…3 (Stand 1.2.2021, rdb.at) Im gegenständlichen Fall erfolgte die Nachzahlung der Umsatzsteuer 01-12/2022 mit Entrichtungstag 08.08.2023. Diese Umsatzsteuer-Zahllast war jedoch spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates fällig. Als spätester Fälligkeitstag der…
…bzw eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an. Gleiches gilt, wenn im Zuge der Erstellung der Jahreserklärung eine Umsatzsteuerzahllast für bereits vergangene Umsatzsteuer-Voranmeldungszeiträume bekanntgegeben und entrichtet wird. Weil die Zahlung der Zahllast erst nach Fälligkeit (§ 21 Abs. 1 UStG 1994) erfolgt, ist jedoch grundsätzlich ein Säumniszuschlag…
…eingetragen war (Auszug aus dem Firmenbuch F). Während der Geschäftsführertätigkeit des Bf. wurde die Gesellschaft steuerlich von der S.GmbH vertreten. Die Gesellschaft reichte monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen mit geringen Zahllasten bzw. Vorsteuerüberschüssen ein (U 01/2019 527,35 €, U 02/2019 3.959,04 €…
…wurde in einem Schriftsatz vom 17. Mai 2016 das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben. Begründend wurde ausgeführt, dass das Finanzamt seit dem Voranmeldungszeitraum 09/2012 nur mehr gemeldete Zahllasten verbuche, gemeldete Gutschriften jedoch nicht. Es bestünde sonst ein beträchtliches Guthaben, sodass die Vorschreibung der SZ zu…
…Pauschalierung Gebrauch machen kann, für den Bf eine Gewinnermittlungspflicht und Pflicht zur Ermittlung einer USt-Zahllast entstanden ist und sich daher im Ergebnis aufgrund der neu hervorgekommenen Tatsachen und den weiteren Erhebungsergebnissen eine Schätzungsberechtigung und im Spruch anders lautende Bescheide ergeben haben. Dies ist -wie…
In den Vorlageanträgen vom 16.1.2021 gegen die BVEs betreffend Wiederaufnahme ESt und UST 2012 bis 2015 verweist der Bf zunächst auf sein Beschwerdevorbringen und hält dann fest, dass weder im Bericht noch in der Niederschrift eine nachvollziehbare Begründung für die Wiederaufnahme der Verfahren…
…Ausführungen in Punkt 2. Des BFG seien nicht nachvollziehbar und würden sich auch so nicht im genannten Urteil finden. Im Urteil werde die laut USt-Bescheid 2016 festgesetzte Zahllast iHv € 81.653,42 als Gesamtverkürzung angeführt. Nicht dargestellt werde aber, dass es sich dabei…
…Mio 2009:0,9 Mio 2010:1,1 Mio 2011: 1,47 Mio 2012: 2 Mio D)e) Gewinnermittlung durch den Bf Der Bf hat laut Prüfungs-Niederschrift TZ 1 der Beilage zur Niederschrift Gewinn und USt-Zahllast im Zeitraum 2012 bis 2015 pauschal ermittelt…
…ihrer Berechnung. In den §§ 20 und 21 UStG 1994 sind dann Vorschriften hinsichtlich der Ermittlung der Zahllast und Erklärungs- und Entrichtungspflichten enthalten. Von dieser Regel-Umsatzbesteuerung abweichend normiert § 22 UStG 1994 für nicht buchführungspflichtige LuF unter den dort angeführten Bedingungen die Möglichkeit einer Pauschalierung. § 22…
…Fest steht aber jedenfalls, dass der Bf im Zeitraum 2012 bis 2014 nicht berechtigt war, seinen Gewinn und seine USt-Zahllast pauschal zu ermitteln. Der Bf mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb in den Jahren 2012 bis 2014 musste seinen Gewinn entweder nach § 5 EStG 1988…
…Abs. 1 [Abs. 1a] UStG 1994 hingewiesen wurde. Es sei für den Zeitraum September 2014 eine Berichtigung erfolgt [Anmerkung: Die Zahllast wurde am 9. Dezember 2014 von € 1,336,82 auf € 13.233,95 erhöht, siehe Abfrage des Abgabenkontos der B-GmbH]. Gleichzeitig…
…Der Umsatzsteuerbescheid 2007 weise eine Zahllast von € 0,00 aus. Mit Berufungsentscheidung vom 18.12.2013 sei der Beschwerde (zum damaligen Zeitpunkt noch Berufung) betreffend Umsatzsteuer 2007 stattgegeben und nunmehr eine Gutschrift iHv € 994.565,02 festgesetzt worden. Da die Voraussetzungen für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***54***, die Richterin ***61*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***62*** und ***63*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfer GmbH, Renngasse/Freyung 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Juni 2021…
…durchaus repräsentativ für vergleichbare Betriebe ist, entsprechen die jährlichen Vorsteuergutschriften nahezu den jährlichen geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen, sodass die Umsatzsteuerjahressalden nur relativ geringe Gesamtgutschriften bzw. Gesamtlastschriften ergeben (2008: Zahllast Euro 510,35; 2007: Gutschrift EUR 2.299,31). Aufgrund des Umstandes, dass Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Vorleistungen…
…jedoch in Perioden in denen die Umsatzsteuerzahlung überwiegt, diese keinen Abzugsposten darstellen. Kontoauszug Laut Kontoauszug aus dem Abgabenkonto des Bf erfolgten folgende Umsatzsteuergutschriften und -Zahllasten (betreffend Buchungen der Jahre 2012 bis 2015, für das Jahr 2011 wurde kein Auszug vorgelegt): [Grafik] [Grafik] Unter den "Fallinformationen…
Gesamtbetrag der Vorsteuern (in Pauschalierung enthalten) | 0,00 € | Zahllast | 65,06 € Revisionsnichtzulassung Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die (ordentliche) Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
| 217,47 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern (in Pauschalierung enthalten) | 0,00 € | Zahllast | 217,47 € Revisionsnichtzulassung Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die (ordentliche) Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…Oktober 2009 eine Zahllast von € 1.057,39 zu entrichten (der Betrag ergibt sich aus der in freier Beweiswürdigung zu gleichen Teilen auf die Monate März bis Dezember 2009 verteilten Restsumme an auf Basis der verfügbaren Daten geschätzter Umsatzsteuer abzüglich - zugunsten des Beschuldigten im…
…Abgabenanspruches, daher Vollendung der Abgabenverkürzung mit 30.6.2021 in Höhe der tatsächlichen Zahllast von € 5.365,04. Wiederum kann lediglich von einem Verkürzungsbetrag von € 3.304,32 ausgegangen werden. Die Behörde war vor Ablauf der Erklärungsfrist in Kenntnis der 109a Mittteilungen, wonach…
…2014 3.1.5.1. Umsatzsteuer 2014 (laut Erklärung der Bf.) | Entgelte | 38.228,32 | 20% Normalsteuersatz | 7.645,66 | Vorsteuern | - 3.119,53 | Zahllast | 4.526,13 3.1.5.2. Einkommensteuer für die Jahre 2011…