…der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetztes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 1-12/2019 in der Höhe von € 11.468,50 und für 1/2020 € 2.012,52, U 2/2020 € 1.251,14…
… 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben, ist gem. § 21 Abs. 2 UStG 1994 das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Gem. § 27 Abs. 4 UStG 1994 hat der Leistungsempfänger, der ein Unternehmer ist, wenn ein ausländischer…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2009 hatte der Beschuldigte bis zum Ablauf des 15. Oktober 2009 eine Zahllast von € 1.057,39 zu entrichten (der Betrag ergibt sich aus der in freier Beweiswürdigung zu gleichen Teilen auf die Monate März bis Dezember 2009 verteilten Restsumme…
…es dabei jeweils für gewiss gehalten, dass er durch sein Vorgehen, nämlich die Voranmeldungen nicht einzureichen und die Vorauszahlungen nicht zu entrichten, Abgabenverkürzungen in diesem Ausmaß bewirken werde. Darüber hinaus habe der Beschuldigte auch die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für 2014, welche von ihm im Jahre…
…Kontoabfrage). Erst aufgrund der am 7. Juni 2016 eingereichten Umsatzsteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2014 wurde der Abgabenbehörde bekannt, dass ein weiterer Teil der steuerpflichtigen Umsätze des Voranmeldungszeitraumes nicht offengelegt worden war (Veranlagungsakt, Steuererklärung), der auf den März 2014 entfallende Umsatzsteueranteil beträgt € 1.920,87…
…steuerlichen Interessen, vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2015 und Jänner 2016 die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 42.039,99 (12/15) und € 37.355,93 (01/16) nicht spätestens jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49…
…15. März 2016 die Prüfung telefonisch angekündigt habe und dabei mutmaßlich mitgeteilt habe, dass die Voranmeldungen für Dezember 2015 und Jänner 2016 noch nicht vorlägen: Sie wisse jetzt nicht mehr genau den Wortlaut, vom Dezember habe er es aber gesagt. Sie habe dann D gefragt…
…für die Einhaltung der abgabenbehördlichen Vorschriften zuständig und verantwortlich gewesen. Er habe gewusst, dass entsprechende Vorauszahlungen zu leisten bzw. entsprechende Voranmeldungen zu erstatten sind. Er unterließ dies jedoch, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Den Eintritt des Erfolges habe er nicht nur für möglich…
…im Wintersemester (WS) 2011 an der Johannes Kepler Universität (JKU) in X bemüht. Auch an dieser Universität sei jedoch eine fristgerechte Online-Voranmeldung für die gewählte Studienrichtung erforderlich gewesen. Ihre Tochter habe sich daher nach dem 28.09.2011 nicht mehr für eine Studienrichtung an…
…gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden. 3. Das gegen den Beschuldigten unter der StrNr. 091/2010/00142-001 überdies wegen des Vorwurfes, er habe auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2008 Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten…
…zu StrNr. 091/2009/00285-001 schuldig gesprochen worden ist. Eine allfällige Verfahrenswiederaufnahme zur Durchbrechung des Verbotes einer neuerlichen, möglicherweise erhöhten Sanktionierung von bewirkten Zahllastverkürzungen für diese Voranmeldugnszeiträume wird durch die gesetzliche Einschränkung verhindert, dass eine Wiederaufnahme von Amts wegen nach § 165 Abs. 1 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 23.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…16/0291). Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben ist grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung entscheidend (VwGH 21.5.1992, 88/17/0216). Zusammenfassung von Voranmeldungszeiträumen Allerdings war nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Inanspruchnahme für eine Zusammenfassung von mehreren Voranmeldungszeiträumen nicht zulässig, da der Bf. damit nicht in…
Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. ergibt sich auch aus seiner Rechtfertigung, dass sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen der Bank aufgrund von Kreditverträgen bereits im Jahr 2008 abgetreten worden seien, da die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt…
…jeweiliger Fälligkeit der Abgabenbehörde gegenüber gemeldet worden. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass am 1.3.2018 für den Voranmeldungszeitraum 11/2016 weitere Beträge an Lohnsteuer von € 6.076,81, Dienstgeberbeitrag von € 3.229,75 sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von € 315,10…
…6 FinStrG: Tat ist die Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Zeitraum, was bei monatlich zu meldenden Voranmeldungsbeträgen bzw. zu entrichtenden Vorauszahlungen eben eine monatsweise Betrachtung erfordert. Zum Sachverhalt und der Berechnung der Anspruchsgrundlagen für eine Abgabenerhöhung ist daher mit finanzstrafrechtlichem Blick in Kombination mit…
…zu tragen. 2. Das gegen A beim Finanzamt Braunau Ried Schärding unter der StrNr. 041/2012/00114-001 wegen des Vorwurfes, er habe betreffend die Voranmeldungszeiträume November und Dezember 2011 eine Hinterziehung weiterer Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten…
…wurden durch den Beschuldigten Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und im Jahr 2011 mit Ausnahme von 2 kleinen Umsatzsteuerzahllasten ausschließlich kleine Umsatzsteuergutschriften beantragt. Ab dem Voranmeldungszeitraum Jänner 2012 wurden hohe Umsatzsteuergutschriften geltend gemacht und die Beträge auch an den Beschuldigten bis zur UVA betreffend Oktober 2012 rückgezahlt. Diese…
§ 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Zu prüfen war, ob der Beschuldigte als Geschäftsführer ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten gesetzt und damit auch entsprechende Finanzordnungswidrigkeiten begangen hat…
…10/2010 nicht gemeldet worden sei, sei diese im Schätzungswege ermittelt worden. Die Voranmeldungen für die Zeiträume 02/20011–06/2011 seien erfolgt, aber die Abgaben zum Fälligkeitstag nicht entrichtet worden. Im Haftungsverfahren sei es Aufgabe des gesetzlichen Vertreters darzutun, weshalb er in seinem Verantwortungsbereich…