…Benutzung zahlen. Zu den Nutzern würden STG, AMT, VCO, Sohn und Tochter zählen. Der Sohn hätte diverse Partnerschaften und auch zugehörig andere Bürostandorte, die Tochter jeweils auch andere Standorte projektbezogen, derzeit in den Niederlanden. Nach nochmaliger Anfrage übermittelte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. November…
…zu Sped4 an eine Adresse in den Niederlanden geliefert worden, als Rechnungsanschrift sei die Fa. Empf24, Luxemburg, ausgewiesen. Die UID-Nummer der Fa. Empf18 sei daher mangels Verfügungsberechtigung nicht gegeben und der Buchnachweis nicht erfüllt. Empf19 , SK Die Lieferungen in Höhe von 3.917.278…
…Sie würden deshalb davon ausgehen, weil das wortgleiche Schreiben bereits an Mag.a Dengg per Email gegangen sei und möglicherweise das tatsächlich eingelangte Poststück nicht mehr in den Steuerakt Eingang gefunden habe, weil es aufgrund der Email-Korrespondenz sowieso schon im Akt dokumentiert gewesen sei…
…Dienstleistungsfreiheit nach den Art 43 EG und 49 EG zu nutzen, was letztlich eine Beschränkung dieser Freiheiten darstelle. Der EuGH verwies in diesem Urteil auf seine Vorjudikatur (Urteil vom 23.4.2009, Rs C-544/07, Rüffler). Festzuhalten ist, dass die vom Bf angezogenen EuGH…
…über die Mehrheit der Stimmrechte). Insofern ist auch von einer einheitlichen Leitung der ***Bf1-Mutter-B.V.*** auszugehen. Die Verkäuferin (die ***XY-ÖB***) wird mittelbar von der ***XY***) zu 100 % beherrscht (über Tochtergesellschaften in den Niederlanden und in Österreich). Eine beteiligungsmäßige Verflechtung war somit am…
…allgemeinen beihilfenrechtlichen Höchstbetrag von EUR 1.800.000 bereits erhaltene finanzielle Maßnahmen nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens abgezogen werden." Zudem kann ein von den unionsrechtlichen Wettbewerbsvorschriften abweichendes Verständnis des Begriffes "Unternehmen" in diesem Zusammenhang - entgegen der in der Beschwerde zum Ausdruck gebrachten Ansicht …
…allgemeinen beihilfenrechtlichen Höchstbetrag von EUR 1.800.000 bereits erhaltene finanzielle Maßnahmen nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens abgezogen werden." Zudem kann ein von den unionsrechtlichen Wettbewerbsvorschriften abweichendes Verständnis des Begriffes "Unternehmen" in diesem Zusammenhang - entgegen der in der Beschwerde zum Ausdruck gebrachten Ansicht …
…Bundesländern und Geschäftspartner der ***3*** GmbH aus den Niederlanden sein Haus genutzt hätten. Zu dieser Darstellung des Bf ist festzuhalten, dass der Bf dazu keine stichhaltigen Nachweise erbringen konnte. Die Angaben des Bf lassen sich in keinster Weise objektivieren und sind darüber hinaus äußerst vage…
…allgemeinen beihilfenrechtlichen Höchstbetrag von EUR 1.800.000 bereits erhaltene finanzielle Maßnahmen nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens abgezogen werden." Zudem kann ein von den unionsrechtlichen Wettbewerbsvorschriften abweichendes Verständnis des Begriffes "Unternehmen" in diesem Zusammenhang - entgegen der in der Beschwerde zum Ausdruck gebrachten Ansicht …
…den Niederlanden (bzw. Norwegen und Finnland) die meiste Zeit verbracht hat, dass die Kinder bereits aus dem Haus ausgezogen sind oder Jahre später die Ehe geschieden wurde, spricht nicht für eine Verlegung der Ansässigkeit. Weitere Indizien oder Nachweise, welche für eine Verlegung der Ansässigkeit in…
…über den Verlust der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen iZm Umsatzsteuerhinterziehungen wurde erst mit BGBl 2015/118 eingeführt. Diese Regelung hat allerdings nur klarstellenden Charakter, da sie der Rechtsprechung des EuGH entspricht und ist daher auch auf frühere Zeiträume anwendbar (Mayr, SWK 2015/417). In einem…
…drei Gesellschaften mit beschränkter Haftung innerhalb des Bf-Konzerns. Mittelbare Alleingesellschafterin dieser drei Gesellschaften war die GMno (FN 2), die auch die Alleingesellschafterin der aGM250 in den Niederlanden war. Alleinaktionärin der GMno war die Bf (Gruppenträgerin). Alle bislang genannten Gesellschaften gehörten der Unternehmensgruppe der Bf…
…entfällt. ...)" Mit der in der Berufung angesprochenen Entscheidung vom 18.2.2011, RV/0686-L/10, hat der unabhängige Finanzsenat die Anrechnung von Quellensteuern auf Einkünfte im Sinne des jeweiligen Art. 10 ("Dividenden-Artikel") der mit der Volksrepublik China, Frankreich, Großbritannien, Italien, Malaysia, den Niederlanden…
…drei Gesellschaften mit beschränkter Haftung innerhalb des GT-Konzerns. Mittelbare Alleingesellschafterin dieser drei Gesellschaften war die GMno (FN 2), die auch die Alleingesellschafterin der aGM250 in den Niederlanden war. Alleinaktionärin der GMno war die GT (Gruppenträgerin). Alle bislang genannten Gesellschaften gehörten der Unternehmensgruppe der GT…
…und weiteren Räumlichkeiten zu beheizen in der Lage ist. Dessen Anschaffungskosen beliefen sich auf rund ATS 159.000,00. Eine solche Investition lässt die Ernsthaftigkeit einer geänderten Einkunftserzielung deutlich erkennen. Da die Ehefrau laut Sachverhalt bereits seit 1.1.1998 den Pflegeberuf nichtselbständig ausgeübt hat…
…derzeit in L. ist. Der Vertreter des Finanzamtes beantragte weiterhin die Abweisung der Beschwerde. Dr. LZ verwies abschließend nochmals darauf, dass das wirtschaftliche Eigentum relevant sei. Ein funktionaler Zusammenhang sei nicht geeignet, eine Umdeutung vorzunehmen. Letztendlich wäre der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums für den Verlust…
…derzeit in L. ist. Der Vertreter des Finanzamtes beantragte weiterhin die Abweisung der Beschwerde. X verwies abschließend nochmals darauf, dass das wirtschaftliche Eigentum relevant sei. Ein funktionaler Zusammenhang sei nicht geeignet, eine Umdeutung vorzunehmen. Letztendlich wäre der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums für den Verlust des…
…Abs. 3 lit a der Verordnung gilt vorbehaltlich der Artikel 12 bis 16 Folgendes: eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich bereits mehrfach mit Fragen auseinandergesetzt, ob bestimmte Arbeitsverhältnisse…
…abhängig vom tatsächlichen und zwischen den Parteien zu kommunizierenden und bereits kommunizierten Finanzbedarf, an die Länderniederlassungen überweisen soll." Es ist in realitätsnaher Betrachtung nicht davon auszugehen, dass das Modell betreffend Deutschland und UK von jenem in den Niederlanden abgewichen ist (betreffend Deutschland siehe außerdem obig…
…über Entgelte netto in Höhe von 4.190,35 € und 837,54 € (österreichische Umsatzsteuer) zu erhalten, zumal die Abrechnungen der A. und der Firma m. dem Bundesfinanzgericht gänzlich unbekannt sind und es nicht zu Ermittlungshandlungen in den Niederlanden berechtigt ist. …" Eine Abschrift…