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BFG RV/5300008/2015Unterbliebene Schenkungsmeldung iSd § 121a BAO; keine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG, weil Vorsatz nicht erweislich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2020

…nicht innerhalb der Anzeigefrist beim Finanzamt angezeigt und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG begangen, weshalb über ihn gemäß dieser Gesetzesstelle eine Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00 und [gemäß § 20 FinStrG] für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß…

BFG RV/5300047/20181. Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden, weil er trotz erfolgtem Verzicht durch den Beschuldigten die mündliche Verhandlung nicht abberaumen wollte 2. Vorsatz eines Steuerberaters zur Unterlassung einer Schenkungsmeldung nach § 121a BAO und einer dadurch bewirkten Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2020Teil 1/2

…Finanzverwaltung der Verdacht bestanden habe, dass er im Amtsbereich des Finanzamtes YZ vorsätzlich die gemäß § 121a BAO anzeigepflichtigen Vorgänge (Schenkungsmeldung) des von ihm vertretenen C nicht innerhalb der Anzeigefrist (August 2011) beim Finanzamt angezeigt habe und dadurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG begangen…

BFG RV/2300003/2021Verjährung der Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Beteiligung an einer Verkürzung von Tabaksteuer und Eingriffen in Monopolrechte nach §§ 33 Abs. 1, 44 Abs. 1 FinStrG, wenn im Zuge einer noch innerhalb der Verjährungsfrist gesetzten Verfolgungshandlung der Finanzstrafbehörde stattdessen der Vorwurf einer Beteiligung an einem Schmuggel mit (unverzollten) Zigarren erhoben worden war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.01.2022Teil 3/3

…Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 2/4

…Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn dieser Zeitraum ab dem Ende der Anzeigefrist gemäß § 121a Abs. 4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Die Verständigung gemäß § 82 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 3 FinStrG vom…

BFG RV/7300029/2022Eintritt der Verfolgungsverjährung, da Ladung zur Beschuldigtenvernehmung und Beschuldigteneinvernahme nach der StPO inhaltlich keine tauglichen Verfolgungshandlungen darstellten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.10.2022

…Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn dieser Zeitraum ab dem Ende der Anzeigefrist gemäß § 121a Abs. 4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist eine Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare…

BFG RV/7300022/2023Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG, Vorsatz, Dauerdelikt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.01.2024Teil 2/3

…ein Finanzvergehen nach § 11 FinStrG iVm § 15 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) begangen zu haben. Zur Begründung wurde auf eine Meldung der Registerbehörde verwiesen. Am selben Tag wurde auch ein Verfahren gegen den belangten Verband eingeleitet und ihm zur Last gelegt, dass der Verdacht bestehe…

BFG RV/2101458/2016Selbstanzeige nach § 10 KapMeldeG, Abgabenerhöhung, Vorfragenentscheidung zur subjektiven Tatseite
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2016Teil 1/2

…sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn dieser Zeitraum ab dem Ende der Anzeigefrist gemäß § 121a Abs. 4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer…

BFG RV/7300069/2024Hinterziehung von Kapitalertragsteuern über 2 1/2 Jahre; Aufhebung und Zurückverweisung erst rund 5 Jahre nach Einlangen der Beschwerde; Verfolgungsverjährung zwischen (fristgerechter) Einleitung des Finanzstrafverfahrens und "weiterer" Einleitung durch die Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat (wegen anderer Abgabenhinterziehungen); aufgrund einer begründeten Vertagungsbitte ist für alle Finanzvergehen absolute Verjährung eingetreten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.09.2025Teil 1/2

…Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls…

BFG RV/3300010/2022Ein Beschuldigter, welcher Abgabenerklärungen für sich sowie betreffend Unternehmen, für deren Gebarung er verantwortlich zeichnet, nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz das Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 2/2

…Finanzstrafgesetz Band 16 [2024] § 31 FinStrG Rz 8). Und schließlich musste diese Literaturlinie auch annehmen, dass für die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49a FinStrG die absolute Verjährung abweichend bereits mit dem Ablauf der in den Abgabenvorschriften normierten Anzeige- oder Mitteilungsfrist, also unter Umständen auch vor Beginn der…

BFG RV/3300007/2022Ein Verband, für welchen Abgabenerklärungen von einer Entscheidungsträgerin nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wurden, verantwortet deren Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 1/2

…FinStrG gesetzlich in § 56 Abs. 5 Z 1 dem Verband und vice versa den tatverdächtigen Entscheidungsträgern und Mitarbeiter in beiden Verfahren allgemein die Rechtsstellung von Beschuldigten zuerkennt, sind nach § 17 Abs. 1 erster Satz VbVG die Entscheidungsträger des Verbandes sowie jene Mitarbeiter, die im Verdacht…

BFG RV/7300036/20251. Verkürzung von Eingangsabgaben durch Verwendung eines drittländischen Fahrzeuges durch einen Inländer 2. Zollrechtliche Erkundigungen bei Steuerberaterin eingeholt, kein grob fahrlässiges Verhalten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.03.2026Teil 1/2

…Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls…

BFG RV/7300037/20161. Vorsteuergeltendmachung auf Grund von Rechnungen einer steuerlich nicht erfassten Firma 2. Nachweis von Barzahlungen durch Kontovorlage 3. Verjährung 4. Zusatzstrafen 5. Verbandsverantwortlichkeit 6. Mindestgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.03.2017Teil 2/2

…4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn dieser Zeitraum ab dem Ende der Anzeigefrist gemäß § 121a Abs. 4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist…

BFG RV/5300003/2022Verjährung der Strafbarkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss18.03.2026

…Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls…

BFG RV/2300008/2017Einnahmen aus Straftaten, Grenze des grob fahrlässigen Verhaltens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2019Teil 1/2

…Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls…

BFG RV/2300004/2017Abgabenhinterziehung, Bordell, freie Beweiswürdigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.05.2019Teil 2/3

…Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn dieser Zeitraum ab dem Ende der Anzeigefrist gemäß § 121a Abs. 4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Abs. 6: Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 5 gelten dem Sinne nach…

BFG RV/7300060/2013Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.11.2014Teil 1/2

…Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls…

BFG RV/7300021/2019Im Abgabenverfahren festgestellte Schein- und Deckungsrechnungen sowie Schwarzlohnzahlungen an nicht angemeldete Dienstnehmer. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.10.2019Teil 1/2

…Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls…

BFG RV/2300016/20241. Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zu einer Hundezucht 2. Schätzungen an Hand von Impfdaten 3. Abgabenhinterziehungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.12.2024Teil 2/2

…Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn dieser Zeitraum ab dem Ende der Anzeigefrist gemäß § 121a Abs. 4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Das älteste Vergehen, die…

BFG RV/7300051/2019Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.12.2019Teil 2/3

…Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn dieser Zeitraum ab dem Ende der Anzeigefrist gemäß § 121a Abs. 4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Abs. 6 Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 5 gelten dem Sinne nach…

BFG RV/5300047/20181. Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden, weil er trotz erfolgtem Verzicht durch den Beschuldigten die mündliche Verhandlung nicht abberaumen wollte 2. Vorsatz eines Steuerberaters zur Unterlassung einer Schenkungsmeldung nach § 121a BAO und einer dadurch bewirkten Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2020Teil 2/2

…ist aber eine lediglich grob fahrlässige Unterlassung einer Anzeige nach § 121a BAO nicht strafbar. Es war somit spruchgemäß vorzugehen. Diese Entscheidung auf Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens konnte gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs. 1 FinStrG aufgrund der insoweit sicheren Beweislage bereits im Vorverfahren vor…