…Es kann nicht festgestellt werden, dass auf den Fahrten keine Beifahrer mitfuhren bzw. dass ***Bf1*** keine Beifahrer über Leihunternehmen engagierte und bezahlte. Die erste finanzstrafbehördliche Verfolgungshandlung war die Ladung des Beschuldigten vom 26. Juni 2018 für den 1. August 2018. Diese Feststellungen gründen sich auf…
…der Finanzstrafbehörde Graz-Stadt bereits vor dem nunmehrigen Finanzstrafverfahren zur StrNr. 068/2014/00804-001 Vorerhebungen gegen die C-GmbH und auch bereits gegen A geführt worden (ausdrücklich: „Die Verfolgungshandlung richtet sich … auch gegen Sie als Geschäftsführer des Verbandes“, siehe das Schreiben vom 10…
weitere GZ. RV/6300016/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Dock und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder…
a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem…
…Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. Abs. 3: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte…
…der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG…
…Selbstanzeige) nicht eintreten. Ein Eingehen auf die Frage, ob gemäß § 29 Abs. 3 lit. a FinStrG schon Verfolgungshandlungen gesetzt waren, erübrigt sich daher. Zur Frage der möglichen Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die…
…Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. Abs. 3: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte…
…so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. § 29 Abs. 3 FinStrG Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt…
…Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. Abs. 3: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte…
…Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige Die Selbstanzeige ist rechtzeitig, insbesondere sind zum Zeitpunkt der Selbstanzeige weder wie auch immer geartete Verfolgungshandlungen gesetzt worden noch ist eine Entdeckung der Tat erfolgt. Die Offenlegung erfolgt im Zuge der Eröffnung der Außenprüfung, die für die Jahre 2012-2014 angekündigt wurde…
… insbesondere auch deshalb davon ausgehen konnte, da in all den Jahren ab Beschäftigungsbeginn in Liechtenstein die österreichische Abgabenbehörde keinerlei Verfolgungshandlungen irgendwelcher Art ihm gegenüber gesetzt hat. Hieran vermag auch nichts der Familienwohnsitz oder der Aufenthalt in der Zwischensaison in Ort_A_Österreich etwas zu ändern…
…der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG…
…des Finanzamtes spiele die steuerstrafrechtliche Seite eine nicht unwesentliche Rolle (siehe die beiden Absätze auf Seite 2 unten) Aus den Hinweisen auf die HD bei der Bf. und beim Machthaber sowie die nach außen hin erkennbaren Verfolgungshandlungen könne man auf die Anwendung des § 232 Abs…
…ohne eine solche Einleitung bereits eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis erlassen wird, wird verfahrensrechtlich als Beschuldigter bezeichnet. Im Übrigen gilt auch im Finanzstrafverfahren ein materieller Beschuldigtenbegriff, sodass im Falle von Verfolgungshandlungen nach § 14 Abs. 3 FinStrG gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens Verdächtigen…
…wie der Leiter der Amtshandlung ihm dies mitgeteilt habe. Dies insbesondere deshalb, weil er sich nicht weiteren finanzbehördlichen Verfolgungshandlungen aussetzen habe wollen. Dies sei auch aus den Prüfungsfeststellungen im Bericht vom 13.01.2014 ersichtlich; ab November 2012 habe der Bf. die Berechnung so vorgenommen…
…Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG) gelten als…
…der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG…
…der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG…
…des Vermögens war allerdings unsere im Betreff angeführte Mandantin, weshalb steuerlich ihr die Erträgnisse zuzurechnen sind. Die eingetretenen Abgabenverkürzungen erfolgten ohne Vorsatz. 2. Rechtzeitigkeit Die Abgabenbehörden haben unseres Wissens bislang noch keine Verfolgungshandlungen gesetzt, weshalb eine Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG rechtzeig erfolgt. 3…