…Adr***, vertreten durch PROKSCH & PARTNER RA OG, Am Heumarkt 9/I/11, 1030 Wien wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG über…
…festzusetzen sind, zu Unrecht oder zu hoch geltend gemacht wurden. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es…
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Straf-Konto der Finanzstrafbehörde (Bankverbindung: BAWAG P.S.K., IBAN: AT09 0100 0000 0550 4374…
…in Höhe von € 1.277,85. R hat hiedurch begangen zu 4./a./ das Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG, sowie zu A1./2./3./4./b./c./5./ die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit. a FinStrG und wird hiefür nach …
…von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß 49 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen…
…zu verhängen. Die Bf. 2 war daher als belangter Verband für die vom Bf.1 als Entscheidungsträger begangenen Finanzordnungswidrigkeiten zur Verantwortung zu ziehen. Zur Strafbemessung beim belangten Verband ist im gegenständlichen Fall auszuführen: Hinsichtlich der Ausmessung der über die Bf. 2 zu verhängenden Geldbuße sind…
IMNAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der in der Finanzstrafsache gegen 1. Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2. die **A-GmbH**, **Wien-1**, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß §§ 49 Abs. 1 lit. a und 51 Abs. 1 lit. c…
…3 zur Anwendung gelangt. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Der objektive Tatbestand (Tatbild) der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erschöpft sich im Unterlassen der entsprechenden Entrichtung oder…
…Doris Hohler-Rössel, Grazer Straße 23, 2700 Wiener Neustadt, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über 1) die Strafbeschwerde der Amtsbeauftragten vom 10.7.2024, 2) die Strafbeschwerde des Beschuldigten vom 29.7.2024 und 3) die Schuldbeschwerde der…
…ca. der Hälfte der erzielten Umsätze in den Voranmeldungen von Hinterziehungen auszugehen, doch war das BFG diesbezüglich an die Rechtskraft des Schuldspruches durch den Spruchsenat zu Finanzordnungswidrigkeiten gebunden. Der Beschuldigte hat zudem vorgebracht, dass er nicht selbst die Voranmeldungen erstellt und keinen Überblick gehabt habe…
…Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. März 2020 und des Amtsbeauftragten vom…
…so schadet ihm dies nicht, weil ein dolus subsequenz, der bei Dauerdelikten relevant sein könnte, bei einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs 1 lit a FinStrG zu keiner Strafbarkeit führt (VwGH vom 03.11.1992, 92/14/0147). Bei dem dolus subsequenz handelt es sich um…
…Bf2-Adr*** als belangten Verband, beide vertreten durch Mag. Wolfgang Anton Winkler, Ditscheinergasse 2 Tür 4, 1030 Wien, wegen Finanzordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 29. September 2022 gegen das jeweilige Erkenntnis des…
…7, Obj. 58D 3 Tür 5, 2355 Wiener Neudorf, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. Juni 2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim ehemaligen Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg…
…Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß §§ 49 Abs. 1 lit. a und 51 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. Jänner 2018 gegen das…
…an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes. Dem steht entgegen als erschwerend die Mehrzahl der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, welche jeweils zwei Jahressteuererklärungen für zwei Veranlagungsjahre betroffen haben, sowie die Deliktsmehrheit in Form der zusätzlichen, mehrfachen und nicht strafrahmenerhöhend wirkenden Finanzordnungswidrigkeiten nach …
…Salzburger Straße 267, 4030 Linz wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7.5.2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9…
…vertreten durch "A-KERN" Steuerberatung GmbH, Dresdner Straße 47/3. OG, 1200 Wien, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 29. Jänner 2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen A, wegen Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Oktober 2017 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen Beschwerdeführer wegen Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. November 2015 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde vom…