…1 angeführt, befindet sich der Ort der Geschäftsleitung in ***17***, ***16***. Dort befinden sich auch das Büro, das Lager, die Garage bzw. Abstellfläche für den betrieblichen PKW, wie überhaupt sämtliches Betriebsvermögen das der ***Bf1*** zur Ausübung eines Betriebes dient. Die Definition für die Betriebsstätte ist…
…Ort der Geschäftsleitung und die wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit in Österreich befinden. Die Firma ***Bf1*** bzw. Herr ***10*** fährt zu Kunden und auf Messen in Österreich und stellt dort Munition und Teile von Jagdwaffen sowie Wildwarngeräte vor. Es werden dadurch Geschäftsabschlüsse zwischen österreichischen Kunden und der…
…festgehalten, dass der Ort der Geschäftsleitung "eher" in Österreich anzusiedeln sei als in ***4***. Das Wort "eher" deutet keinesfalls auf eine konkrete Feststellung des deutschen Prüfers hin, es handelt sich vielmehr um eine reine Vermutung und um einen Ausdruck der Unsicherheit des deutschen Prüfers. Das…
…der vom Finanzamt erlassene Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2004 vom 21.11.2011 gemäß § 279 BAO ersatzlos aufzuheben war. Inhaltliche rechtliche Würdigung betreffend Umsatzsteuer 2002, 2003 und 2005: Nach § 27 Abs. 2 BAO ist als Ort der Geschäftsleitung der Ort anzunehmen, an dem sich der…
…können Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 Gehälter…
…Sinn der Abgabenvorschriften an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, so gilt als Sitz der Ort der Geschäftsleitung. (2) Als Ort der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der…
… VwGH 06.04.1995, 94/15/0206; VfGH 22.06.1967, B 25/67). Für die Bestimmung des abgabenrechtlichen Sitzes ist in diesen Fällen auf den Ort der Geschäftsleitung abzustellen (Achatz/Kirchmayr, KStG, § 1 Tz 85f). Gem § 22 Abs 1 BAO ist ein Abgabepflichtiger grundsätzlich…
…die ihren Ort der Geschäftsleitung in Österreich hat, jedoch ihren statutarischen Sitz im Ausland und nach Österreich "zugezogen" ist. Die herrschende Ansicht geht davon aus, dass bei solchen doppelt ansässigen Körperschaften dennoch eine juristische Person des privaten Rechts vorliegt und sie der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt…
…der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der ***X*** GmbH im relevanten Zeitraum in Spanien gelegen habe und die ***X*** GmbH somit gemäß DBA Spanien in Spanien ansässig gewesen sei. Die Tätigkeiten des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt ***Projektname1*** seien bis zum Juni 2007 nicht der…
…wenn der Beschwerdeführer nach einem Arbeitstag an seinen Wohnsitz zurückkehrte und dort sein Familienleben und seine Freizeit stattfanden. In freier Beweiswürdigung ist demnach davon auszugehen, dass der Ort der Geschäftsleitung der ***2*** nach der Gesamtbetrachtung der Verhältnisse des konkreten Beschwerdefalls am Arbeitsplatz des Beschwerdeführers in…
…Ort der Geschäftsleitung nicht wesentlich (Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes/Daurer, Internationales Steuerrecht I/1 I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (Stand 01.05.2023, rdb.at) Z 00 Anm 42). Unter gewissen Voraussetzungen kann die Annahme gerechtfertigt sein, eine Gesellschaft habe überhaupt keinen Ort der Geschäftsleitung…
…mwN). Ein Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung im vorstehenden Sinn ist im vorliegenden Beschwerdefall nicht feststellbar (siehe dazu die unter Punkt 1.15 erfolgten Ausführungen). Entgegen dem dahingehenden Beschwerdevorbringen ist in einem derartigen Fall aber der Ort der Geschäftsleitung nicht automatisch am Wohnsitz des Geschäftsführers zu…
…sowie für den Ort der Geschäftsleitung doch etwas lebensfremd. Denn wenn sich dort ein Sitz bzw. auch nur eine Betriebsstätte befinden würde, wäre die Anwesenheit [des Bf.] als Geschäftsführer sicherlich notwendig gewesen, um geschäftliche Angelegenheiten zu klären. (…) Was die Besteuerung der Unternehmensgewinne in Österreich…
…eine die Streitjahre umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt. In ihrem Bericht vom 22.10.2012 traf die Prüferin – auszugsweise wörtlich wieder gegeben – folgende Feststellungen: „1) Unbeschränkte Steuerpflicht und Ort der Geschäftsleitung: Bisherige einkommensteuerliche Behandlung: [Der Bf.] ist seit 18. März 2003 in Österreich abwechselnd und lückenlos…
…Ort der Geschäftsleitung und somit der zentrale Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nicht in Deutschland gelegen sein konnte. Denn diesem Vorbringen zufolge wird die steuerliche Nichtansässigkeit im Inland allein mit dem Hauseigentum in Spanien begründet. Spätestens mit dem Hausverkauf in Spanien sei die Ansässigkeit – so der…
…inländischem Ort der Geschäftsleitung erfolgen könnten." Bei mindeststeuerpflichtigen ausländischen Köperschaften ist die nach ausländischem Recht vorgesehene Mindesthöhe des Gesellschaftskapitals heranzuziehen. Ist die Mindesthöhe des Gesellschaftskapitals nicht geregelt oder ist die Mindesthöhe niedriger als die gemäß § 6 GmbHG vorgesehene Kapitalausstattung, richtet sich die Bemessung der Mindeststeuer…
…des Ortes der Geschäftsleitung regelmäßig darauf an, wo die für die Geschäftsführung nötigen unternehmerischen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet würden (VwGH 23.2.1987, 85/15/0131; 6.4.1995, 94/15/0206; vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 1 Tz 39). Auf den Ort der Willensbildung…
…Während im allgemeinen Ertragsteuerbereich (zB Veranlagung zur Körperschaftssteuer) bei auseinanderfallendem Sitz und Ort der Geschäftsleitung auf die Regelungen des DBA abgestellt wird (s zB UFS RV/1097-W/03 vom 12.12.2007 zu einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich und tatsächlicher Geschäftsleitung in Italien…
…Beginnes der Vermietungstätigkeit, Verf 16, 30.9.2013) gab die Bf unter anderem an, dass der Ort der Geschäftsleitung in A., die Zustelladresse gemäß § 81 Bundesabgabenordnung in C.inDeutschland gelegen und der voraussichtliche Jahresumsatz 2014 mit € 6.600,00 zu beziffern wäre. In der…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 erhöht sich um € 57.200,00 auf insgesamt € 96.800. Gegen dieses Erkenntnis ist…