…Einräumung eines Optionsrechts auf den Erwerb von Aktien an bestimmte Mitarbeiter. Auch der VwGH betone in ständiger Rechtsprechung, dass der Besteuerung nur tatsächlich verwirklichte und nicht bloß fiktive Sachverhalte zugrunde zu legen sind. Dem ist entgegenzuhalten, dass der vermeintlich 'einheitliche wirtschaftliche Vorgang' in wirtschaftlicher Betrachtung…
…Darum sei ein richtig, vollständig und wahr festgestellter Sachverhalt Grundvoraussetzung eines richtigen im Sinn von gerechtem Spruch. Einer Besteuerung oder deren Eintreibung seien ausnahmslos reale, nicht davon abweichende, alternativ mögliche - eben fiktive - Sachverhalte zugrunde zu legen. Naturgemäß könne die mit der Entscheidung betraute Person (beispielsweise…
…dieses ausschlaggebende Kriterium sei - wie dargestellt - erfüllt. - Zum Einwand der Bf, dass - wenn überhaupt - nur eine "angemessene Haftungsprovision" zu versteuern sei: Der Besteuerung seien nur die tatsächlich verwirklichten und nicht fiktive Sachverhalte zu Grunde zu legen. Da im gegenständlichen Fall keine Haftungsprovision vereinbart worden sei…
…bis dato keine Parifzierung erfolgt ist und demnach an den einzelnen Wohnungen des Hauses ***5*** kein Wohnungseigentum begründet wurde. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH sind nur tatsächlich verwirklichte Sachverhalte und nicht fiktive Sachverhalte der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. zB VwGH 29.4.2010…
…dass sie dem tatsächlichen Geschehen in einem hohen Maße entsprechen. Das Bundesfinanzgericht legt somit - entgegen den Behauptungen des Revisionswerbers - keineswegs einen bloß fiktiven Sachverhalt zu Grunde. Eine Mangelhaftigkeit des angefochtenen Erkenntnisses kann damit nicht aufgezeigt werden. 30 Entgegen den wiederholten Behauptungen des Revisionswerbers ist das…
…gestanden ist, und sie zu einer Überlassung ohne Entgelt an die Bf. nicht verpflichtet gewesen wäre: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH sind der Besteuerung nur die tatsächlich verwirklichten und nicht fiktive Sachverhalte zu Grunde zu legen (vgl. zB VwGH 29.4.2010, 2005/15…
…wenn nicht der Geschäftsführer selbst, kenne den Sachverhalt so, wie er sich seinerzeit zugetragen habe. Die Betriebsprüfung habe der Besteuerung ausnahmslos reale und nicht fiktive Sachverhalte zugrunde gelegt. Der Einwand des steuerlichen Vertreters, dass es sich von Anfang an um die Beteiligung an einem Immobilienprojekt…
…Der von der Betriebsprüfung festgestellte Sachverhalt entspreche nicht dem Gesetz. Die Fehlerhaftigkeit im Rechtsbereich strahle auf die Sachaufklärung samt Beweisführung durch. Der festgestellte Sachverhalt sei lückenhaft und einseitig. Der Besteuerung seien ausnahmslos reale und nicht fiktive Sachverhalte zugrunde zu legen. Anlass der Gründung der Bf…
… 67 Abs. 1 und 2 in Abzug gebracht. Auch diesbezüglich ist wiederum darauf hinzuweisen, dass der Besteuerung nicht fiktive Sachverhalte zugrunde gelegt werden können. Unbestritten wurden vom Arbeitgeber des Beschwerdeführers die Einkünfte an den Beschwerdeführer monatlich in gleicher Höhe zur Auszahlung gebracht. Sonderzahlungen wurden dabei…
…es in Familienbesitz stand, als Verlustbringer angesehen werden kann, denn das Grundstück brachte durch fast acht Jahrzehnte hindurch den Vorteil, als Wohnstätte zu dienen. Fiktive Sachverhalte, wie der Erwerb der gegenständlichen Liegenschaft um einen Preis in Kronen, können der Veranlagung der Bf. zur Einkommensteuer nicht…
…zugrunde gelegte Sachverhalt hat sich mit jenen Vorgängen aus der realen Welt zu decken, um die es in concreto geht (Fasching, Lehrbuch2 Rz 799). Das wird auch in Abgabensachen so gesehen: Der Besteuerung sind ausnahmslos reale, nicht davon abweichende, alternativ mögliche - eben fiktive - Sachverhalte zugrunde…
…es daran, so sei an einen Sachverhalt als die Gesamtheit der rechtserheblichen Tatsachen von vornherein nicht zu denken (Fasching, Lehrbuch Zivilprozessrecht2 Rz 799). Zumal der Besteuerung ausnahmslos reale, nicht davon abweichende, alternativ mögliche, also fiktive Sachverhalte zugrunde zu legen sind (VwGH 19.10.1999, 94…
…historischen Geschehens (Kühne, Strafprozessrecht Rz 751). Das gilt auch in Abgabensachen: Der Besteuerung sind ausnahmslos reale, nicht davon abweichende, alternativ möglich, eben fiktive Sachverhalte zugrunde zu legen (zB VwGH 12.01.1993, 88/14/0077-0079; VwGH 19.10.1999, 94/14/0048; VwGH 30…
…Sachverhalten ist? 9.2. Selbst wenn der behauptete Verdacht doch vorgelegen wäre (bereits das ist ausgeschlossen), ist für die Behörde damit noch rein gar nichts gewonnen: Der Besteuerung sind ausnahmslos reale, nicht davon abweichende, alternativ mögliche - eben fiktive -Sachverhalte zugrunde zu legen (zB VwGH 12…
…erinnert. 2. Ergänzend sei dazu noch festgehalten: 2.1. Der Besteuerung sind ausnahmslos reale, nicht davon abweichende, alternativ mögliche, eben fiktive, Sachverhalte zugrunde zu legen (zB VwGH 12.1.1993, 88/14/0077-0079; 19.10.1999, 94/14/0048; 30.7.2002, 2001/14…
…durch die schriftlichen Zeugenaussagen von Frau ***44***, ***45***, ***42*** und ***43*** bestätigt. Nur die tatsächlich verwirklichten und nicht fiktive Sachverhalte seien zu besteuern. Bei den schriftlichen Zeugenaussagen der beiden Reinigungskräfte ***46*** und ***10*** sei auffallend, dass beide Aussagen praktisch ident seien, sodass davon auszugehen sei…
…1.1.2012) Beschwerdezinsen nicht getätigt zu haben, ist darauf zu verweisen, dass der Bf nicht obsiegt und die zugrunde liegenden Abgaben eben nicht entrichtet hat. Über fiktive Sachverhalte kann somit, mangels Relevanz, keine Aussage getroffen werden. Dass vor dem 1.1.2012 keine Beschwerdezinsen…
…hat vielmehr einen solchen Sachverhalt nur fiktiv in ihre Überlegungen miteinbezogen. Soweit sich die Beschwerde auf fiktive Sachverhalte stützt, so ist diesbezüglich auch zu entgegnen, dass der rechtlichen Beurteilung grundsätzlich nur der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt und nicht ein fiktiver Sachverhalt zu Grunde gelegt werden kann…
…Der Besteuerung seien ausnahmslos reale, nicht davon abweichende fiktive Sachverhalte zu Grunde zu legen. Im vorliegenden Fall stehe aber nicht einmal fest, von welchem Sachverhalt die Behörde ausgehe. Die Unzulässigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren sei weiters deshalb gegeben, weil es sich bei den M-Genussscheinen…
…Der Besteuerung seien ausnahmslos reale, nicht davon abweichende fiktive Sachverhalte zugrunde zu legen. Im vorliegenden Fall stehe aber nicht einmal fest, von welchem Sachverhalt die Behörde ausgehe. Die Unzulässigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren sei weiters deshalb gegeben, weil es sich bei den M-Genussscheinen um…