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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 07.07.2023

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 2017HS-Code 2022 (*) | Warenbezeichnung | Primärregeln | 6301 | Decken. | Wie für die Teilpositionen angegeben | | - aus Filzen oder Vliesstoffen: | | ex 6301 (a) | - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen | Herstellen aus Fasern | ex 6301 (b) | - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen | Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen | | - andere: | | | - - aus Gewirken oder Gestricken | | ex 6301 (c) | - - - nicht bestickt | Vollständiges Herstellen | ex 6301 (d) | - - - bestickt | Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | - andere als aus Gewirken oder Gestricken: | | ex 6301 (e) | - - - nicht bestickt | Herstellen aus Garnen | ex 6301 (f) | - - - bestickt | Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 6302 | Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche. | Wie für die Teilpositionen angegeben | | aus Filzen oder Vliesstoffen: | | ex 6302 (a) | - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen | Herstellen aus Fasern | ex 6302 (b) | - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen | Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen | | - andere: | | | - aus Gewirken oder Gestricken | | ex 6302 (c) | - - - nicht bestickt | Vollständiges Herstellen | ex 6302 (d) | - - - bestickt | Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | - - andere als aus Gewirken oder Gestricken: | | ex 6302 (e) | - - - nicht bestickt | Herstellen aus Garnen | ex 6302 (f) | - - - bestickt | Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 6303 | Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken). | Wie für die Teilpositionen angegeben | | - aus Filzen oder Vliesstoffen: | | ex 6303 (a) | - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen | Herstellen aus Fasern | ex 6303 (b) | - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen | Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen | | - andere: | | | - - aus Gewirken oder Gestricken | | ex 6303 (c) | - - - nicht bestickt | Vollständiges Herstellen | ex 6303 (d) | - - - bestickt | Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | - - andere als aus Gewirken oder Gestricken | | ex 6303 (e) | - - - nicht bestickt | Herstellen aus Garnen | ex 6303 (f) | - - - bestickt | Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 6304 | Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404. | Wie für die Teilpositionen angegeben | | - aus Filzen oder Vliesstoffen: | | ex 6304 (a) | - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen | Herstellen aus Fasern | ex 6304 (b) | - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen | Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen | | - andere: | | | - - aus Gewirken oder Gestricken | | ex 6304 (c) | - - - nicht bestickt | Vollständiges Herstellen | ex 6304 (d) | - - - bestickt | Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | - - andere als aus Gewirken oder Gestricken: | | ex 6304 (e) | - - - nicht bestickt | Herstellen aus Garnen | ex 6304 (f) | - - - bestickt | Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 6305 | Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken. | Wie für die Teilpositionen angegeben | | - aus Filzen oder Vliesstoffen: | | ex 6305 (a) | - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen | Herstellen aus Fasern | ex 6305 (b) | - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen | Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen | | - andere: | | | - - aus Gewirken oder Gestricken | | ex 6305 (c) | - - - nicht bestickt | Vollständiges Herstellen | ex 6305 (d) | - - - bestickt | Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | - - andere als aus Gewirken oder Gestricken: | | ex 6305 (e) | - - - nicht bestickt | Herstellen aus Garnen | ex 6305 (f) | - - - bestickt | Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 6306 | Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen. | Wie für die Teilpositionen angegeben | | - Planen und Campingausrüstungen, aus Filzen oder Vliesstoffen: | | ex 6306 (a) | - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen | Herstellen aus Fasern | ex 6306 (b) | - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen | Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen | | - andere Planen und Campingausrüstungen: | | | - - aus Gewirken oder Gestricken | | ex 6306 (c) | - - - nicht bestickt | Vollständiges Herstellen | ex 6306 (d) | - - - bestickt | Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | - - andere als aus Gewirken oder Gestricken: | | ex 6306 (e) | - - - nicht bestickt | Herstellen aus Garnen | ex 6306 (f) | - - - bestickt | Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 6306 (g) | Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge | CTH | 6307 | Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung. | Wie für die Unterpositionen angegeben | 6307 10 | - Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher | Herstellen aus Garnen | 6307 20 | - Schwimmwesten und Rettungsgürtel | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet | 6307 90 | - andere | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet | 6308 | Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. | Zusammenstellen, bei dem der Gesamtwert der Waren ohne Ursprungseigenschaft 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 6309 | Altwaren. | Sammeln und Verpacken für den Transport | 6310 | Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren. | CTH (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. November 2021, ABl. Nr. L 396 vom 10.11.2021 S. 10

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 8)
Gültig
07.07.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF