hat der Bf bei diesen Präsentationen, die idR in den Räumen von (potentiellen) Kunden stattfinden, 3-10 Zuhörer
[Niederschrift über die mündliche Verhandlung (MV) S. 4-6; Schreiben des Bf vom 9.10.2018, 3. Seite; Beilage zum Schreiben vom 9.10.2018: Arbeitsplatzbeschreibung „Sales Specialist=Anhang 21 ].
Zur Unterstützung seines verbalen Vortrages und zur Unterstützung der Demonstration der Funktionsweise der Software projiziert der Bf bei diesen Präsentationen mit Hilfe eines Beamers auch grafische Darstellungen , Zahlen und Texte (diese Projektionen werden in weiterer Folge vereinfachend als Schaubilder bezeichnet) auf eine Leinwand ( vgl. Schreiben vom 9.10.2018, Anhänge 1- 20). Zwar werden dem Bf derartige Schaubilder vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt (MV S. 4, 7; Schreiben des Bf vom 9.10. 2018, 4. Seite).
Er verändert jedoch üblicherweise zumindest das Layout des Dienstgebers und sehr oft auch die Formulierung der Texte des Dienstgebers in wesentlichem Umfang, um die Schaubilder für die Zuhörer verständlicher und optisch ansprechender erscheinen zu lassen. Er streut bei diesen Präsentationen oft auch Bilder ein, die er einem Pool von Bildern (meist Fotos) entnimmt, die andere Mitarbeiter seines Dienstgebers angefertigt haben (z.B.Deckblätter der Anhänge 1-10), um entweder die Stimmung unter den Zuhörern aufzulockern oder um seine verbalen Ausführungen zu unterstützen. I d R stammen etwa 10-20% der Texte auf den Schaubildern, die er während der Präsentationen zeigt, von ihm selbst, der Rest wird von anderen Mitarbeitern des Dienstgebers verfasst. Das Layout dieser Präsentationen stammt i d R zur Gänze vom Bf (MV S. 2-5, insb. S. 4; Schreiben des Bf vom 9.10.2018, 4. Blatt; vgl Anhang 1 a und 1b zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018; MV S. 3 ).
Wenn der Dienstgeber des Bf Kunden und/oder Mitarbeiter zu Veranstaltungen schriftlich einlädt, die der Produktpräsentation und dem Pflegen von beruflichen oder geschäftlichen Kontakten dienen, werden diese schriftlichen Einladungen im Einvernehmen mit seinem Vorgesetzten sehr oft zur Gänze durch den Bf mit Texten, Bildern und Symbolen gestaltet (Schreiben vom 9.10.2018, Anhänge 11-17; MV S. 4; Schreiben des Bf vom 9.10.2018, 4. Seite).
Solche Veranstaltungen („Get2Gether-Events“, „Punsch-Events“), für die der Bf die schriftlichen Einladungen gestaltet hat fanden im Streitjahr 2016 am
26. Jänner
9.März,
5. Juli,
11. Oktober,
17. November und
14. Dezember
statt (Schreiben vom 9.10.2018, Anhänge 11-17). Solche Veranstaltungen werden üblicherweise von 10-300 Personen besucht (MV S. 4).
Wenn ein wichtiger Kunde Probleme mit der Anwendung einer vom Dienstgeber des Bf erworbenen Software hat und der Bf davon erfährt, kümmert er sich um das Problem des Kunden und erklärt dem Kunden die Software verbal und mit optisch ansprechenden, anschaulichen Unterlagen, die er zu einem wesentlichen Teil selbst gestaltet hat (MV S. 4; Schreiben des Bf vom 9.10.2018 , 3. Seite).
Die Muttersprache des Bf ist Deutsch, die Konzernsprache am Arbeitsplatz des Bf ist Englisch. Die Kommunikation des Bf mit osteuropäischen Kunden erfolgt auf Englisch. Der Bf ist für Österreich und Südosteuropa (Balkan) zuständig (Schreiben des Bf vom 9.10.2018, 3. Seite).
2.) Beweggründe des Bf zum Besuch der strittigen Kurse auf der Kunsthochschule im Jahr 2015 und im Streitjahr 2016:
Der Dienstgeber des Bf hat dem Bf bisher 98 Schulungen aus den Gebieten Marketing, Vertrieb, Finanzwirtschaft, Ethik angedeihen lassen. Der Bf vermisste jedoch einen Kurs, der ihm Gelegenheit gegeben hätte, etwas Kreatives zu tun (MV S. 4).
Die Eltern des Bf hatten eine Druckerei, in der er selbst auch noch bis zur Einstellung dieses Betriebes gearbeitet hat. Von daher stammen sein Interesse für Typographie und Design und das damit im Zusammenhang stehende Wissen. Mit Typographie ist jener Prozess gemeint, der durch Schrift, Farben, Bilder, Linien, Flächen, Symbole und Leerräume alle Arten von Kommunikationsmedien (z.B. Blätter aus Papier, aber auch in einem Computerprogramm lesbare Seiten) verständlich und optisch ansprechend gestaltet.
Mit Design meint der Bf die optisch ansprechende Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gegenstandes oder einer Information/Aussage .
Der Bf verwendete die Begriffe Typographie und Design in seinem Vorbringen wie Synonyme (MV S. 7; Schreiben des Bf vom 9.10.2018, 1., 4., 5. Seite) .
Dieses Interesse für Typographie verwirklicht der Bf regelmäßig in seinem Beruf als Vertriebsmitarbeiter: Er ist davon überzeugt, dass es nicht ausreicht, bei seinen Produktpräsentationen den Kunden und Interessenten nur die richtigen Informationen über die verkauften Produkte zu geben. Die Informationen müssen seiner Ansicht nach auch verständlich und daher auf das Wesentliche reduziert sein und nach Möglichkeit optisch ansprechend auf den Kunden wirken (Schreiben des Bf vom 9.10.2018, 1., 4. Seite). Der Bf setzt daher seit Jahren sein Wissen auf dem Gebiet der Typographie ein, um die Produkte des Dienstgebers den Kunden möglichst verständlich und optisch ansprechend präsentieren zu können.
Der Bf hat 2015 und 2016 insgesamt zwei Semester lang Kurse an der Kunsthochschule absolviert, die sich mit Typografie befassten.
Diese Kurse fanden, soweit dies für das Streitjahr 2016 relevant ist, berufsbegleitend jeweils an mehreren Wochenenden (meist Freitags 9-17 Uhr und Samstags 9-16.00) statt:
15. und 16. Jänner (Freitag, Samstag)
4. und 5. März (Freitag, Samstag)
18.und 19. März (Freitag, Samstag)
8. und 9. April (Freitag, Samstag)
20. und 21. Mai (Freitag, Samstag)
10. – 12. Juni (Freitag-Sonntag)
1. und 2. Juli (Freitag, Samstag)
26. und 27.8.2016 (Freitag, Samstag: Schlusspräsentationen ).
Insgesamt bestanden die Kurse aus 200 Lektionen Kontaktstudium (Studium im Lehrsaal mit dem Dozenten und den anderen Kursteilnehmern) und geschätzten 230 Stunden Selbststudium durch eigenständige, vom Dozenten vorgegebene und später bewertete Projektarbeit .
Auf Grund dieser Kurse sind dem Bf im Streitjahr 2016 Kosten erwachsen. Er machte diese Kosten (6.730,92 €) als Fortbildungskosten , dh als Werbungskosten im Jahr des Anfalles (2016) geltend.
Der Bf hat sich für diese Kurse an der Kunsthochschule angemeldet, weil er ein persönliches Interesse für Typographie und Design hatte (Typographie und Design gehörten auch damals zu den Hobbies des Bf) , weil er erwartete, dass es ihm diese Kurse ermöglichen würden, mit den Mitteln der Typographie kreativ tätig zu sein und weil er gleichzeitig im Interesse seines Dienstgebers seine Fertigkeiten auf dem Gebiet der Typographie vertiefen wollte (MV S. 4,7).
3.) Der Lehrplan/Die Lehrinhalte dieser Kurse über Typographie an dieser Universität
a.) Grundlagen der Typographie
Während der Kurse wurde den Lehrgangsteilnehmern das erforderliche Programmwissen (z.B. Programm „In Design“ von Adobe) betreffend Typographie (z.B. edv-unterstützte Darstellung von Texten, Abstand, Neigungsgrade von Schriftbildern, Schriftarten, Kontraste, der goldene Schnitt) und dessen praktische Umsetzung gelehrt (MV S. 6 und 7) . Die praktische Umsetzung des Programmwissens erfolgte während der Kurse durch vereinfachte Darstellung von komplexen Informationen, die einen künstlerischen Hintergrund hatten, mit den Mitteln der Typographie, (z.B. Plakat für eine Architektenausstellung mit Anspielungen auf das Werk des Architekten) (Schreiben des Bf vom 9.10.2018,2. , 3.Seite; Anhang 3 zum Schreiben des Bf vom 10.11.2018).
Den Lehrgangsteilnehmern wurden das Erproben visueller Möglichkeiten sprachlicher Botschaften, das Strukturieren und Gewichten von Textinformationen gelehrt. Die Dozenten lehrten moderne Erzählweisen mit den Mitteln der Typographie, Fotographie, graphischer Zeichen und Codes, sie lehrten die moderne Gestaltung eines Layouts (Schreiben des Bf vom 9.10.2018, 2., 3. Seite).
Die Dozenten lehrten auch die Gestaltung von Büchern, Broschüren und Zeitschriften, aber auch die Gestaltung von Plakaten und Einladungskarten (Schreiben vom 9.10.2018, 2. Seite; Schreiben des Bf vom 10. November 2018, Anhänge 3-5).
Die Beschäftigung mit Typographie während dieser Kurse festigte die Routine des Bf auf diesem Gebiet (MV S. 4).
b.) Anwendung dieser Grundlagen
Die Lehrbeauftragten gingen während dieser Kurse wie folgt vor:
Normen und Schlagworte
- § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7102438/2018
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2018:RV.7102438.2018
- Stammnummer
- 123188
- Gültig
- 28.12.2018 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF