…Linie 1), während nur ein einziges Befahren des Autobahnabschnittes Spielfeld (Linie 2) registriert wurde. Hinsichtlich des Vorliegens von Grundaufzeichnungen erklärte die Bf., dass die vorgelegten Unterlagen (Jahreslisten und Einträge auf Kalenderblättern) bei der Schätzung jedenfalls zu berücksichtigen seien und zwar unabhängig davon, ob es sich…
…von Belegen und Aufzeichnungen geltend (insbesondere unter den Tz 7 bis 10 sowie 13). Soweit einzelne (oder auch sämtliche) dieser Vorwürfe nach der oa. erforderlichen ergänzenden Überprüfung der vom Bf. bereits im Prüfungsverfahren angebotenen Unterlagen aufrecht erhalten bleiben, wird das Finanzamt allenfalls nach Maßgabe des…
…Die Angaben des Bf. hinsichtlich seiner Vertretungskosten seien daher insgesamt nicht glaubwürdig, weshalb die Wiederaufnahme der Verfahren zu Recht versagt worden sei. Hinsichtlich der geltend gemachten Fahrtkosten (Kilometergelder für die Jahre 2008 und 2010 in Höhe von jeweils 570 Euro) seien trotz des Vorhalts vom…
…ist es , das Risiko möglicher weiterer Unvollständigkeiten von Aufzeichnungen auszugleichen; dabei sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Schätzung mit Hilfe eines Sicherheitszuschlages eine Methode, die der korrigierenden Ergänzung der Besteuerungsgrundlagen, von denen anzunehmen ist, dass sie zu…
…daher allenfalls ein geringer Sicherheitszuschlag denkbar, da geringfügige formelle Mängel vorliegen." Im Beschwerdefall war somit bereits auf Grund der von der Außenprüfung aufgezeigten wesentlichen Mängel in der Buchführung, der Aufzeichnungsführung und der fehlenden Grundaufzeichnungen eine Schätzung im Hinblick auf die Bestimmungen des § 184 BAO geboten …
…Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass für den Bf in den Jahren 2012 bis 2014 Buchführungspflicht bestand. Im Jahr 2015 wird aber infolge des Wechsels der Bewirtschaftung und des Vorliegens von Einkünften aus LuF § 189 Abs. 4 UGB schlagend und die Rechnungslegungspflicht besteht somit im…
…F) Beendigung GesbR Die Frage, ob die GesbR mit dem krankheitsbedingten Ausscheiden der Gattin des Bf tatsächlich beendet wurde, spielt -wie zu zeigen sein wird- nur im Fall des Vorliegens von Einkünften aus LuF und dem möglichen Überschreitens der Buchführungsgrenzen nach § 125 BAO eine Rolle…
…kann, wie dargelegt, immer nur aufgrund einer Schlussfolgerung aus entsprechenden Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht damit immer - und ausschließlich - dann, wenn hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (Seiler/Seiler, FinStrG5 § 93 Rz 8). Ein Verdacht ist insoweit deutlich (…
…Zeitpunkt des Spieles im Ausland befindliche Spieler mit inländischem Wohnsitz würde im gegenständlichen Fall vielmehr trotz des damit verbundenen wesentlich größeren Aufwandes bei der Schätzung nur zu einer geringfügigen Änderung in der Abgabenhöhe führen, ohne die Genauigkeit der Schätzung auch nachweislich signifikant zu erhöhen. Von…
…werden (siehe dazu die Ausführungen im Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes zu RV/7101559/2018, die denselben Bf. betreffen). Doch selbst wenn sowohl das Vorliegen engerer wirtschaftlicher Beziehungen zu Deutschland in Abrede gestellt werden sollte als auch mangels Vorlage von Aufzeichnungen ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gemäß…
…1838/88). Ein solcher Verdacht kann ganz grundsätzlich immer nur aufgrund einer Schlussfolgerung aus entsprechenden Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht damit immer - und: ausschließlich - dann, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (Seiler/Seiler, FinStrG5 § 93 Rz 8)…
…GmbH hätten vorliegen müssen, um das diesbezügliche Vorbringen des steuerlichen Vertreters in Zahlen als erwiesen anzunehmen. Der Umfang der im Einzelfall erforderlichen Dokumentation wird durch den Bedarf bestimmt, der zum Verständnis der Bücher und Aufzeichnungen sowie der aufbewahrten Unterlagen erforderlich ist. Sind Grundaufzeichnungen von wesentlicher…
…ausgelastet waren. Das Vorbringen des Bf. in der Sommersaison seien die Umsätze geringer gewesen als jene in der Wintersaison erscheint daher unter den gegebenen Umständen wenig glaubwürdig. Für die Annahme des Vorliegens von höheren Umsätzen in den Sommermonaten spricht aber auch der Umstand, dass die…
…mit der Richtigkeit der im Abgabenverfahren vorgenommenen Schätzung im Lichte des Gebotes des § 98 Abs 3 FinStrG eingehend auseinanderzusetzen. Trägt der Beschuldigte Umstände vor, denen zufolge nicht mehr ausgeschlossen werden kann, daß die von ihm geführten Aufzeichnungen ungeachtet des Mangels fehlender Grundaufzeichnungen doch richtig und…
…Stelle vorgenommen worden sei, gehe der Bf davon aus, dass diese die von der D zur Verfügung gestellten Unterlagen und Aufzeichnungen auch geprüft habe. Jedem Lohnverrechner sei die Notwendigkeit des Vorliegens dieser Unterlagen zweifellos bekannt. Der Bf als verantwortlicher Geschäftsführer könne bestätigen, dass Reisen tatsächlich…
…samt Judikaturverweise) Formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen berechtigen nur dann zu einer Schätzung, wenn sie derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher bzw. Aufzeichnungen nicht mehr glaubwürdig erscheint (vgl Ritz/Koran, BAO8, § 184 Rz.9, und der dort zitierten Rechtsprechung des VwGH). Die…
…die Erbringung der Dienstleistung vor Ort auch nicht als erfolgte bloße "Zugabe" angesehen werden. Der Beurteilung der belangten Behörde, dass es sich bei den Lieferungen um einheitliche Leistungen handelt, kann somit nicht gefolgt werden. b) Zur Frage des Vorliegens von steuerfreien Ausfuhrlieferungen: Gem. § 7 Abs…
…August 2017. 8. Der Rechtsprechung des VwGH (vom 24.10.2019, Ra 2018/15/0097) ist zu entnehmen, dass eine Liebhabereinbeurteilung eine umfassende Prüfung der Betätigung voraussetzt und sich diese nicht auf das Vorliegen von Verlusten beschränkt. Die rechtliche Beurteilung einer Tätigkeit als Liebhaberei ist…
…der Führung der Aufzeichnungen von der Behörde festgestellt wurde (siehe auch Bezug), hielt die BF an ihrer Vorgangsweise fest und ist immer nach dem gleichen (nicht nachvollziehbaren) System der Aufzeichnungen und Ablage vorgegangen. Eine Aufklärung der unklaren Sachverhalte war trotz umfangreicher Bemühungen des Finanzamtes durch…
…erwähnen ist dabei auch, dass sowohl die Lebenshaltungskosten als auch die Zinsen für Privatkredite bisher in dieser Rechnung durch die Behörde noch gar nicht berücksichtigt wurden und trotzdem jährliche negative Beträge vorliegen. Es wurden auch jene Kredite in der Berechnung berücksichtigt, die durch Liegenschaften besichert…