…an einem wertvollen Einrichtungsgegenstand auszugehen; geknüpfte Teppiche oder Tapisserien sind in diesem Fall der außerbetrieblichen Sphäre zuzurechnen. Rz 4794: Der Dienstnehmer kann Aufwendungen für die Ausschmückung seines Arbeitszimmers oder für einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Büroraum grundsätzlich nicht als Werbungskosten geltend machen. Es liegen nicht abzugsfähige…
Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS…
…Nomenklatur); dazu gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse); d)Tapisserien handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern, jedoch höchstens acht Kopien je Werk (aus Position 5805 00 00 der Kombinierten Nomenklatur); e)Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von Künstlern…
…15/0144). 14.3.2 Gegenstand der Angemessenheitsprüfung Rz 4762: Die Angemessenheitsprüfung beschränkt sich auf Aufwendungen im Zusammenhang mit: Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Rz 4763: Bei anderen als den genannten Wirtschaftsgütern ist eine Angemessenheitsprüfung nicht vorzunehmen…
…und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. ..." Werbungskosten setzen nicht die Abwehr einer Gefährdung der Einkünfte voraus Der Werbungskostenbegriff ist bei allen außerbetrieblichen Einkunftsarten gleich und deckt sich im Hinblick auf den Veranlassungszusammenhang im Allgemeinen mit dem Inhalt des Betriebsausgabenbegriffs (§ 4 Abs. 4). Die…
…7.1994, 91/14/0110), Gemälde, Skulpturen, wertvolle Gefäße uÄ, Wandteppiche und Tapisserien, im Regelfall Beteiligungen als echter stiller Gesellschafter, weiters entgeltlich erworbene unbefristete Rechte und Konzessionen, zeitlich unbegrenzte Namensrechte oder Markenrechte, soweit sie nicht Bestandteile des Firmenwertes sind (zum Markenrecht siehe Rz 3195, zur…
…den Mitgliedstaaten festgelegten Ausnahmefällen darf bei vor dem 1. Januar 1989 hergestellten Bildgüssen die Höchstzahl von acht Exemplaren überschritten werden; handgearbeitete Tapisserien (KN-Code 5805) und Textilwaren für Wandbekleidung (KN-Code 6304) nach Originalentwürfen von Künstlern, höchstens jedoch acht Kopien je Werk; Originalwerke aus Keramik…
…90 00 | andere 5. Teppiche, 5. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht | ex | 5701 00 00 00 00 | Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert | ex | 5702 10 00 10 00 | Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche…
…| Musikinstrumente | Kapitel 92 | Uhrmacherwaren | Kapitel 91 | Holzwaren | Kapitel 44 | keramische Waren | Kapitel 69 | Tapisserien | 5805 00 00 | Teppiche | Kapitel 57 | Tapeten | 4814 | Waffen | Kapitel 93 | b) über 100…
…Antiquitäten mit jeweils maximal 7.300 Euro, sofern sie die zuvor angeführten und daher dem Grunde nach abzugsfähigen Gebrauchsgegenstände ersetzen. Nicht absetzbar sind Kosten für Zier- und Dekorationsgegenstände (einschließlich Bilder und Tapisserien), Zimmerpflanzen uÄ. Unterhaltungselektronik, Foto- und Filmausrüstungen In voller Höhe absetzbar sind folgende Kosten…
…für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten; Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs 5 EStG 1988 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind; Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Thermenaufenthalt vom 23. bis 25. April 2011 (Karsamstag bis Ostermontag): Die Rechnung der Therme S., Datum: 25.04.2011, weist folgende Angaben aus: Zimmer: … Anreise: 23.04.11 Abreise 25.04.11 Gast: [Familienname…
…Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Aufwendungen bzw. Ausgaben in Zusammenhang mit der Anschaffung eines Personen- oder Kombinationskraftwagen sind insoweit angemessen, als die Anschaffungskosten ab der Veranlagung 2002 34.00,00 € (inklusive USt und NoVA, bis einschließlich 2001: 467.000,00…
…Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Aufwendungen für Videokamera Videokameras dienen in der Regel der privaten Lebensführung und unterliegen dem Aufteilungsverbot. Ein Betriebsausgabenabzug kommt nur dann in Betracht, wenn das Gerät ausschließlich oder nahezu ausschließlich den Zwecken der Berufsausübung dient. Aus der Bestimmung des …
…übersteigen sie die Kosten eines vergleichbaren neuen Möbelstücks um mehr als 25%, sind maximal die Kosten eines vergleichbaren neuen Möbelstücks abzugsfähig. Nicht absetzbar sind Kosten für Zier- und Dekorationsgegenstände (einschließlich Bilder und Tapisserien), Zimmerpflanzen usw. Unterhaltungselektronik, Foto- und Filmausrüstungen: Im Ausmaß der Kosten für Gegenstände…
…aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. | Zusammenstellen, bei dem der Gesamtwert der Waren ohne Ursprungseigenschaft 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht…