…4 Abs. 3 Wiener Parkometergesetz, deren Strafrahmen jedoch nur bis € 120,00 beträgt. Dennoch wurde im Straferkenntnis gleich wie in der Strafverfügung ebenfalls € 60,00 verhängt. Dem Vorbringen, dass diese Angelegenheit zunächst mit der Geschäftszahl MA 67-PA- **** geführt worden sei, weshalb die…
…persönliche und wirtschaftliche Lage. Als einziger Erschwerungsgrund wurde ein längerer Tatzeitraum herangezogen. Das deutliche Überwiegen der Milderungsgründe gegenüber dem einzigen Erschwerungsgrund hätte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts zu einer spürbaren Reduktion der Geldstrafe unterhalb von 22,8 % des Strafrahmens führen müssen. Der Spruchsenat hat…
…nicht gerechtfertigt sei, da die Verurteilung wegen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 FinStrG die Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO trotz höheren Strafrahmens ausschließe. Aus diesem Einwand lässt sich jedoch nichts gewinnen, weil es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers steht, nicht auf die Strafdrohung abzustellen, sondern auf…
…der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…10.2018) richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 60,00 und die für den Fall der Uneinbringlichkeit mit 14 Stunden verhängte Ersatzfreiheitsstrafe. Begründend bringt der Bf. vor, dass der Strafrahmen des § 4 Abs. 3 Parkometergesetz 2006 € 120,00 betrage…
…verringert sich der strafbestimmende Wertbetrag auf 578.879,00 S (42.068,78 €); der vom Gesetzgeber vorgesehene mögliche Strafrahmen beträgt somit 1,157.758,00 S (84.137,56 €). Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Schuld des Täters die Grundlage für die…
…FinStrG) - Umsatzsteuer in Höhe von € 2.985,55 von der Beschuldigten hinterzogen. Davon ausgehend ist für die Geldstrafe in einem von € 10.938,60 bis 109.386,05 gespannten Strafrahmen zu bemessen. Erschwerend wirkt das Zusammentreffen mehrfacher Finanzvergehen iVm mit dem langen Tatzeitraum…
…innerhalb dessen das Strafausmaß im einzelnen zu bemessen sei. § 23 Abs.1 bis 3 FinStrG bestimme, welche Umstände innerhalb des Strafrahmens zu berücksichtigen seien, und zwar unter Anlehnung an die §§ 32 bis 35 StGB: Darnach seien für die Strafbemessung allein die Abwägung der Erschwerungs- und…
…nicht nochmals als Erschwerungsgründe zu werten. Im vorliegenden Fall hat sich die Anwendung der §§ 41, 47 FinStrG bereits insofern ausgewirkt, als der Strafrahmen (Strafhöchstgrenze iSd §§ 21 Abs.1 u.2 iVm §§ 37 Abs.2, 38 Abs.1 lit.a) und 44 Abs.2 lit.c…
…Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. VwGH 6.12.1965, 925/65, u.v. 5.9.1985, 85/16/0044). Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, beträgt, wie oben bereits dargestellt, € 58.858,92. Hielten sich die Erschwerungs…
…€ 26.871,81. Die Bemessungsgrundlage für das unter 2) des Spruchs der gegenständlichen Berufungsentscheidung beschriebenen Finanzvergehens errechnet sich nach dem inländischen Kleinverkaufspreis. Dieser beträgt für die festgestellte Zigarettenmenge € 11.037,52. Der Strafrahmen (= höchstmögliche Geldstrafe) beträgt somit auf Grund der Bestimmungen der §…
…der Amtsbeauftragte berufen. Er begehrt eine tat- und schuldangemessene Ausmessung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe. Da tatsächlich die Rückfallsqualifikation nicht zum Tragen gekommen ist (der Strafrahmen von € 170.416,94 sei nicht überschritten worden), wären die Vorstrafen des KK als erschwerend zu werten. Insbesondere die…
…Der im § 37 Abs.2 FinStrG zur Berechnung des Strafrahmens normierte Verkürzungsbetrag an Eingangsabgaben setzt sich nach Ansicht des Senates - auch wenn die Vortat des Schmuggels in das Zollgebiet der Europäischen Union nach der sogenannten Osterweiterung ab dem 1. Mai 2004 anzunehmen ist und nicht…
…dieser Strafdrohungen maßgebend. Wie oben festgehalten, hat die Bw. die beiden Finanzvergehen mit einmal direktem Vorsatz und dann mit bedingtem Vorsatz zu verantworten. Bei der Berechnung des Strafrahmens ist zunächst der auf die Ware entfallende Abgabenbetrag im Sinne des § 35 Abs. 4 FinStrG zu beleuchten…
…vorsätzlichen Eingriffs in das Tabakmonopol der Kleinverkaufspreis der in Rede stehenden Zigaretten iHv € 1.360,00 hinzuzurechnen, sodass sich ein Strafrahmen von € 3.518,60 ergebe. Bei der Strafbemessung sei das Geständnis und die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bw als mildernd zu werten…
…erschiene dem Senat des Bundesfinanzgerichtes eine Geldstrafe in Höhe von Euro 8.000,00 als angemessen. Diese Geldstrafe würde etwa 20 % des Strafrahmens betragen. Es bedarf keiner Spezialprävention mehr, sodass sich der Ausgangswert von einer angemessenen Strafe in Höhe von Euro 8.000,00 um…
…Beschuldigte das Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs.3 FinStrG zu verantworten, weshalb bei einem Strafrahmen von bis zu S 485.936,-- [umgerechnet € 35.314,35] unter Bedachtnahme der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des J, seines Beitrages zur Wahrheitsfindung als mildernd, des längeren Zeitraumes…
…Tatumstände anzunehmen. Subjektive Sorgfaltswidrigkeit und subjektive Zurechnung des Erfolgs sind daher ebenfalls gegeben. IV. Strafbemessung Der auf Abgabenverkürzungen anzuwendende Strafrahmen gemäß § 4 Abs 1 ParkometerG 2006 reicht bis EUR 365,00. Die Tat schädigte in nicht unerheblichem Maße das Interesse an der Bewirtschaftung bzw. Rationierung…
…die Abgabenbehörde nicht angedrängt hätte und keine Außenprüfungen begonnen worden wären, eine Richtigstellung der Umsatzsteuergutschriften bzw. der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer 2014 nicht stattgefunden hätte. Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig…
…daher ist allein das Verschulden ausschlaggebend für eine höhere Geldstrafe. Auch wenn sich der Strafrahmen von € 100.000 bei grober Fahrlässigkeit auf € 200.000 bei Vorsatz erhöht, ist damit nicht automatisch eine Verdopplung der in vergleichbaren Fällen üblicherweise für grobe Fahrlässigkeit verhängte Geldstrafe…