IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***Stb***, über die gemäß § 253 BAO auch als gegen den Umsatzsteuerbescheid 2015 vom 04.08.2017…
…und kein Girokonto habe. Die Senatsvorsitzende wies darauf hin, dass auffällig sei, dass Herr ***E***, der ein erfolgreicher Manager bei der Firma ***L*** gewesen sei, im Zeitraum der Leistungserbringung das Dienstverhältnis mit ***L*** beendet habe; vom ehemaligen steuerlichen Vertreter, Herrn Dr. ***CD***, Hofrat der ***EF***…
…für die Gewährung des Vorsteuerabzuges erfüllt sind. Somit gelangt der erkennende Senat insgesamt zu der Auffassung, dass eine Leistungserbringung von Herrn ***E*** an den Beschwerdeführer in der in der Beschwerde behaupteten Form nicht vorliegt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Beatrix Goworek, Zieglergasse 27/2/9, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 2. November 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6…
…at. Die Steuerpflichtige habe mit Ihrem Label "*Bezeichnung*" die Platzierung und Präsentation des Unternehmens auf der Plattform erhalten und es wurden PR- Texte erstellt, platziert und über das MediaNetzwerk verteilt. Tz.6 F KG Die Betriebsprüfung habe sich von der Leistungserbringung persönlich überzeugen können; Zeugen…
…Partei konnte nicht nachweisen, dass entgegen der Feststellungen der Finanzverwaltung eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit an einer der angegebenen Adressen stattgefunden hat. Unstreitig wurden an den Leistungserbringenden KGs keine Arbeitnehmer beschäftigt. Im Ergebnis gibt es keine Nachweise für eine Erbringung der fakturierten Leistungen, sondern lediglich unzureichende…
…bestellte das Material und nahm das Personal auf, - J.N. gab den Dienstnehmern Anweisungen und schickte sie auf die Baustelle. Die Leistungserbringung gestaltete sich auf Grund der aktenkundigen Unterlagen im Einzelnen wie folgt: Am 02. April 2009 wurde (seitens der D.GmbH) folgende Vollmacht erstellt:…
…bestellte das Material und nahm das Personal auf, - J.N. gab den Dienstnehmern Anweisungen und schickte sie auf die Baustelle. Die Leistungserbringung gestaltete sich auf Grund der aktenkundigen Unterlagen im Einzelnen wie folgt: Am 02. April 2009 wurde (seitens der D.GmbH) folgende Vollmacht erstellt:…
…BF jedoch bezüglich dieser Mietumsätze zur Steuerpflicht optiert, wodurch auch die Mietvorauszahlung als steuerpflichtig anzusehen sei. Maßgeblich für die Versteuerung seien nämlich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistungserbringung. Da sich durch die Option zur Steuerpflicht die Rechtslage geändert habe, sei die Umsatzversteuerung der Anzahlung nach …
…fragwürdig erscheine, dass keine Laufzeit für die Leistungen der SC bzw. ein Preis für eine bestimmte Dauer der Leistungserbringung vereinbart worden sei Dem Richter wurde daraufhin mitgeteilt, dass SC die fraglichen Leistungen tatsächlich selber erbringe und nicht nur eine unterstützende Softwarelösung zur Verfügung stelle. Die…
…davon ausgegangen werden, dass die Nutzungsüberlassung an der SC-Software ausschließlich für Zwecke der befreiten Verwaltung von Sondervermögen erfolgte. Dass im Vorfeld der Leistungserbringung die Software an die EDV-Systeme sowie an die bereits von der Bf verwendete Software derart aufeinander abzustimmen war, dass von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache ABC, vertreten durch Moore Stephens Uniconsult Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bahnhofstraße 25a, 4910 Ried im Innkreis gegen die Bescheide des Finanzamts Braunau Ried Schärding, vertreten durch HR Dr. Walter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Februar 2024 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
…aus den Eingangsrechnungen der B GmbH, die zu Unrecht erfolgt ist, da eine Leistungserbringung durch diese Gesellschaft nach Ansicht des Senates nicht belegt wurde. Es gibt ausschließlich vom Bf. 1 erstellte Tabellen mit Leistungsverzeichnissen zu angeblich von ihm erbrachten Beratungsleistungen. Im gesamten Verfahren wurde keine…
…ist entgegenzuhalten, dass das Bundesfinanzgericht die Geltendmachung der Vorsteuer durch die zweit- und drittrevisionswerbenden Parteien nicht "aufgrund behaupteter Inaktivität der Leistungsempfänger" als unrechtmäßig angesehen hat, sondern weil die Leistungserbringung durch die E GmbH nicht nachgewiesen worden sei. Dagegen wenden sich die revisionswerbenden Parteien nicht. Somit…
…in Florida, USA, bereits ab dem Jahr 2010 inaktiv ist und daher eine Leistungserbringung an diese Gesellschaft nicht hat erfolgen können und daher auch nicht erfolgt ist. Das Bundesfinanzgericht geht in freier Beweiswürdigung davon aus, dass die Bf. entsprechende Lieferungen oder sonstige Leistungen zwar erbracht…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG werde eine geständige Rechtfertigung abgegeben und auf das schriftliche Vorbringen verwiesen. Zur materiellen Leistungserbringung führte der Verteidiger aus, dass ihm persönlich seitens eines Vertreters der Firma Z-GmbH die verrechneten Leistungen gezeigt worden seien, auch die Buchungen der Umsatzsteuervorauszahlungen…
…lasse; im Geschäftsjahr 2007 habe sie mehrere Immobilienprojektanalysen und damit zusammenhängende Beratungsleistungen (Vermittlung von Beteiligungskapital) in Auftrag gegeben und dafür an Vorsteuern Euro xxxxxx begehrt. Da das Prüfungsorgan Zweifel an der tatsächlichen Leistungserbringung hegte, wurde ihm von der Rechtsvorgängerin & CoKG ein Ordner mit diversen Projektanalysen…
…der Folge: BfKompl) abgerechnet worden seien. Dies hätte die Bf auch anlässlich der Betriebsprüfung durch vorgelegte Unterlagen zu diesen Leistungen nachgewiesen. Die tatsächliche Leistungserbringung sei auch durch die umfangreiche Geschäftstätigkeit der LEKG, die erst durch die von der Bf erbrachten Leistungen ermöglicht worden seien, nachweisbar…
…der "Leistungsempfängerin" geleistet wurden, sprechen dafür, dass der bP als "Leistungsempfängerin" und der ***XY KG*** als "Leistungserbringung" von Beginn an klar war, dass auf diese Belastungsnoten - unabhängig vom Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen - keine Zahlungen erfolgen werden. Auch der Umstand, dass weder die bP als…