…€ gegenüber dem ursprünglichen Bescheid) entspricht. Die Beschwerde war daher gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO als gegenstandslos zu erklären. Die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetzestext, weshalb die Revision gegen diesen Beschluss nicht zuzulassen war. Innsbruck, am 5. August 2026
…Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde vom 22. Juli 2024 wird gemäß § 261 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Sachverhalt…
…werden gemäß § 261 Abs 2 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 iVm Abs 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensverlauf: Mit Bescheiden vom 27.11.2024 hat das…
…Beschwerde vom ***3*** gegen die Bescheide des ***FA*** vom ***1*** betreffend die Haftung für die Lohnsteuer ***2***, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…04.2026, OZ 37 ["OZ" beschreibt die Ordnungszahl des Beschwerdeaktes] des BFG-Beschwerdeaktes). 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Zur Gegenstandsloserklärung (Spruchpunkt I und II): Gemäß § 256 Abs 1 BAO können Beschwerden bis zur Bekanntgabe (§ 97 BAO) der Entscheidung über die Beschwerde zurückgenommen werden. Die Zurücknahme…
… 256 Abs 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 iVm Abs 9 B-VG nicht zulässig. Begründung Gegen die verfahrensgegenständlichen Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 25.11.2022 wurde fristgerecht Beschwerde…
… 261 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 278 BAO als gegenstandslos erklärt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Sachverhalt Die beschwerdeführende Partei hat der Aufhebung und Neuerlassung der…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig. Begründung 1. Sachverhalt Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Juli 2022 wurde der Antrag vom…
…I. Der Vorlageantrag wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO in Verbindung mit § 264 Abs. 4 BAO als gegenstandslos erklärt. Damit gilt die Beschwerde gemäß § 264 Abs. 3 BAO wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung erledigt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…März 2022 und vom 9. Februar 2023 werden gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Die Beschwerdeverfahren werden eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Sachverhalt Einkommensteuerbescheid 2018…
…am 15.09.2017) wird gemäß § 256 Abs 3 BAO iVm § 278 BAO als gegenstandslos erklärt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 iVm Abs 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheiden…
… 261 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 278 BAO als gegenstandslos erklärt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Sachverhalt und Beweiswürdigung Die beschwerdeführende Partei hat der Aufhebung und…
…der Stabilitätsabgabe 2025 beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs 3 Bundesabgabenordnung (BAO) als gegenstandslos erklärt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 iVm Abs 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Festgestellter Sachverhalt: Am 9.10…
…Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. August 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 den Beschluss: I. Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) als gegenstandslos zu erklären. Im vorliegenden Fall nahm der Beschwerdeführer mit an das Gericht gerichteten Schreiben vom 11.11.2025 die Beschwerde betreffend den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens 2007 (Spruchpunkt I) zurück, sodass diese gemäß …
…2024 betreffend Einkommensteuer 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 261 Abs. 1 BAO als gegenstandslos erklärt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Verfahren wurde seitens des…
…beschlossen: Die Beschwerde vom 17. Oktober 2024 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig. Begründung 1. Sachverhalt Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Jänner 2025 wurde die Einkommensteuer für…
…vom 23.10.2025 wird gemäß § 256 Abs 3 BAO iVm § 278 BAO als gegenstandslos erklärt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 iVm Abs 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Rückerstattungsbescheid…
…Einkommensteuer 2015 vom 27. April 2016, beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig. Begründung 1. Sachverhalt Gegen die Einkommensteuerbescheide 2011, 2012, 2013 und 2015 sowie…