…Örtlichkeiten bei der Fa. B1 nicht einer fremdüblichen "festen Einrichtung" bzw. Betriebsstätte eines selbständig Tätigen entspricht, so dass dies für ihre Übersetzungstätigkeit nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nur bloße Hilfsfunktion gehabt hat, die aber nicht ausreicht, um Österreich ein Besteuerungsrecht zukommen zu lassen. So wurde…
…Im vorliegenden Fall Überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die steuerlichen Auswirkungen können auch nicht als bloß geringfügig angesehen werden. Neue Sachbescheide Zugleich mit den Wiederaufnahmebescheiden bzw. im Anschluss daran erließ das Finanzamt neue Sachbescheide. Umsatzsteuer Umsatzsteuer für das Jahr 2013…
…wem die Waren geliefert wurden. Die bloße Sammlungs- und Verteilungsfunktion der ***Bezeichnung Person1*** war der Behörde (***Ministerium***, ***Behörde***) und dem VwGH bekannt, ohne dass deshalb die Unternehmereigenschaft in Frage gestellt wurde. Die umfangreichen Hilfsfunktionen der ***Bezeichnung Person2*** - vermutlich auch im Gewährleistungsfall - können für sich allein…
…stets eine Einzelfallprüfung anzustellen sei. Er selbst hätte eine etwaige Klientenbeziehung mit dem Hauptbegünstigten der Privatstiftung jedenfalls vor Aufnahme einer Tätigkeit im Stiftungsvorstand aufgelöst, da bereits der bloße Anschein von Parteilichkeit zu vermeiden sei. Allerdings werde an dieser Stelle erneut festgehalten, dass mit dem Hauptbegünstigten…
…2011, RV/1291-L/10 zu 26 ha Wald; UFS 04.11.2008, RV/1712-L/02 zu 3,1 ha Wald). Wesentliche Betriebsgrundlage für einen forstwirtschaftlichen Betrieb ist somit der (bloße) Waldbesitz. Gebäude und Inventar sind nicht wesensnotwendig (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG19…
…ob ein Unternehmer verschiedene Tätigkeiten in mehreren Betrieben oder im Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen. Danach würde bloß ein Betrieb vorliegen, wenn mehrere Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Gewerbebetriebes anzusehen sind; das würde bei engem wirtschaftlichem…
…Unternehmer verschiedene Tätigkeiten in mehreren Betrieben oder im Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, sind objektive Grundsätze heranzuziehen. Danach liegt bloß ein Betrieb vor, wenn die mehreren Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichem…
…Unternehmer verschiedene Tätigkeiten in mehreren Betrieben oder im Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, sind objektive Grundsätze heranzuziehen. Danach liegt bloß ein Betrieb vor, wenn die mehreren Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichem…
…wenn auch verspätete Besteuerung der in den Beschwerdejahren erzielten Einkünfte möglich ist. Angesichts der mehr als bloß geringfügigen Auswirkung der zu überprüfenden Wiederaufnahme ist es im Zuge der bei der Ermessensübung durchzuführenden Abwägung zwischen dem Interesse an der Rechtsrichtigkeit und dem Interesse an der Rechtsbeständigkeit…
…seien bislang nicht ausgeübt worden und sei die Ausübung einer solchen Tätigkeit auch nicht behauptet worden. Der bloße Hinweis auf etwaige wirtschaftliche Aktivitätsklassifikationen (ÖNACE 2008) würde in diesem Zusammenhang nicht ausreichen, weil diese im vorliegenden Fall nicht mit der tatsächlichen Tätigkeit im Einklang stehen würden…
…einer festen Geschäftseinrichtung ausgegangen werden. Tatsächlich handelte es sich dabei um das Büro des F, welches dieser für sein eigenes Unternehmen als Betriebsstätte benötigte. Davon abgesehen würde die bloße Mitbenutzungsmöglichkeit an Büroräumen in der Regel keine Betriebsstätte begründen. Der mehrfach erwähnte, angeblich während der Abwesenheit…
…Unternehmer verschiedene Tätigkeiten in mehreren Betrieben oder im Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen sind. Danach liegt bloß ein Betrieb vor, wenn die mehreren Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichem…
…ein Unternehmer verschiedene Tätigkeiten in mehreren Betrieben oder im Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen. Danach liegt bloß ein Betrieb vor, wenn die mehreren Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Gewerbebetriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichem…
…gewerblicher Beherbergung von Fremden in Hotels und Fremdenpensionen. Die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters bestehe insbesondere in der angebotenen Verpflegung der Gäste (und sei es auch nur in der Form eines Frühstücks) und in der täglichen Wartung der Zimmer (Reinigung, Bettmachen)…
…ein Unternehmer verschiedene Tätigkeiten in mehreren Betrieben oder im Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen sind. Danach liegt bloß ein Betrieb vor, wenn mehrere Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichem…
…einer E-Mail gegenüber dem Finanzamt eingestanden ("Es wurde nicht im Traum daran gedacht, nochmals anfragen zu müssen, bloß weil Herr ***8*** mit seinem Einzelunternehmen auch für die AG, an der er beteiligt ist, tätig war"). Im Hinblick auf die im Zuge der Außenprüfung neu…
…das Kriterium der Über- oder Unterordnung eindeutig verworfen werden kann. b. Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen In Anlehnung an Punkt a stehen die beiden Betreibe in keiner wirtschaftlichen Abhängigkeit zueinander noch erbringt einer der beiden Betriebe eine Hilfestellung gegenüber dem anderen Betrieb. Der Umstand…
…1.500,00 jährlich. Von einer geringfügigen steuerlichen Auswirkung ist daher jedenfalls nicht auszugehen. 21.2.1.4. Ermessensentscheidung Die in den Punkten 1 bis 3 beschriebenen einzelnen Wiederaufnahmegründe würden nicht bloß zu geringfügigen steuerlichen Auswirkungen führen. Stellt sich die Frage, ob eine Wiederaufnahme bei…
…ist nach objektiven Grundsätzen iSd Verkehrsauffassung vorzunehmen. Dabei spielen die wirtschaftliche Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben und die Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen eine Rolle. Das Kraftwerk kann aufgrund der oben dargestellten Erlössituation nicht als Hilfsbetrieb zum Hotel gesehen werden, sondern stellt einen…
…unmittelbar im Anschluss an die Schlussbesprechung vom 8.4.2011 in einer E-Mail gegenüber dem Finanzamt eingestanden ("Es wurde nicht im Traum daran gedacht nochmals anfragen zu müssen, bloß weil Herr ***8*** mit seinem Einzelunternehmen auch für die AG, an der er beteiligt ist…