…wie etwa Werk- und Dienstverträgen, wegen des zwischen Ehegatten - anders als bei Fremden - in der Regel fehlenden Interessengegensatzes diese rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Gültigkeit bestimmten Anforderungen genügen müssen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegenzuwirken (vgl…
…vor allem deshalb, weil ebenso wie bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen auch in solchen Fällen typischerweise der Wegfall der sonst bei Vertragsabschlüssen zu unterstellenden Interessengegensätze zu besorgen ist und damit steuerliche Folgen abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechend beeinflusst werden könnten (vgl. VwGH 19…
…werden, sind wegen des in solchen Fällen typischerweise zu besorgenden Wegfalls der sonst bei Vertragsabschlüssen zu unterstellenden Interessengegensätze aus dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die gleichen Anforderungen zu erheben. Dass eine verdeckte Ausschüttung nicht notwendig an den Gesellschafter der ausschüttenden Gesellschaft gehen muss, hat…
…28.11.2002, 2001/13/0032). Da der in der Regel zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen ist und durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten steuerliche Folgen entsprechend beeinflusst werden könnten (VwGH 22.09.1999, 97/15/0003…
…zu § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 verwiesen. Da bei Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen ein Interessengegensatz wie zwischen Fremden fehle, sei nach der ständigen Judikatur des VwGH bei bestimmen Konstellationen die Fremdüblichkeit der Verträge zu prüfen. Das besondere Näheverhältnis sei relevant, wenn…
…...) vorgelegt worden sei. Bei einer Alleingeschäftsführung und einer Beteiligung am Stammkapital im Ausmaß von 70 % - der Geschäftsführer unterliege keinen Weisungen - fehle der unter Fremden übliche Interessengegensatz. Die Zahlung der freiwilligen Abfertigung könne schon aus diesem Grund - sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für…
…Dies gilt vor allem deshalb, weil der in der Regel zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen ist und durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten steuerliche Folgen entsprechend beeinflusst werden könnten. Auch die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen nahen…
…so gestaltet werden, dass sie das tatsächliche Geschehen im Wirtschaftsleben widerspiegeln, sich also die Geschäftspartner "nichts schenken wollen" und dieser Interessengegensatz vielfach bei Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen und sonst einander Nahestehenden fehlt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (vgl. VwGH 18.4.2007, 2004/13/0025…
…dass sie das tatsächliche Geschehen im Wirtschaftsleben widerspiegeln, sich also die Geschäftspartner "nichts schenken wollen" und dieser Interessengegensatz vielfach bei Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen und sonst einander Nahestehenden fehlt. Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden - selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen (vgl. z.B…
…15/0093 mwN). Die einkommensteuerschonende Gestaltung der Vereinbarungen zwischen der Bf. als Hausbesorgerin und den ihr nahestehenden Personen als Urlaubsvertretung spricht für Verhältnisse, bei denen der im Geschäftsleben zwischen Geschäftspartnern üblicherweise vorhandene Interessengegensatz bei der Bf. einerseits und dem Ehegatten bzw. dem Sohn der Bf…
…um Einnahmen zu erzielen, sondern um dem Gesellschafter oder - wie im Berufungsfall - dem Stifter oder einem Begünstigten oder einer den in der Regel zwischen Fremden und Geschäftspartnern bestehenden Interessengegensatz sonst ausschließenden nahestehenden Person (Stifter der Beschwerdeführerin ist EF, dessen Tochter SM und dessen Schweigersohn TM…
…Angehörigen in besonderem Maße die Frage zu prüfen, ob sie betrieblich veranlasst sind oder ob sie sich nur aus dem Naheverhältnis ergeben. Hintergrund ist das Fehlen des zwischen fremden Vertragspartnern üblicherweise bestehenden Interessengegensatzes, der aus dem Bestreben der jeweiligen Vorteilsmaximierung resultiert, was dazu führen kann…
…Fremdvergleich von Verträgen zwischen nahen Angehörigen zu unterscheiden, bei dem vielmehr die konkrete privatrechtliche Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen solchen zwischen fremden Dritten unter Annahme des diesfalls bestehenden natürlichen Interessengegensatzes gegenüberzustellen ist (VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209…
…0025). Dies gilt vor allem deshalb, weil der idR zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen ist und durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten steuerliche Folgen entsprechend beeinflusst werden könnten (VwGH 31.1.2019, Ra 2018/15/0050 mwN…
…Gesellschaft und ihren Gesellschaftern (somit auch für eine Geschäftsführungstätigkeit) sind ebenso strenge Maßstäbe anzulegen wie an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen, bei denen es in der Regel an dem zwischen Fremden bestehenden Interessengegensatz fehlt, der aus dem Bestreben der Vorteilsmaximierung jedes Vertragspartners resultiert…
…dass der Vertrag zur Einräumung des Wohnungsfruchtgenussrechtes zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Vater und somit zwischen nahen Angehörigen getroffen worden ist. Da bei nahen Angehörigen der zwischen Fremden übliche Interessengegensatz regelmäßig fehlt, können durch rechtliche Gestaltungen steuerliche Wirkungen losgelöst von den wirtschaftlichen Verhältnissen erzielt werden…
…nahen Angehörigen anzunehmen ist. Ein Interessensgegensatz bei Abschluss der "Darlehensvereinbarung" wie bei fremden Dritten fehlt zur Gänze. Die als Grundlage für die Zahlung von € 64.550,54 vorgelegte Darlehensvereinbarung vom 21.04.2021 wäre zwischen fremden Dritten so nicht abgeschlossen worden. Der Geschäftspartner des…
…allem deshalb, weil der in der Regel zwischen Fremden und Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen ist und durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten steuerliche Folgen entsprechend beeinflusst werden könnten. In der mündlichen Verhandlung brachte die steuerliche Vertretung vor, dass…
…zwischen der Bf. und der ***Offshore-Ges*** keinem Fremdvergleich standhalte, da beide Gesellschaften von derselben Person (***Machthaber***) kontrolliert worden seien. Es fehle somit ein Interessengegensatz zwischen den Vertragsparteien. Die belangte Behörde sehe dies als Indiz für eine verdeckte Ausschüttung an, da die Bf. durch diesen…
…Dies gilt vor allem deshalb, weil der in der Regel zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen ist und durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten steuerliche Folgen entsprechend beeinflusst werden könnten. Auch die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen nahen…