…teils nicht nachvollziehbaren Ansätzen zu rechtfertigen. So bezieht sich die Beschwerdeführerin zunächst bezüglich der Angemessenheit der Miete auf das vom damaligen Fachbereichsleiter für Immobilienbewertungen der Großbetriebsprüfung empfohlenen umgekehrten Ertragswertverfahren. Dabei setzt sie aber bei ihrer Verprobung nur einen Liegenschaftszinssatz von 2% an und übersieht dabei…
…auf die im Gesetz näher beschriebenen Wohnräume und diesen gleichgehaltenen Bestandgegenstände beschränkt. Die Erläuterungen zum AbgÄG 1998 lauten insoweit (1471 BlgNR 20. GP): "Bei Bestandverträgen über die Vermietung und Nutzungsüberlassung von Gebäuden oder Gebäudeteilen für Wohnzwecke sollen für die Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage die wiederkehrenden…
…entstehenden Kosten beschränken und dadurch die Miete und Nutzungsüberlassung von Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten begünstigen. Im Vertrag sei geregelt, dass die Vermietung ausschließlich zu Geschäftszwecken erfolgt. Die Mieterin übernehme die Bestandfläche, um in einem zweiten Schritt die Wohnräume für Wohnzwecke weiterzuvermieten. Dass für die Weitervermietung die…
…ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich (unecht) steuerfrei. Nicht befreit ist demnach allerdings unter anderem die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke sowie die die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von…
…als Korrespondenzadresse und nicht als Wohnadresse bereits im Jahr 2008 mit dem Finanzamt akkordiert gewesen sei. Diese Adresse befinde sich in einem Industriebetriebsgebiet, es sei die Firmenadresse der ***3*** GmbH und sei damit für Wohnzwecke weder geeignet noch benutzt. Hinsichtlich der Wiederaufnahme wiederholte der Vertreter…
…anmietete, um diese Frau *** zu Wohnzwecken zu überlassen und diese Nutzungsüberlassung eines der Motive für die Errichtung des Objekts gewesen sei. Es wäre dementsprechend auch "widersinnig gewesen, wenn die [...] [Beschwerdeführerin] für die Liegenschaft Inserate geschaltet hätte oder Werbetafeln an der Liegenschaft angebracht worden wären". Weiters…
…anmietete, um diese Frau ***Begünstigte1*** zu Wohnzwecken zu überlassen und diese Nutzungsüberlassung eines der Motive für die Errichtung des Objekts gewesen sei. Es wäre dementsprechend auch "widersinnig gewesen, wenn die [...] [Beschwerdeführerin] für die Liegenschaft Inserate geschaltet hätte oder Werbetafeln an der Liegenschaft angebracht worden wären"…
…schriftlichen Mietverträge existierten und im ersten Halbjahr 2009 nur zweimal die Miete überwiesen worden sei. Durch Zwischenschaltung einer GmbH sollte der Anschein einer Vermietungstätigkeit für ein Wohnobjekt erweckt werden, das der Gesellschafter und seine Familie für Wohnzwecke nutzen, um dadurch den Vorsteuerabzug für die gesamten…
…und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Nicht befreit sind: die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke…
…3.2012 ohne Erinnerung oder Mahnung durch die Vermieterin benützt. Erst nach Ankündigung der BP (30.4.2012) seien die ausstehenden Mieten für die Zeit 7/2011-2/2012 im Rechenwerk in bar (15.656,28 € und 843,72 €) verbucht worden (S. 2)…
…I Nr. 28/1999 ergebenden Begünstigung (bei Bestandverträgen über die Vermietung und Nutzungsüberlassung von Gebäuden oder Gebäudeteilen für Wohnzwecke sollen für die Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage die wiederkehrenden Leistungen höchstens mit dem Dreifachen des Jahreswertes zum Ansatz gelangen) die sachliche Bestimmung des Bestandobjektes maßgeblich ist. Dass…
…dass der Mieter für den Zeitraum vor dem 01.01.2022 keinen Mietzins zu bezahlen hat, auch nicht im Falle einer Eröffnung des Hotels vor dem 01.01.2022. …" Der Umbau des Hotels wurde erst 2024 abgeschlossen und ist bis dato die Höhe der…
…155 m² Büroräumlichkeiten im Keller sowie 350 m² für Wohnzwecke) beträgt, ist ua der Beschwerde vom 25.8.2016 zu entnehmen. Dass die Nutzfläche eines durchschnittlichen Einfamilienhauses in der Steiermark im Jahr 2015 bei 138,2 m² und im Jahr 2016 bei 139,9 m²…
…betragen und es käme auf Grund der jährlichen negativen Ergebnisse bei dieser statischen Berechnungsmethode niemals zur Amortisation der Investition. Zur Renditemiete, um zu überprüfen, ob sich die ggst Immobilie für eine fremdübliche, marktkonforme Nutzungsüberlassung eigne, führt der AP-Bericht aus, dass die Renditemiete jene Miete…
…Angehörigenjudikatur entspricht. Eine Nutzungsüberlassung mit dem Ziel, Angehörigen einen nicht fremdüblichen Vorteil zuzuwenden, erfolgt nicht zum Zweck der Einnahmenerzielung und stellt daher keine wirtschaftliche Betätigung dar (VwGH 14.9.2017, Ra 2016/15/0015). Die für das anhängige Verfahren maßgeblichen Bestimmungen der LVO lauten: "§ 1…
…dem Vermieter Ersatz für nicht geleistete Mieten zu ermöglichen. Im Fall von Dienstwohnungen, die ohne gesondertes Nutzungsentgelt überlassen werden und ohnedies automatisch mit Beendigung des Dienstverhältnisses zurückzustellen sind, besteht dem gegenüber kein Bedarf an der Leistung von Kautionen und werden solche In der Praxis auch…
…gehört dem Mieter des Gebäudes) errichtet und die BF. GmbH dieses Gebäude anschließend zu Wohnzwecken vermietet. Da sich diese Liegenschaft in unmittelbarer Nähe zu den oben angeführten 14 Bauparzellen befindet, könnte dieses Projekt - neben dem bereits bestehenden Projekt "L" - als Vorzeigeprojekt und Werbeträger für weitere…
…und Ergänzungen angegeben. So war angeführt, dass der Einzug der Familie tatsächlich Ende 2007/Anfang 2008 erfolgt sei. Bis dahin hätte man in ***4***, gewohnt. Der Umzug in das verfahrensgegenständliche Objekt sei ab Ende 2007/Anfang 2008 sukzessive erfolgt, da eine Nutzung für private Wohnzwecke…
…zu Wohnzwecken und der Bezahlung der Miete aber auch, dass ein Vertragsverhältnis mit der Bf. zustande gekommen war; dies unabhängig von einer schriftlichen Form. Dass bisher der Hauptvertrag / Mietvertrag nicht schriftlich geschlossen wurde, lag letztlich am formellen Fehlen einer Benützungsbewilligung bzw. einer Fertigstellungsanzeige für das…
…werde. Zur Klarstellung sei hinsichtlich der verdeckten Ausschüttung betreffend die für private Wohnzwecke genutzten Räumlichkeiten des Hauses ***8*** Folgendes auszuführen: In der Betriebsprüfung ABNr.: ***6*** sei die fremdübliche Miete pro Monat mit 3.240,00 € (10% USt) und 360,00 € (20% USt) festgestellt…