…Kaufmannes sei nicht erfüllt worden, die Transaktionen mit den beiden Geschäftspartnern bzw. einer dahinter agierenden Person seien als unüblich einzustufen. Der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin habe gewusst oder wissen müssen, dass Umsätze im Zusammenhang mit einer Umsatzsteuerhinterziehung gestanden habe. Hingewiesen werde darauf, dass der Geschäftsführer der…
…es zu einer Verurteilung gekommen sei, könne "von Seiten der Abgabenbehörde nicht mit Bestimmtheit gesagt werden." Dass die Fahrzeuge in die Niederlande verbracht wurden, werde zugestanden. Allerdings sei ein Wissen-Müssen der Beschwerdeführerin, dass eine Steuerhinterziehung vorliege, daraus abzuleiten, dass die UID-Abfragen zum Zeitpunkt…
…wurden im Wirtschaftsjahr 2002 iHv € 916.124,44, im Wirtschaftsjahr 2003 iHv € 2.734.606,30 anerkannt. Die Bf. hätte vom Umsatzsteuerbetrug wissen müssen. 2. Beweiswürdigung Zum Ankauf und Verkauf von Waren durch die Bf. Dass die Bf. die gegenständlichen Waren von der **…
…es zu einer Verurteilung gekommen sei, könne "von Seiten der Abgabenbehörde nicht mit Bestimmtheit gesagt werden." Dass die Fahrzeuge in die Niederlande verbracht wurden, werde zugestanden. Allerdings sei ein Wissen-Müssen der Beschwerdeführerin, dass eine Steuerhinterziehung vorliege, daraus abzuleiten, dass die UID-Abfragen zum Zeitpunkt…
…der Bf. übrig. Diese sind nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts aber ebenso ungeeignet, das Wissen-Müssen um den festgestellten Umsatzsteuerbetrug in der vorgelagerten Lieferkette innerhalb der EU zu beweisen. So schloss die Bf. mit dem Lieferanten der gegenständlichen Waren (***B*** GmbH) keine schriftlichen Verträge ab. Für…
…verwehrte das Recht auf Vorsteuerabzug für Lieferungen dann, wenn der Empfänger Tatbestand 1: wusste oder (Anm.: alternativ) Tatbestand 2: wissen hätte müssen, dass die Lieferung iZm Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Für die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin oder ihre Vertreter im Zeitpunkt…
…kommt dieser Bestimmung nur klarstellender Charakter zu, da nach der (damaligen) Judikatur des EuGH einem Unternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer Umsatz in der Lieferkette, der dem vom Vertragspartner des Unternehmers…
…objektiven Umstände, die den Schluss zulassen, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass der zur Begründung dieses Rechts geltend gemachte Umsatz in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf eine vorhergehende oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war, rechtlich…
…Beweiswürdigung ergibt sich, dass sich die Beschwerdeführerin der besonderen Ungewöhnlichkeit der Umstände der Geschäftsabwicklung mit der ***6*** GmbH bewusst gewesen ist und nicht die erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt hat und somit vom Umsatzsteuerbetrug der ***6*** GmbH gewusst hat oder davon hätte wissen müssen. Damit steht der…
…der Regel aus bzw. werden bei größeren Bauvorhaben zum Leidwesen der Auftragnehmer immer häufiger vereinbart. Weiters stützt die Finanzverwaltung den Bescheid auf eine Bestimmung, die den Tatbestand des Wissenmüssens der Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrug voraussetzt. Es findet sich aber keine Feststellung, dass der Tatbestand eines…
…kommt dieser Bestimmung nur klarstellender Charakter zu, da nach der (damaligen) Judikatur des EuGH einem Unternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer Umsatz in der Lieferkette, der dem vom Vertragspartner des Unternehmers…
…Betriebsprüfung wurden Vorsteuern aus Rechnungen von Dieselkraftstoffeinkäufen aufgrund von Rechnungsmängeln bzw. dem Wissen-Müssen um einen vorgelagerten Umsatzsteuerbetrug gestrichen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer ***Bf1*** (in der Folge Bf.) betreibt ein Einzelunternehmen ua im Bereich des Erdbaus, der Lieferung von Sand und Schotter…
…4*** GmbH, sondern lediglich einen Ansprechpartner bei der ***3*** GmbH (***5***). Bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten hätte der Bf. wissen müssen, dass die betreffenden Umsätze in eine vom Rechnungsaussteller in der Leistungskette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war. Die Mindestsorgfalt eines ordentlichen Unternehmers besteht darin, eine Überprüfung der…
…und den Umstand, dass Gf. von den vermeintlichen Umsatzsteuermalversationen nicht wissen hätte müssen, zu erkennen. Bei einer nicht von Beginn weg bestehenden Gf.- Involvierung in die vermeintlichen Umsatzsteuermalversationen der L1-GmbH und L2-GmbH fehle ein Grund für ihre Einweihung in die zukünftigen, nach gleichem…
…objektiven Kriterien für den Vorsteuerabzug sind demnach nicht erfüllt, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Gleiches gilt aber auch, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine vom Lieferer oder von einem…
…Behörde im Rahmen einer Gesamtbetrachtung all dieser Umstände zum Ergebnis gelangt ist, dass die Beschwerdeführerin aufgrund dieser Verdachtsmomente bei entsprechender Sorgfalt von der Einbeziehung der konkreten Umsätze in einen Umsatzsteuerbetrug hätte wissen müssen, sodass ihr durch ihre Teilnahme an den streitgegenständlichen Geschäften im Sinne der…
…GmbH ebenfalls um eine Neugründung handle, nunmehr so argumentiere, als hätte jeder erkennen und wissen müssen, dass es sich bei einer solcher Fallkonstellation um einen vermeintlichen Umsatzsteuerbetrug handeln müsse. Faktum sei: Die Abgabenbehörde habe diesen vermeintlichen Umsatzsteuerbetrugsfall im November 2011, bei Zugriff auf alle relevanten…
…durch das Finanzamt wurde ausgeführt, dass die Abgabenbehörde die Tatfrage in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maBgeblichen Umstände zu beurteilen habe. Aufgrund folgender zusätzlicher eindeutiger Indizien gehe das Finanzamt vom (zumindest!) "hätte wissen müssen“ von Gf. aus: Obwohl I.Ab. laut Gf.-Angaben…
…kommt dieser Bestimmung nur klarstellender Charakter zu, da nach der Judikatur des EuGH einem Unternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer Umsatz in der Lieferkette, der dem vom Vertragspartner des Unternehmers getätigten…
…sowohl über F.M., als auch über M.S. eingeholt zu haben, wissen müssen, dass die Bf.-Umsätze durch den Verkauf von CPUs, also betrugsanfälliger Ware zu einem konkurrenzlos niedrigen Preis in den USt-Karussellbetrug einbezogen werden. Die Verletzung der Gf. treffenden Sorgfaltspflicht durch Gf…