…4 Abs. 3 Wiener Parkometergesetz, deren Strafrahmen jedoch nur bis € 120,00 beträgt. Dennoch wurde im Straferkenntnis gleich wie in der Strafverfügung ebenfalls € 60,00 verhängt. Dem Vorbringen, dass diese Angelegenheit zunächst mit der Geschäftszahl MA 67-PA- **** geführt worden sei, weshalb die…
…persönliche und wirtschaftliche Lage. Als einziger Erschwerungsgrund wurde ein längerer Tatzeitraum herangezogen. Das deutliche Überwiegen der Milderungsgründe gegenüber dem einzigen Erschwerungsgrund hätte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts zu einer spürbaren Reduktion der Geldstrafe unterhalb von 22,8 % des Strafrahmens führen müssen. Der Spruchsenat hat…
…nicht gerechtfertigt sei, da die Verurteilung wegen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 FinStrG die Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO trotz höheren Strafrahmens ausschließe. Aus diesem Einwand lässt sich jedoch nichts gewinnen, weil es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers steht, nicht auf die Strafdrohung abzustellen, sondern auf…
…der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…10.2018) richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 60,00 und die für den Fall der Uneinbringlichkeit mit 14 Stunden verhängte Ersatzfreiheitsstrafe. Begründend bringt der Bf. vor, dass der Strafrahmen des § 4 Abs. 3 Parkometergesetz 2006 € 120,00 betrage…
…FinStrG) - Umsatzsteuer in Höhe von € 2.985,55 von der Beschuldigten hinterzogen. Davon ausgehend ist für die Geldstrafe in einem von € 10.938,60 bis 109.386,05 gespannten Strafrahmen zu bemessen. Erschwerend wirkt das Zusammentreffen mehrfacher Finanzvergehen iVm mit dem langen Tatzeitraum…
…erschiene dem Senat des Bundesfinanzgerichtes eine Geldstrafe in Höhe von Euro 8.000,00 als angemessen. Diese Geldstrafe würde etwa 20 % des Strafrahmens betragen. Es bedarf keiner Spezialprävention mehr, sodass sich der Ausgangswert von einer angemessenen Strafe in Höhe von Euro 8.000,00 um…
…Tatumstände anzunehmen. Subjektive Sorgfaltswidrigkeit und subjektive Zurechnung des Erfolgs sind daher ebenfalls gegeben. IV. Strafbemessung Der auf Abgabenverkürzungen anzuwendende Strafrahmen gemäß § 4 Abs 1 ParkometerG 2006 reicht bis EUR 365,00. Die Tat schädigte in nicht unerheblichem Maße das Interesse an der Bewirtschaftung bzw. Rationierung…
…die Abgabenbehörde nicht angedrängt hätte und keine Außenprüfungen begonnen worden wären, eine Richtigstellung der Umsatzsteuergutschriften bzw. der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer 2014 nicht stattgefunden hätte. Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig…
…daher ist allein das Verschulden ausschlaggebend für eine höhere Geldstrafe. Auch wenn sich der Strafrahmen von € 100.000 bei grober Fahrlässigkeit auf € 200.000 bei Vorsatz erhöht, ist damit nicht automatisch eine Verdopplung der in vergleichbaren Fällen üblicherweise für grobe Fahrlässigkeit verhängte Geldstrafe…
…sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen." Mit Wirkung ab 1. Jänner 2026 ist der Strafrahmen auf 730 Euro erhöht worden. § 19 VStG normiert: "(1) Grundlage für die Bemessung der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität…
…Strafbemessung erachtete die Finanzstrafbehörde die Rückfallsqualifikation des § 41 FinStrG als erfüllt, weshalb der Strafrahmen das Dreifache der Summe der Verkürzungen betrage (€ 26.115,50 X 3 = € 78.346,50) zuzüglich der Strafdrohung des § 51 Abs. 2 FinStrG von € 5.000,00…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Franz Z*****, *****Adresse*****, vom 2. 4. 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 27. 3. 2015…
Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…
…Aufl. 2018, § 21, I. Kommentar zu § 21 [Rz 5a]). Die Höhe der zu verhängenden Strafe ist innerhalb des so festgestellten Strafrahmens nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln gemäß § 23 FinStrG auszumessen. Dabei stellt die Verwirklichung mehrerer Finanzvergehen einen Erschwerungsgrund dar (§ 33 Abs. 1 Z. 1 StGB) (vgl…
…nach der Fehlerentdeckung vom Beschuldigten beim Zollamt eingebrachte Selbstanzeige sei, da zu diesem Zeitpunkt die Tatentdeckung unmittelbar bevorgestanden sei, verspätet und daher nicht (mehr) als strafbefreiend zu werten gewesen. Ausgehend von einem (gesetzlichen) Strafrahmen von bis zu € 20.649,86 (§ 36 Abs. 3 FinStrG)…
…im Verhältnis zu der verhängten Geldstrafe und dem gesetzlichen Strafrahmen gesetzeskonform und angemessen. Eine weitere Strafherabsetzung kommt unter Bedachtnahme auf die vorangeführten Strafbemessungsgründe, die general- und spezialpräventive Funktion der Verwaltungsstrafe und den (bis zu EUR 21.000 reichenden) gesetzlichen Strafrahmen nicht in Betracht Verfahrenskosten: Die…
Bei der Registrierkasse kam es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des AES Schlüssels. Die Unterlagen hätte der Beschuldigte rechtzeitig gebracht. Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass die Schlussbesprechung am 25.6.2018 stattgefunden hat, die Kasse jedoch erst ein Jahr später (5.6.2019) über…
…2 lit. a (Zuständigkeit eines Spruchsenates als Organ der Finanzstrafbehörde zufolge Erreichen bestimmter strafbestimmender Wertbeträge) dem Spruchsenat vorbehalten ist, das Höchstmaß von je drei Monaten nicht übersteigen. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die konkrete Geldstrafe auszumessen ist, beträgt daher €…
…Milderungsgründe sind nicht hervorgekommen. Unter Bedachtnahme auf die Strafbemessungsgründe erscheint dem Bundesfinanzgericht angesichts des bis 365,00 Euro reichenden Strafrahmens die von der belangten Behörde festgesetzte Geldstrafe von 60,00 Euro und die für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden als angemessen…