…und abgabenrechtlich Verantwortlicher der **A-GmbH** und der Verband, die **A-GmbH** die abgabenrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen oder zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen verletzt haben und somit eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG begangen haben. IV…
…Pflichten vorsätzlich nicht erfüllt hat. Die subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG ist daher ebenfalls verwirklicht. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. d FinStrG: Sachverhalt: Am 15. Dezember 2022 erfolgte durch Mitarbeiter der Finanzpolizei bei der **A-GmbH** ein Testkauf…
…Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären…
…verringert (Abgabenkonto). Es erschließt sich der Verdacht, A bzw. sein Sohn hätten betreffend März 2012 eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Die fehlende Voranmeldung wurde nach einer diesbezüglichen Kontaktaufnahme am 29. August 2012 zwischen Betriebsprüfer und Steuerberater am 5. September 2012…
…sondern anderweitig zu verwenden. Er hat daher diesbezüglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 2011 hätte der Beschuldigte als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH bis zum 16. August 2011 für die GmbH die Entrichtung einer…
…als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (wenn die Einreichung der Voranmeldungen bis zum Ablauf des Fälligkeitstages unterblieben war oder in eingereichten unzutreffenden Voranmeldungen z.B. ein Teil der Umsätze nicht erfasst gewesen wäre) zu bestrafen wären. 12. Bedingt vorsätzlich handelte dabei nach…
…Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, welche jeweils zwei Jahressteuererklärungen für zwei Veranlagungsjahre betroffen haben, sowie die Deliktsmehrheit in Form der zusätzlichen, mehrfachen und nicht strafrahmenerhöhend wirkenden Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Unter Bedachtnahme auf die offensichtlich auch nunmehr noch…
…haben. Die Beschuldigte hat hierdurch jeweils Finanzvergehen als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) begangen. Gemäß § 51 Abs. 2 FinStrG wird über sie eine Geldstrafe von € 2.300,00 verhängt; gemäß § 20 FinStrG wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit…
…Februar 2022 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes ***1*** als Finanzstrafbehörde zufolge § 264 Abs. 2 lit. a 3. Satz des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom ***Datum***, Geschäftszahl ***GZ***, betreffend die darin erkannten Finanzvergehen (Finanzordnungswidrigkeiten) gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am **…
…sein wird. Die vorsätzliche Nichtabgabe einer Steuererklärung betreffend zu veranlagender Abgaben durch einen erfassten Steuerpflichtigen ist als Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs 1 lit a FinStrG strafbar. Auch eine verspätete Abgabenerklärung stellt eine Verletzung der Anzeige- und Offenlegungspflicht dar. Vor und nach den jeweils gegenständlichen Tatzeiträumen…
…8. War eine versuchte oder vollendete Verkürzung an Einkommensteuer nicht beweisbar, verblieb aber gegebenenfalls immerhin noch der die diesbezügliche Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wenn - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - mittels Einreichung einer bekanntermaßen unrichtigen Einkommensteuererklärung die in …
…der Jahresumsatzsteuer aus den Schwarzumsätzen mittels Nichteinreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung) natürlich Sinn, ist aber als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG strafbar. Die Beschwerde der Beschuldigten erweist sich daher insoweit als berechtigt, als sie betreffend das Veranlagungsjahr 2010 zu Unrecht wegen einer gewerbsmäßigen Hinterziehung…
…dann - je nach finanzieller Verfügbarkeit - die Zahllast entrichte, wobei sie 2014 diese Aktivitäten zur Gänze eingestellt hatte, weil sie die Abgabenmittel selbst zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verwenden wollte. Um die Sache abzurunden, hat sie neben den Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG bezüglich…
…Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergibt sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen sind und auch nicht bekämpft wurden. Rechtlich ist folgendes auszuführen: Einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich schuldig, wer…
…5020 Salzburg, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs 1 lit c FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. April 2024 gegen das Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 4. April 2024, Geschäftszahl ***Zahl1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12. März 2026 in…
…zur StNr ***3*** a) vorsätzlich bis 25.11.2019 eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen oder zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen verletzt und hierdurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit c FinStrG begangen zu haben. b) vorsätzlich bis 25…
…der Jahreserklärungen oder die verspätete Abgabe" vorliegt. Die Einreichung der (vollständigen und wahrheitsgemäßen) Abgabenerklärung muss innerhalb der (allgemeinen oder im Einzelfall erstreckten) Frist erfolgen. Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich nach § 51 Abs 1 lit a FinStrG schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu…
…Finanzordnungswidrigkeit nach § 51b Abs 1 FinStrG iVm § 28a Abs 2 FinStrG iVm § 3 Abs 2 VbVG verantwortlich und werde hiefür nach § 51 Abs 2 FinStrG zu einer Verbandsgeldbuße iHv € 5.000,00 verurteilt. Zudem wurden der ***Bf1*** gem § 185 Abs 1 lit a FinStrG…
…lit. a FinStrG (siehe dazu im Detail zuletzt VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029), soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1…
…und hiermit Finanzordnungswidrigkeiten gem § 51 Abs 1 lit a FinStrG begangen. Mit diesem Schreiben wurde die bP gleichzeitig dazu aufgefordert, sich bis zum 19.11.2019 schriftlich zu rechtfertigen. Mit Schriftsatz vom 18.11.2019 hat die bP zum geäußerten Verdacht Stellung genommen. Nach der…