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695 Treffer302 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7300012/2019Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis der Umsätze, da die UVZ vorsätzlich nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden, unabhängig vom Wissen über die nicht fristgerechte Meldung der UVAs durch die Steuerberaterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…Kontrollmeldungen), die jeweiligen Bescheide sind in Rechtskraft erwachsen. Diese Feststellungen wurden dem Spruch des Erkenntnisses zugrunde gelegt. Rechtlich ergibt sich aus dem festgestellten Sachverhalt: Für die Verwirklichung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist zumindest die Schuldform des Eventualvorsatzes erforderlich, der beim…

BFG RV/7300048/2022Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Ausmessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2023

…Dies treffe auch auf den Beschuldigten zu, zumal im Tatzeitraum und darüber hinaus monatliche Meldungen durchaus auch fristgerecht erfolgt seien und er in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG belangt worden sei. Er habe sich dennoch dafür entschieden…

BFG RV/7300008/2020Verantwortlichkeit eines Verbandes für die Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ihres Geschäftsführers; Wahrnehmung der Verteidigung des Verbandes nach Eintritt des Konkurses über dessen Vermögen; Milderungsgründe beim Verband
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2020Teil 1/2

…sich aus dem festgestellten Sachverhalt: Einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt…

BFG RV/3300003/2014Kunststoff-Fenster-Erzeuger erzwingt zum wirtschaftlichen Überleben rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung der UVZ und Nichteinreichung der UVAs; Vorwurf bloßer Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2015Teil 1/2

…Heidi Blum in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Tischlermeister, whft. XXX, vertreten durch die Marsoner und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Andreas-Hofer-Straße 43, 6020 Innsbruck, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…

BFG RV/3300003/2014Kunststoff-Fenster-Erzeuger erzwingt zum wirtschaftlichen Überleben rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung der UVZ und Nichteinreichung der UVAs; Vorwurf bloßer Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2015Teil 2/2

…nicht aber eine geplante dauerhaften Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben vorzuwerfen. Insoweit entspricht das strafrelevant verbliebene Verhalten des Finanzstraftäters in typischer Weise dem Tatbild der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, wenngleich - wie oben erwähnt - der Unrechtsgehalt der vorsätzlichen Nichtentrichtung betreffend Juli 2012 als unter…

BFG RV/7300028/20231. Finanzvergehen nach dem WiEReG und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit a FinStrG; 2. Antrag auf Spruchsenat nicht schon im Einspruch gegen die Strafverfügung gestellt, Aufhebung der Entscheidung wegen Unzuständigkeit des Spruchsenates: Keine Heilung gemäß § 64 Abs. 2 FinStrG, da die Unzuständigkeit nicht in der mündlichen Verhandlung festgestellt wurde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss12.10.2023Teil 1/2

…25.5.2021 nur ***Bf1*** als wirtschaftlichen Eigentümer ausgewiesen habe. Mit Strafverfügung vom 22.4.2022 wurde die Verbandsverantwortlichkeit der ***Bf2*** für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen durch ihren Entscheidungsträger ***Bf1*** festgestellt und eine Geldbuße von € 2.000,00 ausgesprochen…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2

…€ 7.312,14 (gesamt: € 57.906,37) und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben. Herr ***Bf1*** ist weiters schuldig, als für die abgabenrechtlichen Belange der **A-GmbH** zuständiger Geschäftsführer vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Pflicht zur Führung…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG geforderter Vorsatz lediglich…

BFG RV/2300023/2013Vergeblicher Einwand des Geschäftsführers einer GmbH, der vorsätzlich keine Lohnabgaben entrichtet bzw. abgeführt hatte, er habe irrtümlich angenommen, sein Steuerberater habe diese dem Fiskus gemeldet - Bestrafung nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/2

…sondern anderweitig zu verwenden. Er hat daher diesbezüglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 2011 hätte der Beschuldigte als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH bis zum 16. August 2011 für die GmbH die Entrichtung einer…

BFG RV/2300023/2013Vergeblicher Einwand des Geschäftsführers einer GmbH, der vorsätzlich keine Lohnabgaben entrichtet bzw. abgeführt hatte, er habe irrtümlich angenommen, sein Steuerberater habe diese dem Fiskus gemeldet - Bestrafung nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 2/2

…Zwangslage des Unternehmens anderweitig zu verwenden. Er hat daher diesbezüglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Mai 2012 hatte der Beschuldigte als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH bis zum 15. Juli 2012 für die GmbH die…

BFG RV/6300006/2018Finanzordnungswidrigkeiten eines Geschäftsführers, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019Teil 1/2

…Vorauszahlung und ebenso des Umstandes gewesen ist, dass diese Zahllast an diesem Tage weder dem Finanzamt bekannt gegeben noch entrichtet werden würde. A hat somit diesbezüglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG zu verantworten. 15.4. Die weitere Tendenz bezüglich der Rechtzeitigkeit…

BFG RV/6300006/2018Finanzordnungswidrigkeiten eines Geschäftsführers, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019Teil 2/2

…mehrfachen und nicht strafrahmenerhöhend wirkenden Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Unter Bedachtnahme auf die offensichtlich auch nunmehr noch bestehende angespannte Finanzlage des Finanzstraftäters war in gesamthafter Abwägung der obigen Argumente die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe auf € 1.000,00 zu verringern…

BFG RV/7300018/2022Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite mit dem Verweis auf mangelnden Vorsatz in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.12.2022Teil 1/2

…zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG geforderter Vorsatz lediglich…

BFG RV/5300038/2018Teilweise gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/3

…b) vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit nicht entrichteter bzw. abgeführter Lohnabgaben (Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zu diesen) in Höhe von insgesamt € 9.194,20 und dadurch begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG sowie c) vorsätzlich für das Veranlagungsjahr…

BFG RV/5300038/2018Teilweise gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 2/3

…genannter Insolvenzakt) unterblieben (Kontoabfrage). A hat hinsichtlich der wissentlich auch nicht am fünften Tag nach Fälligkeit abgeführten bzw. entrichteten Lohnabgaben betreffend Jänner 2014 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Wie der Beschuldigten bekannt gewesen, hatte sie betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2014…

BFG RV/5300038/2018Teilweise gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 3/3

… 41 Abs. 1 FinStrG sogar noch um die Hälfte überschritten werden (sodass eine Geldstrafe bei gegebener Notwendigkeit sogar bis zum 4,5-fachen der Verkürzungsbeträge ausgeweitet werden dürfte). Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG werden gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe…

BFG RV/7101892/2025Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Abgabenerhöhung pro verkürzter Abgabe, abgabenrechtliche Wahrscheinlichkeit als Annahmegrundlage hinsichtlich des Verschuldens für Finanzvergehen als Anspruchsgrundlage für eine Abgabenerhöhung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2025Teil 1/2

…zu Unrecht oder zu hoch geltend gemacht wurden. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn…

BFG RV/3300002/2020Finanzordnungswidrigkeiten, Anpassung der strafbestimmenden Wertbeträge nach Jahressteuerbescheid; Geschäftsführer hat den Buchhalter nicht kontrolliert oder überprüft, das stellt keine vorsätzliche Handlungsweise dar; Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer, dadurch Unterschreiten der Mindestgeldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.04.2023Teil 2/2

…Gegenäußerung: "1. Der Amtsbeauftragte beantragt, eine angemessene Geldstrafe über der Mindeststrafe zu verhängen. Ausgehend von dem Umstand, dass der Beschuldigte mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck vom 29.10.2019 schuldig erkannt wurde, die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen…

BFG RV/7300060/2025Grob fahrlässige Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs 1 Z 2 WiEReG - Strafbemessung - Prozessparteien - mangels qualitativer oder quantitativer Reduktion des Tatvorwurfes kein beneficium cohaesionis bei richtiger Gesetzesanwendung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2026Teil 1/2

…EUR 12,06, Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 05/2021 iHv EUR 18,29 und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 05/2021 iHv EUR 13,75 und hierdurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen habe. In der Rechtfertigung vom 3. Jänner 2024…

BFG RV/7300035/20241. Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG; Zeuge widerlegt die "Schutzbehauptungen" des Beschuldigten 2. Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige iZm Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG (derzeit keine Frist vorgesehen) 3. Keine Befangenheit, wenn über Finanzvergehen eines Beschuldigten als Geschäftsführer zweier GmbHs gem. § 61 FinStrG in einem Verfahren entschieden wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.01.2025Teil 2/4

…€ 7.245,97 und hat hierdurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Der strafbestimmende Wertbetrag beläuft sich hier auf € 25.402,35. c) Außerdem ist er schuldig, als Geschäftsführer der ***Bf1*** vorsätzlich ohne den Tatbestand nach Abs. 1 oder Abs…