…ist im Verfahren nicht hervorgekommen, dass die Mehrheit der Anleger davon in Kenntnis gesetzt war, dass die Zahlen nicht übereinstimmen. Der vorgelegte Renditevergleich selbst basiert auf den Zahlen des Anlegerprospektes 2006. Voraussetzung dafür, dass bereits aufgrund des in § 2 Abs. 2a Teilstrich 1 Satz 2…
…zukommen müsse, die auch die Merkmale des Regelbeispiels besitzen (vgl. Prechtl, Verlustausgleichsbeschränkungen im Einkommensteuerrecht, S. 119). Dabei sei der Renditevergleich gemäß § 2 Abs. 2a 1. TS EStG 1988. Das Regelbeispiel diene quasi der Umschreibung dessen, welches Ausmaß dem Steuervorteil in etwa zukommen müsse, damit von…
…und auf der Grundlage des angebotenen Gesamtkonzeptes aus derartigen Beteiligungen ohne Anwendung dieser Bestimmung Renditen erreichbar wären, die nach Steuern mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen ("Renditevergleich"). Andere (gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte) Beispiele würden zur Rechtfertigung der Verlustausgleichsbeschränkung gleichwertige objektive Umstände…
…belangte Behörde aus, es gebe den Grundtatbestand (Im-Vordergrund-Stehen steuerlicher Vorteile, was sich insbesondere in deren Bewerbung manifestiere) und den speziellen Regeltatbestand (allgemeines Angebot, Renditevergleich), die nebeneinander gelten. Die Kommanditisten erhielten einen Anteil von 185% ihrer Einlage unabhängig vom Beteiligungsverhältnis als Verlustzuweisung, und nach…
…belangte Behörde aus, es gebe den Grundtatbestand (Im-Vordergrund-Stehen steuerlicher Vorteile, was sich insbesondere in deren Bewerbung manifestiere) und den speziellen Regeltatbestand (allgemeines Angebot, Renditevergleich), die nebeneinander gelten. Die Kommanditisten erhielten einen Anteil von 185% ihrer Einlage unabhängig vom Beteiligungsverhältnis als Verlustzuweisung, und nach…
…selbst aufgrund einer defekten Festplatte nicht mehr vorgelegt werden konnten. Diese Budgetzahlen seien erheblich von den Zahlen in den Anlegerprospekten abgewichen, weshalb der Renditevergleich aus den Prospekten nicht nachvollziehbar sei, weil die Ausgangsgrößen diesen Zahlen nicht entsprechen. * verschiedene (handschriftliche) Notizen, aus denen die Außenprüfung schloss…
…2a 1. Teilstrich EStG davon auszugehen, dass den Kriterien, die zur Tatbestandsverwirklichung des Grundtatbestandes herangezogen werden, ungefähr jenes Gewicht und jene Größe zukommen muss, die auch die Merkmale des Regelbeispiels (Anmerkung: gemeint ist der Renditevergleich gern. § 2 Abs. 2a 1. Teilstrich EStG) besitzen. Das Regelbeispiel…
…dass von einem im Vordergrund stehenden steuerlichen Vorteil "jedenfalls dann auszugehen sei, wenn das Eingehen der Beteiligung (…) mit Steuervorteilen aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust beworben werde". Ein Renditevergleich sei dann nicht mehr anzustellen. […] Auf Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 21.2.2018, Zl…
…Ro 2023/15/0008-6; VwGH 10.2.2016, 2013/15/0284). Der maßgebliche Zeitpunkt für den Renditevergleich, ist der Beginn der Vermietung. Es ist daher die Anfangsrendite entscheidend. Etwaige Erhöhungen der Miete durch Indexierung haben als reine Wertsicherung des Mietertrags keine Auswirkungen auf die…
…atypisch stillen Gesellschafter sei betraglich nicht begrenzt und errechne sich ausschließlich nach dem Unternehmenswert. Im Gesellschaftsvertrag seien keine Vereinbarungen enthalten, die auf eine von vornherein beabsichtigte zeitliche Begrenzung der Beteiligung schließen lassen würden. Ein Renditevergleich sei daher nicht anzustellen und das Verlustausgleichsverbot des § 2 Abs…
…Partei vorgebracht. Es ist demnach davon auszugehen, dass die Beteiligung - wenn schon nicht öffentlich - so doch zumindest allgemein angeboten wurde. C. Renditevergleich Im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Beschwerde wurde dem belangten Finanzamt von der steuerlichen Vertretung eine Renditeberechnung iSd § 2 Abs. 2a EStG 1988 übermittelt. Das…
…2a EStG 1988 normierten Regelbeispiels ist somit im konkreten Fall erfüllt. Allerdings ergibt sich aus dem festgestellten Sachverhalt ebenfalls, dass der angestellte Renditevergleich nicht zum Ergebnis führt, dass ohne Anwendung dieser Bestimmung Renditen erreichbar wären, die nach Steuern mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen…
…Gesamtkosten (BFG 04.05.2017, RV/6100603/2016). Da die Vergleichsrendite (ausschließlich) von den Marktverhältnissen beim Beginn der Vermietung abhängig und in den Folgejahren auch nicht mehr anzupassen ist, stellt der maßgebliche Zeitpunkt für den Renditevergleich, der Beginn der Vermietung dar. Es ist somit die…
…dieser Bestimmung Renditen erreichbar wären, die nach Steuern mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen würden, sei für den gegenständlichen Fall für die Sichtweise des Finanzamtes nichts zu gewinnen. Denn im gegenständlichen Fall sei aus dem Renditevergleich ersichtlich, dass die Rendite nach…
…dieser Bestimmung Renditen erreichbar wären, die nach Steuern mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen würden, sei für den gegenständlichen Fall für die Sichtweise des Finanzamtes nichts zu gewinnen. Denn im gegenständlichen Fall sei aus dem Renditevergleich ersichtlich, dass die Rendite nach…
…und auf der Grundlage des angebotenen Gesamtkonzeptes aus derartigen Beteiligungen ohne Anwendung dieser Bestimmung Renditen erreichbar wären, die nach Steuern mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen ("Renditevergleich"). Andere (gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte) Beispiele würden zur Rechtfertigung der Verlustausgleichsbeschränkung gleichwertige objektive Umstände…
…dieser Bestimmung Renditen erreichbar wären, die nach Steuern mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen würden, sei für den gegenständlichen Fall für die Sichtweise des Finanzamtes nichts zu gewinnen. Denn im gegenständlichen Fall sei aus dem Renditevergleich ersichtlich, dass die Rendite nach…
…und auf der Grundlage des angebotenen Gesamtkonzeptes aus derartigen Beteiligungen ohne Anwendung dieser Bestimmung Renditen erreichbar wären, die nach Steuern mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen ("Renditevergleich"). Andere (gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte) Beispiele würden zur Rechtfertigung der Verlustausgleichsbeschränkung gleichwertige objektive Umstände…
…in den einzelnen Mitunternehmerschaften über jenes eines bloß kapitalistisch beteiligten Mitunternehmers hinausgegangen sei (siehe Seite 14). Das Tatbestandsmerkmal des "allgemeinen Angebots" liege somit nicht vor (siehe Seite 15). Zum Renditevergleich ist dem Beschwerdeschreiben zu entnehmen, dass die in Beilage ./3 befindliche Excel-Berechnungen zeige, dass …
…Möglichkeit, Verluste nicht anzuerkennen. Auch der zur Nichtbesteuerung herangezogene Renditevergleich sei für eine endgültige steuerliche Beurteilung als Liebhaberei ungeeignet. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung resultierten aus dem Kauf zweier Eigentumswohnungen (Wohnungsnummer 9 und 10) in H-Stadt in Deutschland im Jahr 1993. Anfangsverluste bzw…