Findok · Richtlinien
UZK-DA
Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen
überholte Fassung (bis 06.07.2023)Richtlinie2020-0.459.245gilt ab 31.07.2018
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 31.07.2018 bis 06.07.2023.
Wortlaut laut Findok
Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen
Restregel zum Kapitel
Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat.
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HS-Code 20122017
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Warenbezeichnung
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Primärregeln
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6301
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Decken.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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- aus Filzen oder Vliesstoffen:
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ex 6301 (a)
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- - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen
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Herstellen aus Fasern
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ex 6301 (b)
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- - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
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Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen
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- andere:
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- - aus Gewirken oder Gestricken
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ex 6301 (c)
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- - - nicht bestickt
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Vollständiges Herstellen
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ex 6301 (d)
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- - - bestickt
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Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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- andere als aus Gewirken oder Gestricken:
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ex 6301 (e)
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- - - nicht bestickt
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Herstellen aus Garnen
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ex 6301 (f)
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- - - bestickt
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Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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6302
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Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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aus Filzen oder Vliesstoffen:
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ex 6302 (a)
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- - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen
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Herstellen aus Fasern
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ex 6302 (b)
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- - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
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Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen
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- andere:
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- aus Gewirken oder Gestricken
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ex 6302 (c)
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- - - nicht bestickt
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Vollständiges Herstellen
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ex 6302 (d)
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- - - bestickt
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Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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- - andere als aus Gewirken oder Gestricken:
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ex 6302 (e)
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- - - nicht bestickt
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Herstellen aus Garnen
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ex 6302 (f)
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- - - bestickt
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Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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6303
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Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken).
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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- aus Filzen oder Vliesstoffen:
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ex 6303 (a)
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- - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen
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Herstellen aus Fasern
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ex 6303 (b)
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- - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
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Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen
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- andere:
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- - aus Gewirken oder Gestricken
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ex 6303 (c)
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- - - nicht bestickt
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Vollständiges Herstellen
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ex 6303 (d)
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- - - bestickt
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Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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- - andere als aus Gewirken oder Gestricken
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ex 6303 (e)
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- - - nicht bestickt
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Herstellen aus Garnen
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ex 6303 (f)
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- - - bestickt
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Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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6304
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Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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- aus Filzen oder Vliesstoffen:
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ex 6304 (a)
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- - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen
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Herstellen aus Fasern
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ex 6304 (b)
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- - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
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Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen
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- andere:
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- - aus Gewirken oder Gestricken
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ex 6304 (c)
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- - - nicht bestickt
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Vollständiges Herstellen
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ex 6304 (d)
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- - - bestickt
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Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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- - andere als aus Gewirken oder Gestricken:
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ex 6304 (e)
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- - - nicht bestickt
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Herstellen aus Garnen
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ex 6304 (f)
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- - - bestickt
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Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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6305
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Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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- aus Filzen oder Vliesstoffen:
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ex 6305 (a)
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- - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen
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Herstellen aus Fasern
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ex 6305 (b)
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- - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
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Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen
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- andere:
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- - aus Gewirken oder Gestricken
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ex 6305 (c)
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- - - nicht bestickt
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Vollständiges Herstellen
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ex 6305 (d)
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- - - bestickt
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Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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- - andere als aus Gewirken oder Gestricken:
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ex 6305 (e)
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- - - nicht bestickt
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Herstellen aus Garnen
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ex 6305 (f)
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- - - bestickt
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Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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6306
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Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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- Planen und Campingausrüstungen, aus Filzen oder Vliesstoffen:
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ex 6306 (a)
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- - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen
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Herstellen aus Fasern
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ex 6306 (b)
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- - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
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Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen
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- andere Planen und Campingausrüstungen:
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- - aus Gewirken oder Gestricken
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ex 6306 (c)
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- - - nicht bestickt
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Vollständiges Herstellen
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ex 6306 (d)
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- - - bestickt
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Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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- - andere als aus Gewirken oder Gestricken:
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ex 6306 (e)
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- - - nicht bestickt
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Herstellen aus Garnen
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ex 6306 (f)
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- - - bestickt
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Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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ex 6306 (g)
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Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge
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CTH
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6307
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Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung.
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Wie für die Unterpositionen angegeben
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6307 10
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- Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher
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Herstellen aus Garnen
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6307 20
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- Schwimmwesten und Rettungsgürtel
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Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet
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6307 90
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- andere
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Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet
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6308
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Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf.
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Zusammenstellen, bei dem der Gesamtwert der Waren ohne Ursprungseigenschaft 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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6309
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Altwaren.
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Sammeln und Verpacken für den Transport
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6310
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Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren.
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CTH
Normen und Schlagworte
- Anhang 22-01 Abschnitt XI Kapitel 63 UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.459.245
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 4, 5, 6 (geltend: 8)
- Gültig
- 31.07.2018 bis 06.07.2023
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF