…die atypisch stille Beteiligung an der A-AG von der Regelung des § 2 Abs 2a EStG betroffen ist. Auf Basis der von der Gesellschaft vorgelegten Planrechnung wurde ein Renditevergleich angestellt. Das Ergebnis dieses Vergleichs ergibt, dass die Verlustausgleichsregelung bei gegenständlicher Beteiligung nicht zur Anwendung kommt. …
…vorliegenden Prognosen insgesamt hervor. Wie die Bw glaubhaft und überprüfbar dargelegt hat, sind die eingetretenen Abweichungen auf zB die zeitliche Verzögerung eines Großauftrages zurückzuführen. Die Prognoserechnung bildet auch lediglich die Grundlage für einen Renditevergleich, der für die Beurteilung der Ausgleichsfähigkeit der Verluste nach § 2 Abs…
…Ist keine Erlösbandbreite vereinbart, ist auf den wahrscheinlichen Abschichtungserlös im Sinne einer Wertentwicklungsprognose abzustellen. Rz 171: Der Renditevergleich ist für den voraussichtlichen Zeitraum des Bestehens der Beteiligung anzustellen. Es ist dabei auch das zu erwartende Verhalten des Kapitalnehmers in Bezug auf eine Kündigung der Beteiligung…
…ist im Verfahren nicht hervorgekommen, dass die Mehrheit der Anleger davon in Kenntnis gesetzt war, dass die Zahlen nicht übereinstimmen. Der vorgelegte Renditevergleich selbst basiert auf den Zahlen des Anlegerprospektes 2006. Voraussetzung dafür, dass bereits aufgrund des in § 2 Abs. 2a Teilstrich 1 Satz 2…
…zukommen müsse, die auch die Merkmale des Regelbeispiels besitzen (vgl. Prechtl, Verlustausgleichsbeschränkungen im Einkommensteuerrecht, S. 119). Dabei sei der Renditevergleich gemäß § 2 Abs. 2a 1. TS EStG 1988. Das Regelbeispiel diene quasi der Umschreibung dessen, welches Ausmaß dem Steuervorteil in etwa zukommen müsse, damit von…
…und auf der Grundlage des angebotenen Gesamtkonzeptes aus derartigen Beteiligungen ohne Anwendung dieser Bestimmung Renditen erreichbar wären, die nach Steuern mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen ("Renditevergleich"). Andere (gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte) Beispiele würden zur Rechtfertigung der Verlustausgleichsbeschränkung gleichwertige objektive Umstände…
…belangte Behörde aus, es gebe den Grundtatbestand (Im-Vordergrund-Stehen steuerlicher Vorteile, was sich insbesondere in deren Bewerbung manifestiere) und den speziellen Regeltatbestand (allgemeines Angebot, Renditevergleich), die nebeneinander gelten. Die Kommanditisten erhielten einen Anteil von 185% ihrer Einlage unabhängig vom Beteiligungsverhältnis als Verlustzuweisung, und nach…
…belangte Behörde aus, es gebe den Grundtatbestand (Im-Vordergrund-Stehen steuerlicher Vorteile, was sich insbesondere in deren Bewerbung manifestiere) und den speziellen Regeltatbestand (allgemeines Angebot, Renditevergleich), die nebeneinander gelten. Die Kommanditisten erhielten einen Anteil von 185% ihrer Einlage unabhängig vom Beteiligungsverhältnis als Verlustzuweisung, und nach…
…vorliegen, bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Klagenfurt am Wörthersee…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…vorliegen, bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a erster Teilstrich EStG 1988 durchgeführt wird. Klagenfurt am Wörthersee…
…zumal es für die genannte Beteiligung einen allgemeinen Anlegermarkt gibt, was durch die Vielzahl von Beteiligungen bestätigt wird. Der Renditevergleich ist erfüllt, zumal die Beteiligung über Jahrzehnte nur Verluste erwirtschaftet hat, und die Beteiligung ohne steuerliche Verlustverwertung mangels Auszahlungen für die Anleger keinen in Geld…
…2032 ein Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in Höhe von € 75.148,00 erreicht werden würde, sowie ein "Renditevergleich", welcher eine "Nach-Steuer-Rendite" von 4,78 % einer "Vor-Steuer-Rendite" von 4,95 % gegenüberstellte. In diesen Berechnungen sei die Lebenserwartung des Bw…
…eines Gesamtüberschusses, Renditeberechnung gem. § 2 Abs. 2a EStG", eine "Berechnung Totalgewinn (Beilage 1)" sowie ein "Renditevergleich gem. § 2 Abs. 2a EStG (Beilage 2)" vorgelegt. Das vom Bw. abgeschlossene Altersvorsorgemodell erfülle alle Kriterien - bis auf die Abzugsfähigkeit der Versicherungssteuer - nach der Rechtsansicht des BMF, d.h…
…weiters eine "Totalgewinnberechnung", nach welcher aus dem Modell nach 24 Jahren ein Gesamtüberschuss lukriert werden würde, sowie ein "Renditevergleich", welcher eine "Nach-Steuer-Rendite" von 4,75% einer "Vor-Steuer-Rendite" von 4,81% gegenüberstellte. Den Unterlagen war zu entnehmen, dass in diesen Berechnungen die…
…eine Kapitalzahlung ausgeschlossen sei; Abstattungskreditvertrag der R-Bank (Konto Nr. 4.060.307) vom 28. Dezember 2000 über eine Kreditsumme von 5,300.000,00 S, Renditeberechnung bzw. Renditevergleich vom 28. Jänner 2001, Bestätigung der R-Bank vom 5. Jänner 2001 über Kreditgebühr, Bearbeitungsgebühr, Zinsen…
…Dezember 2000 über eine Kreditsumme von 5,300.000,00 S, Renditeberechnung bzw. Renditevergleich vom 26. September 2000, diverse Schriftstücke und Artikel aus Fachzeitschriften betreffend die steuerliche Beurteilung des gegenständlichen Rentenmodells. Das Finanzamt anerkannte bei den sonstigen Einkünften die erklärte Versicherungssteuer in Höhe von 192…
…selbst aufgrund einer defekten Festplatte nicht mehr vorgelegt werden konnten. Diese Budgetzahlen seien erheblich von den Zahlen in den Anlegerprospekten abgewichen, weshalb der Renditevergleich aus den Prospekten nicht nachvollziehbar sei, weil die Ausgangsgrößen diesen Zahlen nicht entsprechen. * verschiedene (handschriftliche) Notizen, aus denen die Außenprüfung schloss…