…FinStrG idFd BGBl I 2015/163 mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2016 nicht zum Tragen kommen kann: Durch eine Hinterziehung von Lohnabgaben der B-GmbH konnte sich A selbst keinen abgabenrechtlichen Vorteil verschaffen. 11. Anders gelagert ist die Rechtslage bezüglich einer bandenmäßigen Begehung der…
…Abfrage Finanzdaten). Das Bundesfinanzgericht geht von einer marktüblichen durchschnittlichen Entlohnung des Beschuldigten für seine umfangreichen Geschäftsführertätigkeiten aus. Aktueller Grundbesitz des Beschuldigten ist laut Abfrage der Finanzdaten und Grundbuch nicht mehr vorhanden. Bei den Abgabenbehörden scheint eine Haftungsschuld hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben auf. Die Finanzlage scheint…
…es seien daher auch keine Lohnabgaben an das Finanzamt zur Abfuhr [bzw. Entrichtung] gebracht worden. Nachdem die genaue Anzahl der eingesetzten Arbeitnehmer aus den vorstehenden Gründen nicht exakt ermittelbar gewesen sei, wären vom ausgewiesenen Gesamtrechnungsbetrag in Höhe von € 203.065,80 (= mehrere Teilrechnungen…
…vorgeworfenen Hinterziehungen an Lohnabgaben - der Genannte tatsächlich als Einzelunternehmer in Österreich, konkret von einem Betrieb in Linz aus tätig gewesen ist und die angeblich bei einem von ihm in Italien betriebenen Scheinunternehmen namens "AXA" beschäftigten und angeblich lediglich nach Österreich entsendeten Arbeitnehmer tatsächlich von ihm…
…Linz wegen gewerbsmäßiger Hinterziehung von Lohnabgaben nicht abhalten hat lassen. So gesehen wäre bei zeitnaher Aburteilung eine Geldstrafe im oberen Bereich des Strafrahmens und möglicherweise sogar eine primäre Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, um A selbst und andere Personen aus seinem Milieu von der Begehung gleichartiger…
…Dennoch gibt es Grundsätze des Steuerrechts, die als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können. Darunter zählt zweifelsohne auch die Pflicht zur Berechnung, Meldung und Entrichtung von Lohnabgaben für Dienstnehmer. Aus dem Akt ergibt sich, dass der Bf. dieser Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in keiner Weise nachgekommen ist…
…dem Spruchsenat in Salzburg betreffend A als Abgabepflichtiger hat die Hinterziehungen von Umsatz- und Einkommensteuer bezüglich der Veranlagungsjahre 2004 bis 2006 betroffen (Pkt. B.). Es ist ausgeschlossen, dass diese Abgabenarten für diese Jahre auch Gegenstand einer Außenprüfung für Lohnabgaben im Jahre 2014 gewesen sein könnten…
…bescheidmäßigen Verpflichtung [wohl: des Vereines zur Einreichung monatlicher Lohnsteueranmeldungen für die Monate September 2011 bis Dezember 2012] keine Lohnsteueranmeldungen [, in welchen Lohnabgaben] in der Höhe von € 25.683,59 [offenzulegen gewesen wären,] fristgerecht eingereicht worden seien. [Anmerkung: Die Lohnsteueranmeldungen wurden nicht nur nicht fristgerecht…
…dass sie zur Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben nicht verpflichtet sei. Es lägen die Voraussetzungen eines Eventualvorsatzes nicht vor. Es sei geradezu absurd anzunehmen, dass ein Unternehmen seinem Dienstnehmer Bezüge einschließlich LSt und DB ausbezahle, wenn es Abgaben hinterziehen wolle oder eine Abgabenhinterziehung ernstlich für…
…Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Hinterziehung von Lohnabgaben durch Schwarzzahlungen für „Übermeter“. Im Urteil vom 29.08.2017 folgte das Gericht der Anklage und erkannte den steuerlich verantwortlichen Geschäftsführer der AA der Abgabenhinterziehung für schuldig, indem er u.a. eine Verkürzung von Lohnabgaben für die Zeiträume…
…unmittelbaren Zusammenhanges zwischen den bereits zum Vorwurf gemachten Finanzvergehen und der sich zusätzlich neu ergebenden Verdachtslage dürften die Letzteres stützenden Beweismittel bei der Bank beschlagnahmt werden. Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang bestünde etwa zwischen einer Hinterziehung von Umsatzsteuer durch einen Unternehmer U1 mittels Verheimlichung erzielter Umsätze…
…Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist (vgl VwGH 23.2.2017, Ra 2015/15/0023). Liegt - wie im gegenständlichen Beschwerdefall eine Hinterziehung von Lohnabgaben vor - darf somit vor dem Zeitpunkt, in dem die Tataufdeckung zumindest unmittelbar bevorsteht, mangels hinreichender Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit keine Rückstellung gebildet werden…
…wegen nicht fristgerechter Entrichtung von Lohnabgaben 01/2012-04/2014 sowie Umsatzsteuervorauszahlungen 01/2013 - 7/2014 (bei der Firma G-GmbH, daher keine Konkurrenz) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, Geldstrafe von € 2.700…
…15.06.2012 betreffend die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben 2010, eines vollständigen Auszuges aus der Insolvenzdatei betreffend die G-1 sowie des Freispruches des Straflandesgerichtes Wien bzw. Beschlusses der Staatsanwaltschaft Wien (N-2) über die Einstellung des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens betreffend Hinterziehung von Lohnabgaben 2007-2009 (2020) gemäß…
…Finanzamtes Waldviertel als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der C-GmbH eine gewerbsmäßige Hinterziehung von Umsatz- und Körperschaftsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2011, von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume ab Jänner 2012 und von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2012 in noch festzustellender Höhe begangen…
…Finanzamtes Waldviertel als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der X-GmbH eine gewerbsmäßige Hinterziehung von Umsatz- und Körperschaftsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2011, von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume ab Jänner 2012 und von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2012 in noch festzustellender Höhe begangen…
…3. Im Sinne des Einleitungsbescheides ist am 5. November 2012 eine Stellungnahme des vormaligen Amtsbeauftragten an den Spruchsenat ergangen mit der Einschränkung, dass zwischenzeitlich bereits die für den Tatzeitraum noch fehlende Tatbestandsmäßigkeit einer Hinterziehung von Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen nach § 33 Abs. 2 lit. b…
…der Verdachtslage wie oben beschrieben - nicht unverhältnismäßig. 20. An diesem Ergebnis der rechtlichen Beurteilung der bekämpften Anordnung änderte sich nichts, gelangte man bezüglich einer weiteren Aufklärung des Verdachtes einer Hinterziehung von Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer durch A nach § 33 Abs. 1 FinStrG ab einschließlich 2008 bzw…
…die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Hinterziehung von Lohnabgaben durch Schwarzzahlungen für „Übermeter“. Im Urteil vom Dat1 folgte das Gericht der Anklage und erkannte den steuerlich verantwortlichen Geschäftsführer der A C KG der Abgabenhinterziehung für schuldig, indem er unter anderem eine Verkürzung von Lohnabgaben für die Zeiträume…
…um sich mit den Geldern, welche abzuführen bzw. einzubehalten gewesen wäre, persönlich in Form einer fortlaufenden Einnahmequelle zu bereichern. Es war daher spruchgemäß einerseits der Vorwurf einer gewerbsmäßigen Hinterziehung von Lohnabgaben in obgenannter Höhe nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG für die Lohnzahlungszeiträume Jänner…