IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Beteiligung an Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) bzw…
…die Verhandlung vor dem Spruchsenat am 24. Februar 2020: Dr. B.: Ich habe mich wie auch früher zunächst darauf verlassen, dass ich einen Steuerberater habe und er mir die entsprechenden Schritte, die ich zu erledigen habe, vorgeben wird. Als es mir dann schon irr lang…
…fremden Dritten gegenüber nicht denkbar gewesen. Da eine solche Vereinbarung einem Fremdvergleich nicht standhalte, seien die geltend gemachten Steuerberatungskosten nicht als Sonderausgaben anzuerkennen gewesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. mit Schriftsatz vom 01.11.2018 Beschwerde und führte aus, dass Herr EX nicht sein…
…sodass gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit verhandelt und das Erkenntnis gefällt werden konnte. Der finanzstrafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getretene Zweitbeschuldigte ist österreichischer Staatsbürger und bezieht als Steuerberater ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von € 1.000.-. Er ist vermögenslos und hat keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren am 1965, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Koch & Partner SteuerberatungsgmbH, IZ Nö Süd, Str. 7, Obj. 58D 3 Tür 5, 2355 Wiener Neudorf, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten…
…auch nicht an die E-GmbH bzw. an die A-GmbH übermittelt worden. Während der gesamten Dauer der Kontrolle wäre niemand darüber informiert worden, dass ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt zur Vertretung kontaktiert werden darf, und auch sämtliche weitere vorgeschriebene Belehrungen, die die Finanzpolizei gemäß …
…Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. ***Bf1***, geb. 1965, ***Bf1-Adr*** 2. ***Bf2***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Martin Friedl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 und Abs…
…können", nur als Hohn anmuten - gerade diese unzutreffende Beschreibung des Verhältnisses durch den Spruchsenat kann nur bloße Schutzbehauptung von ***Bf1*** sein, da ein erfahrener Steuerberater wie ***Bf1*** dann erst recht aus eigenem Interesse nachweislich Abhilfe hätte schaffen können und müssen, was jedoch gerade nicht erfolgte…
…er wusste, dass die bisherige Vertretung bei Steuerberatung-alt lag und deren Prüfungen und erstellte Steuererklärungen ***Bf1*** von Anfang an kannte und von mir lediglich die deutschen (Null-)Bescheide (auf Basis von Null-Erklärungen) im Rahmen der übermittelten Steuerunterlagen stets von mir erhalten hat. Dies…
…dass abredegemäß beizubringende Unterlagen rechtzeitig durch ***Bf1*** urgiert werden hätten müssen, und kündigte gleichzeitig die Forderung der gebotenen Regulierung über die Steuerberater-Haftpflicht an [Beilage ./OOO]. Am 14.06.2019 erhielt ich von ***Bf1*** die Nachricht mit der Zusage der Vorbereitung eines Entwurfs einer Stellungnahme…
…es keinen plausiblen Grund - außer dem Ziel, die Steuernachzahlung möglichst spät zu entrichten - diese Tabelle und die dazugehörigen Unterlagen auch rasch an seinen Steuerberater zu übergeben. Zu 6. In Ermangelung jeglicher Unterlagen zum gesetzlichen Abgabetermin war es mir unmöglich, eine Steuererklärung 2015 für Herrn **E1…
…4, 5, 6/2022, stellen zweifellos Verfolgungshandlungen dar. Der Beschuldigte hat in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen eine Steuerberatungskanzlei betrieben, die nicht als inaktiv gemeldet war, daher konnte die Behörde von aufrechter Tätigkeit und bestehender monatlicher Meldeverpflichtungen von Umsatzsteuervoranmeldungen (Zahllasten, Gutschriften) ausgehen. Mit Zustellung der Einleitungsverfügungen und…
…Dr. Christian Haid und Mag. Bruno Sundl im Beisein des Schriftführers Patrick Schirgi über die Beschwerde der X-GmbH, vertreten durch die Kanzlei Kleiner Eberl Brandstätter Steuerberatung GmbH, Burgring 22, 8010 Graz, vom 30.06.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 07…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Unternehmensberater, whft. XXX, vertreten durch Mag. Josef Herr, Rechtsanwalt, Thunstraße 16, 5400 Hallein, wegen versuchter Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…13 Abs. 4 S 1 ZustellG dient der ständigen Aufrechterhaltung einer geordneten und stets unbehinderten Zustellmöglichkeit; die Pflicht eine ungehinderte Zustellung (Kanzleipflicht) zu garantieren, greift sohin nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Steuerberater ("Residenz- oder Kanzleipflicht"; zu den Begriffen s. Walter/Mayer, Zustellrecht (1983) §…
…in der Folge als Bf. bezeichnet, erzielte im Jahre 2011 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihren als Steuerberaterberufsanwärterin bei der vertreterin entfalteten Aktivitäten und brachte die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung dieses Jahres am 27. März 2012 auf elektronischem Weg beim Finanzamt ein. In dieser machte die…
…aus selbständiger Arbeit deklariert hatte) B) die nicht erfolgte Anerkennung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften in Höhe von 166.000,00 €. Im Wesentlichen wurde ausgeführt: ad A): Der Bf ist Steuerberater und schloss am 13.2.2009 einen Vertrag mit der X (idF X) ab…
…Bf. an, dass die Ausbildung der Bf. zur Steuerberaterin Bedingung der Einstellung in ihre Kanzlei gewesen sei. Sie sei nicht der Ansicht, dass die im Rahmen der Bildungskarenz bezogenen Gelder mit den Aus- und Fortbildungskosten gegenzurechnen seien. Der Vertreter des Finanzamtes verwies auf den Vorlagebericht…
…Spruchsenat davon aus, dass der Beschuldigte zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe, wobei insbesondere auf seine langjährige Tätigkeit als Steuerberater und die daraus resultierenden Fachkenntnisse abgestellt wurde. Unter Bedachtnahme auf eine frühere finanzstrafrechtliche Verurteilung vom 27.04.2018 wurde gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG eine…