…weder zum Zeitpunkt der Entscheidung ein (Mit-)Eigentum des A an der Schmuggelware bestanden noch war eine derartige Sorglosigkeit eines Dritten im Finanzstrafverfahren nachzuweisen. Ein Verfall war somit unvollziehbar, weshalb statt dessen gemäß § 19 Abs. 1 lit. a FinStrG auf Wertersatz zu erkennen war. Gemäß …
…Marke XXYY mit dem bosnischen Kennzeichen qxy, FahrgestellNr. qqqqqq, und betreffend die geschmuggelten eingangsabgepflichtigen, m Eigentum der Kunden des Zweitbeschuldigten stehenden Möbel, sowie im Falle deren Uneinbringlichkeit je Wertersatz gemäß § 20 FinStrG Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils fünf Tagen verhängt (Finanzstrafakt Erstbeschuldigter, Bl. 273, und Finanzstrafakt Zweitbeschuldigter…
…des Spruchsenates hinsichtlich der nachfolgend angeführten Waren, bezüglich welcher ein Verfall nicht mehr vollzogen werden konnte [weil sie entweder verkauft oder wieder ins Zollausland verbracht worden sind], gemäß § 19 Abs. 1 lit. a iVm § 19 Abs. 3 und 4 FinStrG über A eine anteilige Wertersatzstrafe…
…des anteiligen Wertersatzes für die geschmuggelten Möbel infolge Unverhältnismäßigkeit teilweise abzusehen, sind dabei wiederum gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze einer Strafbemessung nach § 23 FinStrG anzuwenden. Der Finanzstrafsenat hat unter Anwendung der obigen Argumente zur Bemessung der Geldstrafe bei A keine Bedenken, diese Verhältnismäßigkeit…
…Abs. 5 ausgeführten Gründen nicht gefolgt werden - die Wertersatzstrafe ist generell auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen und sind die Strafzumessungskriterien und deren Beachtung damit völlig unumgänglich. Ausgehend vom gemeinen Wert des verfallsbedrohten Gegenstandes sind daher generell bei Bemessung der Wertersatzstrafe die Grundsätze der Strafbemessung zu berücksichtigen…
…der Vorschreibung des anteiligen Wertersatzes für die Gitarren infolge Unverhältnismäßigkeit teilweise abzusehen, sind dabei wiederum gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze einer Strafbemessung nach § 23 FinStrG anzuwenden. Der Finanzstrafsenat hat unter Anwendung der obigen Argumente zur Bemessung der Geldstrafe keine Bedenken, diese Verhältnismäßigkeit mit…
…Ein subjektives Missverhältnis im Sinne des § 17 Abs 6 FinStrG liegt dementsprechend auch nicht vor. Den Strafzumessungserwägungen entspricht die an Stelle der Geldstrafe bzw der Wertersatzstrafe im Falle deren Uneinbringlichkeit tretende Ersatzfreiheitsstrafe. Die Kostenentscheidung beruht auf der bezogenen Gesetzesstelle." Beschwerde In der dagegen fristgerecht am…
…die Rede sein. Auch die in der Strafverfügung angeführte Strafe des Wertersatzes in der Höhe von EUR 46.800,00 lässt ebenfalls jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen. Auf den vollkommen überhöhten Ansatz des sogenannten Wertersatzes wird an anderer Stelle noch genauer eingegangen. In der verkürzten Strafverfügung gem. …
…Ein subjektives Missverhältnis im Sinne des § 17 Abs 6 FinStrG liegt dementsprechend auch nicht vor. Den Strafzumessungserwägungen entspricht die an Stelle der Geldstrafe bzw der Wertersatzstrafe im Falle deren Uneinbringlichkeit tretende Ersatzfreiheitsstrafe. Die Kostenentscheidung beruht auf der bezogenen Gesetzesstelle." Beschwerde In der dagegen fristgerecht am…
…weist der Spruchsenatsvorsitzende auf den 33seitigen Schriftsatz vom 03.07.2018 abermals hin, indem er ‚anführt: „In weiterem werden offenkundige Fehler und Falschdarstellungen durch den Amtsbeauftragten sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Bemessung des Wertansatzes gerügt, zu diesen Ausführungen wird auf den Schriftsatz verwiesen.” Auch bezüglich…
…der Vorschreibung des Wertersatzes für den Goldschmuck infolge Unverhältnismäßigkeit teilweise abzusehen, sind dabei wiederum gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze einer Strafbemessung nach § 23 FinStrG anzuwenden. Der Finanzstrafsenat hat unter Anwendung der obigen Argumente zur Bemessung der Geldstrafe keine Bedenken, diese Verhältnismäßigkeit mit der…
Die Geldstrafen, die Wertersatzstrafen und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Verkündung dieser Entscheidung fällig und sind auf das BAWAG-P.S.K.-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und…
…eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe von € 6,000.000,00, davon € 3,000.000,00 auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt, und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Wertersatzstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt wurden. Laut den Feststellungen des Landesgerichtes…
…verfahrensrechtliche Bestimmung handelt, welche die materiell-rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Verfalls nach § 146 FinStrG nicht verdrängen kann. Der Verfall eines Schmuckstücks im Wert von ca. EUR 35.000,00 steht in einem eklatanten Missverhältnis zur behaupteten Abgabenverkürzung und verletzt das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit. …
…je nachdem, ob die Geldstrafen oder die anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen ermittelt werden. So hat der Spruchsenat - siehe oben Pkt. E.8. - die Geldstrafe bei A mit € 12.000,00, also mit tatsächlich lediglich 14,07 % des Strafrahmens bemessen, wobei als mildernd ihre geständige Verantwortung…
…den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - nur dann vorzunehmen, wenn keine Möglichkeit besteht, Beweise auf andere Weise (z. B. durch Kopie) zu sichern bzw. wenn die Beweisgegenstände nicht freiwillig herausgegeben werden und kein Beschlagnahmeverbot vorliegt (Abschn. 9.5. 1.6. OHB). Eine freiwillige Herausgabe des Kennzeichens oder…
…4 FinStrG binnen eines Monats nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das BAWAG-P.S.K.-Konto des Zollamtes ZA zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe und der Wertersatzstrafe die Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden müssten. Linz…
…ist - wie oben dargetan die Schuld des Beschwerdeführers zu berücksichtigen. Aus diesen Gründen ist die von der belangten Behörde festgesetzte Geldstrafe in Höhe von EUR 4.000,— (bzw Freiheitsstrafe von 16 Tagen) auf ein tat- und schuldangemessenen Maß herabzusetzen. Wertersatz Die belangte Behörde erklärte sämtliche…
…Strafverfügung des Zollamtes Feldkirch-Wolfurt wurde der Beschwerdeführer zu Faktum 1 a und b für schuldig erkannt. Als mildernd wurde die Schadensgutmachung bewertet, als erschwerend die finanzstrafrechtliche Vormerkung. Über ihn wurde eine Strafe in Höhe von € 1.800,00 verhängt. Verfall oder Wertersatz wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerde vom 10.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 02.06.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Der…