…für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten; Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs 5 EStG 1988 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind; Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Thermenaufenthalt vom 23. bis 25. April 2011 (Karsamstag bis Ostermontag): Die Rechnung der Therme S., Datum: 25.04.2011, weist folgende Angaben aus: Zimmer: … Anreise: 23.04.11 Abreise 25.04.11 Gast: [Familienname…
…Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Gemäß § 8 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 ist bei Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, die vor der Zuführung zum Anlagevermögen noch nicht in Nutzung standen (Neufahrzeuge), ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens…
…Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. § 1 Abs. 1 UStG 1994 lautet: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze 1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelte im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit…
…Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. […]" Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage ist das Folgende auszuführen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. I 201/1996, vorgenommene Einschränkung der Möglichkeit…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten; Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs 5 EStG 1988 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind; Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Der § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 normiert demnach, dass Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie zur Förderung des Berufes oder…
…für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten; Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs 5 EStG 1988 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind; Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten; Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs 5 EStG 1988 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind; Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten; Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs 5 EStG 1988 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind; Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. § 12 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 bestimmt folgendes: Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: Aufwendungen nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…gehobeneren Bedarf dienen, wie teurere Teppiche und Kristallluster, oder aber um Wirtschaftsgüter, die keiner AfA-Absetzung zugänglich wären wie bspw Antiquitäten. Weiters auch um Zier- und Dekorationsgegenstände (einschließlich Bilder und Tapisserien), Zimmerpflanzen uä, da auch diese nicht zu den lebensnotwendigen Dingen zählen. Auch die Wiederbeschaffungskosten…