…auf drei Jahre zu bestellen (Punkt 9.3. der Stiftungserklärung vom 30. Juli 2002). Der Stifter ***Z*** hat sich zu Lebzeiten ein bindendes Vorschlagsrecht bei Neubenennung des Stiftungsvorstandes (Punkt 9.4.1. der Stiftungserklärung vom 30. Juli 2002), die Einzelvertretungsbefugnis sowie ein Änderungs- und Widerrufsrecht…
…Diese Kosten seien von der Bf. über das vorhandene Kapitalvermögen finanziert worden. Mit dem mit 13.08.2008 datierten Mietvertrag habe die Bf. die Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Einfamilienhaus an die Stifterin M.B. vermietet. Der jährliche Nettomietzins sei mit 190.000 Euro zuzüglich…
…umsatzsteuerbefreit ist. Dies bedeutet, dass bei Vermietung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschaft bzw. zwischen Privatstiftung und Stifter/Begünstigten keine Umsatzsteuer zu verrechnen wäre, dafür aber der Vorsteuerabzug aus der Investition nicht zustünde. Die abweichende österreichische Rechtslage ist bekanntlich auf eine Ausnahmebestimmung im Beitrittsvertrag Österreichs zurückzuführen. So…
…1***" und "***2***" (kurz: ***3*** und ***4***) in ***5***, nicht die Absicht der Einnahmenerzielung im Vordergrund stehe, sondern die Vorteilszuwendung an den Geschäftsführer der Bf und Stifter jener Privatstiftung, die die Anteile an der Bf halte. Eine Vermietungstätigkeit an fremde Dritte sei nie vorgesehen gewesen…
…Dabei handle es sich um eine sog. „transparente“ Anstalt und wären daher die Erträge den beiden Stiftern zuzurechnen und die diesbezüglichen Einkünfte für den gesamten Zeitraum der Einkommensteuer zu unterwerfen gewesen, was jedoch nicht erfolgt sei. Mit Selbstanzeige sei dieser Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt und…
…Dabei handle es sich um eine sog. „transparente“ Anstalt und wären daher die Erträge den beiden Stiftern zuzurechnen und die diesbezüglichen Einkünfte für den gesamten Zeitraum der Einkommensteuer zu unterwerfen gewesen, was jedoch nicht erfolgt sei. Mit Selbstanzeige sei dieser Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt und…
…300.974,60 festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Nachstiftungsurkunde vom 19. 12. 2002 widmet der Ö, als Stifter, fortan Ö genannt, der Beschwerdeführerin, (Bf.), 771.677 Stückaktien der B, fortan B…
Für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der…
Dass im Beschwerdefall - wie in freier Beweiswürdigung festgestellt - die betreffenden Stifter und selbstständig vertretungsbefugten Stiftungsvorstände der am Transaktionsvorgang maßgebend als Gesellschafterinnen beteiligten eigentümerlosen Privatstiftungen, sowohl auf Erwerber- als auch auf Verkäuferseite, wiederkehrend zusammengewirkt haben und ihren Einfluss mittelbar nach Maßgabe der vorbehaltenen Rechte durch die…
…der Begünstigungswille der Privatstiftung im Vordergrund stehe. Für letztere Sichtweise spreche, dass der Bau des Hauses an den Vorstellungen des Stifters ausgerichtet und eine allgemeine Beteiligung am Markt wohl schon von vornherein nicht beabsichtigt gewesen sei. Zudem sei ungewöhnlich, dass ein Vermieter auf dem Grundstück…
…Bericht und Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 19. Oktober 2011 folgendes festgestellt: 1. GEBÄUDE 1 Sachverhalt: Die K. Privatstiftung wurde mit Stiftungsurkunde vom 23.6.2006 gegründet. Stifter sind das Ehepaar W. und T. N.. Zweck der Stiftung ist lt. Stiftungsurkunde · die Versorgung der Begünstigten…
…aus dem Antwortschreiben der steuerlichen Vertretung in fetter Kursivschrift dargestellt): BFG: "I. Investitionskosten: In der Berufung (nachfolgend Beschwerde) wird auf S 3/9 angegeben, dass der Stifter W. N. ein Grundstück am 1 mit einem Wert von € 210.904,00 gestiftet habe und auf…
…U. GmbH und H. GmbH sind gesellschaftsrechtlich eng verflochten. Herr N. ist nicht nur im Stiftungsvorstand und Stifter, sondern auch Geschäftsführer (und früherer Gesellschafter) der Mieter (U./H.) des gegenständlichen Gebäudes, wobei die Stiftung an der U. ebenfalls Beteiligter ist. Auf allen vorliegenden Plänen und…
…N. und C - jeweils Doppelhaushälfte Stw U - H.: 50 % Eigentum von Ausland - U.: Büroräumlichkeiten am Stw II. Errichtung Stiftung Juni 2006 - Stifter: Herr N./- Vorstände: VSt1, Vst2, N./ Begünstigte: Vorschlag Stifter - Vermögen: 51 % Anteil U., Grundstück Shstr/K - Motive: Reinvestition bei Anteilsverkauf von U./H.…
…rechnen. Die Richterin schloss das Beweisverfahren und verkündete den Beschluss, dass die Entscheidung der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten bleibt. B. Festgestellter Sachverhalt: 1. Angaben zur Stiftung: Stifter der im Juni 2006 errichteten Stiftung sind W. N. (Erststifter) und dessen Ehegattin. Neben dem Stiftungsbarvermögen (50 % von €…
…behauptete zivilrechtliche formale Gestaltung, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt der Leistungsbeziehung (Vertragsbeziehung), der im Wege der freien Beweiswürdigung festzustellen ist. Im gegenständlichen Fall übt der Stifter in Personalunion Geschäftsführungsagenden in der Stiftung, in der U. (dort als Alleingeschäftsführer) und bei einer Reihe von weiteren Tochterunternehmen…
…auf die individuellen Bedürfnisse des Nutzers zugeschnittenen Immobilie als auch einer jederzeit einsetzbaren Durchschnittsimmobilie durch eine Körperschaft (Stiftung) an deren Gesellschafter (Stifter/Begünstigten) oder diesen nahestehenden Personen kein Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten und laufenden mit der Nutzungsüberlassung anfallenden Kosten zusteht (und die Entgelte nicht umsatzsteuerbar…
…Ausnahme dar. Kann mit der im örtlichen Marktgeschehen äußerstenfalls erzielbaren Miete keine objekttypische Verzinsung des in die betreffende Wohnliegenschaft investierten Kapitals sicher gestellt werden und wird obwohl das Gebäude nach den höchst individuellen Vorstellungen des Stifters ausgestaltet wurde eine nicht renditeorientierte Mindermiete verlangt, deutet dies…
…1) mit 5 % der Mieteinnahmen zu berücksichtigen. Für die Einnahmen aus der Möbelabgeltung wurde in Anbetracht der verbindlichen Abdeckungszusage durch den Stifter für die gesamten 12 Jahre kein Ausfallsrisiko berücksichtigt. Die von der steuerlichen Vertretung angesetzten, nicht näher begründeten Verwaltungskosten mit € 5.000…
…dirimiert die Stimme des Vorsitzenden. Bei Abstimmung des Stiftungsvorstandes ist Stimmenthaltung unzulässig. … … § 6 – Begünstigte (1) Zu Lebzeiten der Stifter sind diese Begünstigte der Stiftung. … Mit weiterem Notariatsakt vom 12.11.2003 wurde eine Zusatzurkunde zur Privatstiftung errichtet. Darin wurde u.a. festgelegt. …