…sollte die Einführung der Höchstgrenze bei Vervielfachung der wiederkehrenden Leistungen bei Wohnungsmietverträgen die durch die anfallende Hundertsatzgebühr entstehenden Kosten beschränken und dadurch die Miete und Nutzungsüberlassung von Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten begünstigen. Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien kommt es bei der Beurteilung des Gebrauchs…
…teils nicht nachvollziehbaren Ansätzen zu rechtfertigen. So bezieht sich die Beschwerdeführerin zunächst bezüglich der Angemessenheit der Miete auf das vom damaligen Fachbereichsleiter für Immobilienbewertungen der Großbetriebsprüfung empfohlenen umgekehrten Ertragswertverfahren. Dabei setzt sie aber bei ihrer Verprobung nur einen Liegenschaftszinssatz von 2% an und übersieht dabei…
…beschränken und dadurch die Miete und Nutzungsüberlassung von Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten begünstigen. Wohnzwecken dienen Gebäude oder Räumlichkeiten in Gebäuden dann, wenn sie dazu bestimmt sind, in abgeschlossenen Räumen privates Leben, speziell auch Nächtigung zu ermöglichen. Unter die Höchstgrenze fällt nicht nur die Vermietung oder Nutzungsüberlassung…
…beschränken und dadurch die Miete und Nutzungsüberlassung von Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten begünstigen. Wohnzwecken dienen Gebäude oder Räumlichkeiten in Gebäuden dann, wenn sie dazu bestimmt sind, in abgeschlossenen Räumen privates Leben, speziell auch Nächtigung zu ermöglichen. Unter die Höchstgrenze fällt nicht nur die Vermietung oder Nutzungsüberlassung…
…auf die im Gesetz näher beschriebenen Wohnräume und diesen gleichgehaltenen Bestandgegenstände beschränkt. Die Erläuterungen zum AbgÄG 1998 lauten insoweit (1471 BlgNR 20. GP): "Bei Bestandverträgen über die Vermietung und Nutzungsüberlassung von Gebäuden oder Gebäudeteilen für Wohnzwecke sollen für die Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage die wiederkehrenden…
…entstehenden Kosten beschränken und dadurch die Miete und Nutzungsüberlassung von Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten begünstigen. Im Vertrag sei geregelt, dass die Vermietung ausschließlich zu Geschäftszwecken erfolgt. Die Mieterin übernehme die Bestandfläche, um in einem zweiten Schritt die Wohnräume für Wohnzwecke weiterzuvermieten. Dass für die Weitervermietung die…
…klären, ob dessen Errichtung für die Wohnzwecke des Gesellschafter-Geschäftsführers erfolgte und die Nutzungsüberlassung von Anfang an als Teil dessen (fremdüblicher) Geschäftsführerentlohnung vereinbart war bzw. ob bei der Errichtung des Hauses allenfalls von vorne herein eine steuerlich anzuerkennende, ertragsorientierte Nutzung für Vermietungszwecke geplant gewesen war…
…ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich (unecht) steuerfrei. Nicht befreit ist demnach allerdings unter anderem die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke sowie die die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von…
…als Korrespondenzadresse und nicht als Wohnadresse bereits im Jahr 2008 mit dem Finanzamt akkordiert gewesen sei. Diese Adresse befinde sich in einem Industriebetriebsgebiet, es sei die Firmenadresse der ***3*** GmbH und sei damit für Wohnzwecke weder geeignet noch benutzt. Hinsichtlich der Wiederaufnahme wiederholte der Vertreter…
…zu Wohnzwecken zu überlassen, ist für die Frage, ob dieser Vorgang dem Grunde nach durch den Betrieb der Kapitalgesellschaft oder durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, zu prüfen, ob die Kapitalgesellschaft eine Wohnung dieser Art, Größe und Lage zum Zwecke der Nutzungsüberlassung auch für einen fremden…
…zu Wohnzwecken zu überlassen, ist für die Frage, ob dieser Vorgang dem Grunde nach durch den Betrieb der Kapitalgesellschaft oder durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, zu prüfen, ob die Kapitalgesellschaft eine Wohnung dieser Art, Größe und Lage auch zum Zwecke der Nutzungsüberlassung an einen fremden…
…zu Wohnzwecken zu überlassen, sei für die Frage, ob dieser Vorgang dem Grunde nach durch den Betrieb der Kapitalgesellschaft oder durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sei, zu prüfen, ob die Kapitalgesellschaft eine Wohnung dieser Art, Größe und Lage zum Zwecke der Nutzungsüberlassung auch für einen fremden…
…anmietete, um diese Frau *** zu Wohnzwecken zu überlassen und diese Nutzungsüberlassung eines der Motive für die Errichtung des Objekts gewesen sei. Es wäre dementsprechend auch "widersinnig gewesen, wenn die [...] [Beschwerdeführerin] für die Liegenschaft Inserate geschaltet hätte oder Werbetafeln an der Liegenschaft angebracht worden wären". Weiters…
…die angeführte betriebliche Nutzung der für Wohnzwecke vermieteten W 1 durch H, Zahlung der Miete nicht monatlich im Vorhinein unbar durch die Eltern des Bw., sondern bar für einige Monate gesamt ca. in der Mitte dieses Zeitraums bei Unterlassung von Mahnung und Verrechnung von Verzugszinsen)…
…anmietete, um diese Frau ***Begünstigte1*** zu Wohnzwecken zu überlassen und diese Nutzungsüberlassung eines der Motive für die Errichtung des Objekts gewesen sei. Es wäre dementsprechend auch "widersinnig gewesen, wenn die [...] [Beschwerdeführerin] für die Liegenschaft Inserate geschaltet hätte oder Werbetafeln an der Liegenschaft angebracht worden wären"…
…schriftlichen Mietverträge existierten und im ersten Halbjahr 2009 nur zweimal die Miete überwiesen worden sei. Durch Zwischenschaltung einer GmbH sollte der Anschein einer Vermietungstätigkeit für ein Wohnobjekt erweckt werden, das der Gesellschafter und seine Familie für Wohnzwecke nutzen, um dadurch den Vorsteuerabzug für die gesamten…
…und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Nicht befreit sind: die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke…
…befreit. Ausgenommen von dieser unechten Befreiung war die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke mit Ausnahme des Eigenverbrauches. Der Eigenverbrauch ist daher in der für Juli 2002 gültigen Rechtslage unecht befreit. Gemäß § 12 Abs. 3 UStG 1994 ist der Vorsteuerabzug für Lieferungen und sonstige Leistungen…
…3.2012 ohne Erinnerung oder Mahnung durch die Vermieterin benützt. Erst nach Ankündigung der BP (30.4.2012) seien die ausstehenden Mieten für die Zeit 7/2011-2/2012 im Rechenwerk in bar (15.656,28 € und 843,72 €) verbucht worden (S. 2)…
…I Nr. 28/1999 ergebenden Begünstigung (bei Bestandverträgen über die Vermietung und Nutzungsüberlassung von Gebäuden oder Gebäudeteilen für Wohnzwecke sollen für die Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage die wiederkehrenden Leistungen höchstens mit dem Dreifachen des Jahreswertes zum Ansatz gelangen) die sachliche Bestimmung des Bestandobjektes maßgeblich ist. Dass…