…sei die Kapitalertragsteuer derjenigen Gesellschaft vorzuschreiben, an der der Gesellschafter (natürliche Person) unmittelbar beteiligt sei und zwar auch dann, wenn er Geschäftsführer der vorteilsgewährenden Gesellschaft sei (VwGH 14.12.2005, 2002/13/0022). Das sei im gegenständlichen Fall - wie auch im Rahmen der Betriebsprüfung dargestellt…
…Betriebskosten). Allerdings stellt das Zurverfügungstellen einer Wohnung (eines Hauses) an den Geschäftsführer eine unmittelbare Vorteilsgewährung an diesen dar und somit eine verdeckte Ausschüttung. Tz. 19 Aufwendungen H ***3*** (vA): Gemäß den genannten gesetzlichen Bestimmungen dürfen die für die private Lebensführung aufgewendeten Aufwendungen nicht abgezogen werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Waldhauser in der Beschwerdesache BGMBH, S, über die Beschwerde vom 27.08.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach vom 24.07.2014, betreffend Körperschaftsteuer 2010 und 2011 sowie die Haftungs- und…
…lässt sich aus den Buchhaltungsdaten ersehen und wurde im ergänzenden Sachverständigengutachten vom 01.08.2017 (Tz 20-22) auch festgestellt. Nach Ansicht des Gerichts vermag diese Aussage daher die Vorteilsgewährungsabsicht der Bf. an den Gesellschafter ***Geser 3*** nicht zu stützen. Dass der Ankauf der Wohnungen…
…das Erkenntnis vom 22. Juli 2015 betreffend Körperschaftsteuer 2008 und 2009 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Das Bundesfinanzgericht habe dem Erfordernis einer subjektiven, auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung, die aus den Umständen erschließbar sein kann, keine Beachtung geschenkt und keine Feststellungen dazu getroffen. Auch bei der…
…Bundesfinanzgericht glaubwürdig dar, dass man auf Seiten der GmbH vom Bestehen einer Rückzahlungsverpflichtung ausgegangen ist und daher keine Vorteilsgewährungsabsicht hinsichtlich der Kreditrückzahlungen der GmbH in den Streitjahren vorgelegen hat. Von einer verdeckten Ausschüttung wäre erst dann (aber nicht rückwirkend für die Streitjahre) auszugehen, wenn es…
…eine Eigentums- oder Nahebeziehung zu einer Körperschaft vorliegt, - das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers zu Lasten der Körperschaft und - das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung verwirklicht ist. Die bP ist wesentlich beteiligter Gesellschafter und Geschäftsführer der V-GmbH und der A-GmbH…
…zu einem "unbewussten" Vermögensentzug bei der Körperschaft kommt (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, EStG § 8 Rz 308f). Wenngleich im Körperschaftsteuerverfahren der erkennende Senat eine Vorteilsgewährungsabsicht annahm, brachte die Bf glaubhaft stichhaltige wirtschaftliche Gründe vor, die Zweifel am Wissen und Wollen einer Vorteilszuwendung bei der Bf erzeugen…
…Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Die Nichtverrechnung von o.a. Kosten an die tschechische Schwestergesellschaft widerspreche jeglichen Fremdverhaltensgrundsätzen. Die Vorteilsgewährung stelle daher in Höhe der nicht weiterverrechneten Kosten eine verdeckte Ausschüttung an den gemeinsamen Gesellschafter, die Holding GmbH, dar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die TPA Regio Steuerberatung GmbH, Hartenaugasse 6a, 8010 Graz, vom 18.01.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 20.12.2018 betreffend…
Eine verdeckte Ausschüttung ist begriffsnotwendig eine Vorteilsgewährung an den Eigentümer bzw. Anteilsinhaber der Körperschaft. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber (Gesellschafter) kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person (zB wahrer Machthaber) begünstigt wird. Die verdeckte Ausschüttung ist aber auch in…
Eine verdeckte Ausschüttung erfordert überdies eine ausdrücklich auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung - das Wissen und Wollen - der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch schlüssig aus den Umständen des Einzelfalls ergeben kann (Kirchmayr a.a.O. Rz 308 und die dort zitierte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis…
…ständiger Rechtsprechung des VwGH sind nicht erklärte Mehrgewinne einer Körperschaft als verdeckte Ausschüttung den Anteilsinhabern im Zeitpunkt des Bezuges zuzurechnen, wenn eine Vorteilsgewährungsabsicht des geschäftsführenden Organes zu bejahen ist und nicht erst dann, wenn die Körperschaft auf einen etwaigen Rückersatzanspruch verzichtet (VwGH 6.4.1995…
…beschwerdeführende Partei in diesem Zusammenhang doch, wie bereits in der Beweiswürdigung dargelegt wurde, auf Grundlage einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung. Fernerhin zeigt sich ebenso anhand der Ausführungen in der Beschwerde sowie in der mündlichen Senatsverhandlung vom 26. Juni 2025, dass die Grundlage für die Auszahlung…
…Diese Punkte seien von Seiten der Beschwerdeführerin nicht durchgeführt worden. Die Nichtbeachtung wesentlicher Fremdvergleichsbestimmungen ohne Zinsverrechnungen und Sicherheiten oder ohne eindeutig festgelegte und bezahlte Tilgungsraten regelmäßig den Willen zur Vorteilsgewährung indiziere. ***B*** ***X*** sei das Geld ohne eine Überprüfung seiner Bonität und ohne Sicherheiten für…
…2019, RV/2100808/2016). Weitere Voraussetzung für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Ausschüttung ist eine subjektive, auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, die - im Rahmen der Beweiswürdigung - aus den Umständen erschließbar sein kann (vgl VwGH 19.04.2018, Ra 2017/15/0039 mit Verweis…
…Gewinnausschüttung unzulässig sei. Auch würden darüber hinaus keine weiteren Nachweise oder Unterlagen vorgelegt. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine verdeckte Gewinnausschüttung sei "das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung" (s. Rz 568 der KStR sowie im Detail Rz 607 und 608). Zur Verwirklichung einer…
…dass diese keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellten, da ein Vorteilsausgleich iSd KStR Rz 609ff vorliege. Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei verdeckten Ausschüttungen um alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Vorteilsgewährungen einer Körperschaft an Anteilseigner, die das Einkommen der Körperschaft mindern und ihre Wurzeln in…
…an einen Gesellschafter bzw. einem dem Gesellschafter Nahestehenden erfolgen, die zu einer Bereicherung des Empfängers zu Lasten der Körperschaft führt und muss die Vorteilsgewährung auf einer darauf gerichteten Willensentscheidung des Organs der Körperschaft basieren. Alle diese Merkmale sind im gegenständlichen Fall erfüllt. Hinsichtlich der Eigenschaft…
…Nahebeziehung zu einer Körperschaft - das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilshabers oder einer ihm nahe stehenden Person zu Lasten der Körperschaft und - das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung Anteilsinhaberschaft: Das Vorliegen einer verdecken Ausschüttung setzt die Zuwendung eines Vermögensvorteils an einen Anteilsinhaber voraus…