…3) ergebe sich der räumliche Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Vorgaben und damit auch die jeweilige Zuständigkeit des Gesetzgebers. Die Meldepflicht sei in Wien zu erfüllen und beziehe sich auf Unterkünfte in Wien. Es kämen daher die in Wien geltenden Rechtsvorschriften zur Anwendung. Dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung…
…außerhalb des Stadtgebietes befinden, kann aus der Bestimmung des § 15 Abs. 2 WTFG nicht abgeleitet werden. Es besteht daher insoweit keine Meldepflicht, weil diese vorhandenen Daten weder als Kontakt- noch als Identifikationsdaten im Sinne des § 15 Abs. 2 WTFG einzustufen sind, aufgrund derer eine Identifikation…
…3) ergebe sich der räumliche Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Vorgaben und damit auch die jeweilige Zuständigkeit des Gesetzgebers. Die Meldepflicht sei in Wien zu erfüllen und beziehe sich auf Unterkünfte in Wien. Es kämen daher die in Wien geltenden Rechtsvorschriften zur Anwendung. Dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung…
…auf. Nach den unionsrechtlichen Regelungen ergibt sich der räumliche Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Vorgaben und damit auch die jeweilige Zuständigkeit des Gesetzgebers. Die Meldepflicht ist in Wien zu erfüllen und bezieht sich auf Unterkünfte in Wien. Es kommen daher die in Wien geltenden Rechtsvorschriften zur Anwendung…
…3) ergebe sich der räumliche Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Vorgaben und damit auch die jeweilige Zuständigkeit des Gesetzgebers. Die Meldepflicht sei in Wien zu erfüllen und beziehe sich auf Unterkünfte in Wien. Es kämen daher die in Wien geltenden Rechtsvorschriften zur Anwendung. Dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung…
…auf. Nach den unionsrechtlichen Regelungen ergibt sich der räumliche Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Vorgaben und damit auch die jeweilige Zuständigkeit des Gesetzgebers. Die Meldepflicht ist in Wien zu erfüllen und bezieht sich auf Unterkünfte in Wien. Es kommen daher die in Wien geltenden Rechtsvorschriften zur Anwendung…
…3) ergebe sich der räumliche Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Vorgaben und damit auch die jeweilige Zuständigkeit des Gesetzgebers. Die Meldepflicht sei in Wien zu erfüllen und beziehe sich auf Unterkünfte in Wien. Es kämen daher die in Wien geltenden Rechtsvorschriften zur Anwendung. Dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung…
…auf. Nach den unionsrechtlichen Regelungen ergibt sich der räumliche Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Vorgaben und damit auch die jeweilige Zuständigkeit des Gesetzgebers. Die Meldepflicht ist in Wien zu erfüllen und bezieht sich auf Unterkünfte in Wien. Es kommen daher die in Wien geltenden Rechtsvorschriften zur Anwendung…
…ebenfalls vertreten durch HBA Rechtsanwälte GmbH, Karmeliterplatz 4, 8010 Gaz wegen der Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerden der Amtsbeauftragten vom 18.9.2025 sowie die Beschwerde des Beschuldigten und die Beschwerde des belangten Verbandes vom 17.10.2025 gegen…
…36***, gibt nach WE an: V: Sie sind nicht mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert? Z: Fremd V: Es geht um die Meldepflichtverletzung nach dem WiEReG der ***Bf2*** zum Säumnistag 8.3.2024. Sie hatten keine Zustellvollmacht und haben auch die Meldeverpflichtung nicht vertraglich übernommen…
…durch Einsicht in die Databox Kenntnis erlangt hat, wurde am selben Tag nachgemeldet und das strafrechtlich relevante Vorgehen beendet. Vorsatz liegt nicht schon dann vor, wenn eine meldeverpflichtete Person ihre jährliche Meldepflicht kennt und nicht handelt, sondern erst, wenn sie tatbezogen zu einer konkreten Meldeverpflichtung…
…nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und Meldepflichtverletzungen nach § 15 WiEReG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18.12.2024 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 17. September 2024, Geschäftszahl…
…wurde elektronisch zugestellt und nicht gelesen. ***64***- ***94*** in ***65*** ***93*** alle Zustellungen gelesen durch "***43***". ***3*** alle Zustellungen gelesen durch "***44***". ***4*** alle Zustellungen gelesen durch "***45***". ***5*** alle Zustellungen gelesen durch "***43***" ***43*** betrifft Frau ***34***. Die Meldepflichten sind aber bei Ihnen verblieben…
…zum Schluss gekommen, dass das Beschwerdevorbringen des nunmehr nicht mehr vertretenden Rechtsanwaltes auf reinen Schutzbehauptungen des Beschuldigten beruht und nicht mit den anderslautenden Beweisergebnissen des Beschwerdeverfahrens in Einklang zu bringen ist. Objektiver Tatbestand I. Meldepflichtverletzungen nach dem WiEReG 1. ***64*** - ***94*** in ***65*** ***93*** (***104***, *…
…wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem BFG eine finanzstrafrechtliche Verantwortung auch zugestanden. ***5***: Wie bereits zu den Meldepflichtvergehen ausgeführt war der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer verpflichtet die abgabenrechtlichen Belange der von ihm vertretenen Gesellschaft wahrzunehmen. Das umfasst auch die Verpflichtung für die Führung von…
…des Spruchsenates wie folgt abgeändert: ***Bf1*** ist schuldig, er hat vorsätzlich als Geschäftsführer der "***10***" gemäß § 5 WiEReG eine Meldepflicht verletzt, da zum 15.1.2018 eine Meldeverpflichtung gegeben war, zu der am 13.2.2018 die Säumigkeit eintrat und trotz zweimaliger Erinnerungen zwischen 26…
…Verpflichtung zur Meldung der Änderungen, wenn die Eintragung im jeweiligen Stammregister binnen vier Wochen beantragt wird. Rechtsträger, die nicht gemäß § 6 von der Meldepflicht befreit sind, haben binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3, die bei der Überprüfung festgestellten…
…Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Gemäß § 15 Abs. 1 WiEReG ist eine vorsätzliche Begehung der Meldepflichtverletzung mit einer Geldstrafe bis zu 200 000 Euro zu bestrafen. Wer die Tat grob fahrlässig begeht, ist mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 Euro zu bestrafen…
… 3 Abs. 1 und 2 (VbVG) ist die ***Bf3*** als belangter Verband (§ 1 Abs. 2 VbVG) für die Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG begangen durch ihre Entscheidungsträger ***6*** und ***5*** als Dauerdelikt nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG zwischen 20.06.2022 und 9.9…
…7*** vertreten durch RA Mag. Renate Mrus, Geologengasse 3, 1030 Wien wegen des Finanzvergehens der Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28.7.2023 gegen das Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 9. August 2023…